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Öffentliches Wirtschaftsrecht

Der deutsche Staat hat eine große Bedeutung für das Wirtschaftsgeschehen, er agiert als Unternehmer, als Auftraggeber, als Regulierer und als Krisenintervenient. Hieraus ergeben sich vielfältige Rechtsfragen, bei denen wir private und öffentliche Akteure mit unserer Expertise unterstützen.

Im Fokus unserer Beratungspraxis steht die Begleitung unserer Mandanten bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten mit öffentlich-rechtlichen Bezügen, die sich durch ihre hohe Komplexität und Marktsichtbarkeit, ihre hohe strategische Bedeutung für den Mandanten sowie häufig durch ihre internationalen Bezüge auszeichnen. Zentrale Bereiche sind dabei etwa Öffentliche Finanzinstitute, Infrastrukturen wie Autobahnen, Eisenbahn, Flughäfen oder Mautsysteme sowie der HealthCare- und Telekommunikationssektor.

Wir beraten Mandanten umfassend in allen Bereichen des europäischen und öffentlichen Wirtschaftsrechts, einschließlich des Verwaltungs- und Verfassungsrechts. Eine herausgehobene Rolle spielen bei unserer Rechtsberatung das Zuwendungs- und Beihilferecht, das Vergaberecht und die spezifischen für die verschiedenen Märkte und Industrien geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen.

Unsere Beratung im Öffentlichen Wirtschaftsrecht ist nicht auf einzelne Rechtsgebiete ausgerichtet, sondern verfolgt einen integrierten, interdisziplinären Ansatz unter Einbeziehung verschiedener Praxisgruppen der Kanzlei. An unseren Mandaten unter öffentlich-rechtlicher Federführung sind z.B. regelmäßig Kollegen aus dem Energie- und Gesellschaftsrecht, der Projektfinanzierung, dem Steuer-, Kartell- und Insolvenzrecht sowie aus den Bereichen Bankregulierung, Litigation und TMT beteiligt.

Unsere Expertise

Durch unsere Beteiligung bei einer Vielzahl von komplexen und innovativen Projekten, insbesondere im ÖPP verfügen wir über eine marktführende Praxisgruppe, die dank langjähriger Projekterfahrung, insbesondere in den Bereichen Straßen, Brücken und Autobahnen, Eisenbahnen sowie Flughäfen und Seehäfen, einen hervorragenden Ruf genießt. Aus unserer Beratungspraxis sind folgende Highlights hervorzuheben:

  • BMVI: Beratung zu vergaberechtlichen und öffentlich-rechtlichen Aspekten des Schiedsverfahrens gegen das Toll Collect-Konsortium im Zusammenhang mit der verspäteten Inbetriebnahme des LKW-Maut-Systems sowie bei der Erweiterung der LKW MAut auf vierspurige Bundesstraßen.
  • Beratung verschiedener Bieterkonsortien in den Vergabeverfahren zu den ÖPP-Projekten des privatfinanzierten Ausbaus deutscher Autobahn-Abschnitte A1, A4, A5, A7, A8, A9, A10 mit Umsetzung einiger Projekte/Projektbegleitung und F-Modell (Warnowtunnel).
  • Konzessionsnehmerin eines deutschen PPP-Projekts: Beratung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zur Anpassung der Vergütung nach dem Konzessionsvertrag.
  • ein führender Infrastrukturbetreiber: Rechtliche Machbarkeitsprüfung, u.a. unter regulatorischen und beihilferechtlichen Gesichtspunkten, für ein komplexes Infrastrukturprojekt im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau.
  • BMVI: Erstellung eines öffentlich-rechtlichen Gutachtens im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Üblichkeit und Angemessenheit der Kündigungsregelungen im Betreibervertrag Pkw-Maut.

Wir beraten Investoren und die öffentliche Hand zu allen Aspekten des europäischen Beihilferechts sowie zu nationalen förder- und beihilferechtlichen Fragen. Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit liegen bei Beihilfen im Zusammenhang mit Industrieansiedlungen und der Regionalförderung, in Umweltbelangen und im Bereich Risikofinanzierungen sowie bei Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen insbesondere im Bankenbereich.

Dabei unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur mit der beihilferechtlichen Prüfung von Sachverhalten, sondern auch bei der (beihilfeneutralen) Strukturierung und Ausgestaltung von Verträgen sowie – soweit erforderlich – in beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission.

Wir haben u.a. in folgenden Mandaten beraten:

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau: Umfassende Beratung zu allen beihilferechtlichen und förderpolitischen Fragen, die sich bei der Gewährung der Kredite an die Realwirtschaft zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie („KfW Sonderprogramm 2020“) stellen; sowie in zahlreichen weiteren Mandaten, u.a. bei Rettungsbeihilfe/Brückenfinanzierungen zugunsten von Condor, Air Berlin und Adam Opel GmbH und beim Aufsetzen entwicklungs- und klimapolitisch motivierter Fondsstrukturen wie beispielsweise für EK-Investitionen in afrikanische KMU und Start-Ups.
  • ein großes deutsches Industrieunternehmen: Zuwendungs- und beihilferechtliche Beratung bei der geplanten Umsetzung zweier Investitionsvorhaben in strukturschwachen Regionen der EU.
  • die öffentliche Hand: in diversen Veräußerungsverfahren mit Blick auf deren beihilferechtskonforme Ausgestaltung, zuletzt etwa die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein beim Verkauf der HSH Nordbank.
  • zahlreiche Investoren: transaktionsbegleitend zu allen Fragen des Beihilfe- und Fördermittelrechts im Zusammenhang mit Projektförderungen.

Unser öffentlich-rechtliches Team verfügt über die Größe und die erforderliche Erfahrung aus der Beratung aller relevanten Transformationsprozesse der vergangenen Jahre im öffentlichen Bankensektor. Wir decken mit unseren Spezialisten alle relevanten Themengebiete im öffentlichen Recht (öffentlich-rechtliche Corporate Governance, Beihilferecht und Anstaltsrecht) ab und können gemeinsam mit den gesellschaftsrechtlichen und bankaufsichtsrechtlichen Teams – aus einer Hand – in allen Fragen des Finanzmarkt- und Bankenrechts beraten. Dabei sind wir eng in die politische und strategische Entscheidungsfindung mit den beteiligten Ländern und dem Bund, insbesondere BMF und BMWi, sowie den maßgeblichen Behörden, insbesondere der Bankenaufsicht und Europäische Kommission, eingebunden:

  • NORD/LB: Beratung bei der Stärkung der Kapitalbasis der NORD/LB sowie der damit verbundenen Umstrukturierung der Bank. Bewertung verschiedener Strategien zur Reduzierung der Belastung der Bank mit notleidenden Krediten unter Berücksichtigung insbesondere beihilferechtlicher Aspekte, einschließlich einer umfassenden Abstimmung mit der EU-Kommission. Beihilferechtliche Begleitung sowie vertrags-, staatsvertragliche und anstaltsrechtliche Umsetzung der gefundenen öffentlich-rechtlichen Lösung unter Beteiligung der Träger und der Sparkassen-Finanzgruppe.
  • HSH Finanzfonds AöR, HSH Beteiligungs Management GmbH und die dahinterstehenden Länder Freie Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein: Beihilferechtliche und strategische Beratung im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der HSH Nordbank AG. Begleitung des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Wiedererhöhung der sog. Sunrise-Garantie. Erfolgreicher Abschluss des Privatisierungsverfahrens für die HSH Nordbank im Dezember 2018.
  • EAA: Beihilferechtliche Beratung der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) im Rahmen ihrer Abwicklungstätigkeit.

Wir verfügen über ein erfahrenes Expertenteam, das auf die regulatorische Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert ist. Wir begleiten in dem Gesundheitsmarkt aktive Mandanten regelmäßig bei regulatorischen und strategischen, bei M&A Transaktionen sowie im Zusammenhang mit der Validierung und Gestaltung regulatorisch komplexer Geschäftsmodelle. Wir sind mit den spezifischen Anforderungen vertraut, die der Gesetzgeber auf nationaler und auch europäischer Ebene an Leistungserbringer und Produkte stellt. Hierzu zählen insbesondere das Produkthaftungs- und Produktrecht für Arzneimittel, Medizinprodukte und Lebensmittel sowie die Zulassungs- und Vergütungsvoraussetzungen für Leistungserbringer nach dem Sozialgesetzbuch und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, das Zuwendungsrecht und spezifische Compliance-Anforderungen im Gesundheitswesen.

Wir haben u.a. in folgenden Mandaten beraten:

  • diverse Hersteller und Importeure von Medizinprodukten: Beratung zu regulatorischen Anforderungen des Inverkehrbringens von Produkten, u.a. im Zusammenhang im Zusammenhang mit regulatorischen Anpassungen im Zuge der COVID-19 Pandemie
  • Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft sowie InEK bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb einer DRG (Diagnosis Related Groups)-Datenstelle sowie im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
  • ein Biotech-Unternehmen: Beratung beim Markteintritt in verschiedenen europäischen Jurisdiktionen sowie zu regulatorischen und heilmittelwerberechtlichen Fragen
  • Apax: Beratung beim Verkauf von Neuraxpharm Arzneimittel, einem führenden deutschen Pharmaunternehmen, an Permira
  • Nestlé Health Science: Beratung bei dem Erwerb der Bodymed AG
  • Waterland Private Equity: Beratung beim Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der Rehacon Gruppe
  • Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen als öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen, z.B. G-BA bei der Ausschreibung der Qualitätssicherung und das InEK bei den Ausschreibungen zur Begleitforschung oder bei der Errichtung und Betrieb einer DRG-Datenstelle zur Umsetzung des Fallpauschalengesetzes, gematik in einem PPP-Projekt im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Wir beraten Investoren und Infrastrukturbetreiber zu regulatorischen und förderrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau und bei M&A Transaktionen. Beraten haben wir u.a. in folgenden Mandaten:

  • ein führender Infrastrukturbetreiber: Rechtliche Machbarkeitsprüfung, u.a. unter regulatorischen und beihilferechtlichen Gesichtspunkten, für ein komplexes Infrastrukturprojekt im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau.

Wir beraten sowohl Bieter als auch öffentliche Auftraggeber im Zusammenhang mit der Umsetzung wirtschaftlich bedeutender Projekte im Infrastruktur- und Industriebereich, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens auszuschreiben sind. Unsere Leistungen für öffentliche Auftraggeber decken sämtliche Projektphasen eines Vergabeverfahrens ab, von der Konzeptualisierung des Vergabeverfahrens und der Entwicklung der Beschaffungsstrategie über die Erarbeitung von Vergabeunterlagen und die Durchführung von Vertragsverhandlungen bis zu Rügen und Nachprüfungsverfahren. Zudem beraten wir öffentliche Auftraggeber zu vergaberechtlichen Einzelfragen auch eines Vergabeverfahrens, bspw. zur Frage der Ausschreibungspflichtigkeit von Beschaffungsvorhaben sowie bei der Erstellung interner Vergaberechtlinien.

Bieterunternehmen unterstützen wir bei Compliance-Checks für Teilnahmeanträge und Angebote, wir begleiten Vertragsverhandlungen und vertreten sie Vergabenachprüfungsverfahren. Zudem beraten wir unsere Mandanten außerhalb von Vergabeverfahren zu vergaberechtlichen Aspekten eines Compliance-Managementsystems, einschließlich zu Fragen der Selbstreinigung im Falle von Rechtsverstößen.

Hervorzuheben sind insbesondere folgende Projekte:

  • hsh portfoliomanagement AöR: Umfassende vergabe- und vertragsrechtliche Beratung bei der Vorbereitung einer komplex strukturierten Ausschreibung im Wege eines Ver-handlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung verschiedener fachlicher und IT-bezogener Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Servicierung eines Portfolios notleidender Schiffskredite.
  • ein internationaler PE-Investor und Portfolio-Unternehmen im Gesundheitssektor: Umfassende Beratung im Zusammenhang mit der Aufdeckung und Untersuchung von Kartellrechtsverstößen, einschließlich Betreuung bei der Vorbereitung, Erstellung und Umsetzung eines Selbstreinigungsprogramms.
  • IQWiG: Umfassende Überarbeitung interner Vergaberichtlinien zur Vergabe von Gutachterleistungen, einschließlich der Implementierung innovativer Beschaffungslösungen.
  • eine Bietergemeinschaft von Finanzinvestoren: vergaberechtliche Betreuung der Teilnahme an einer Ausschreibung der Ersten Abwicklungsanstalt zur Beschaffung von umfassenden externen Portfolioservices.
  • ein internationaler Infrastrukturbetreiber: vergaberechtliche Begleitung der Teilnahme am Vergabeverfahren zur Veräußerung der Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH (Lkw-Maut)

Im Rahmen komplexer grenzüberschreitender Transaktionen beraten wir unsere Mandanten zu investitionskontrollrechtlichen Fragen und Prüfverfahren in Deutschland sowie standortübergreifend in weiteren Jurisdiktionen. Schwerpunkte unserer Beratung liegen in der umfassenden Betreuung und der operativen Koordination der relevanten Meldungen und Verfahren vor den jeweiligen Behörden. Außerdem beraten wir unsere Mandanten in exportkontroll- und sanktionsrechtlichen Fragen.

Aus unserer Beratungspraxis lassen sich folgende Mandate hervorheben:

  • Qiagen: Investitionskontrollrechtliche Beratung der Qiagen N.V. im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme durch Thermo Fisher Scientific.
  • Covestro: Beratung zu Fragen des Investitionskontrollrechts im Rahmen der Übernahme der Sparte Resins & Functional Materials der niederländischen Royal DSM.
  • First State Investments: Investitionskontrollrechtliche Beratung bei dem Erwerb einer Beteiligung an dem börsennotierten Mannheimer Energieunternehmen MVV Energie AG von EnBW und RheinEnergie AG.
  • verschiedene Kreditinstitute und Wirtschaftsunternehmen: Außenwirtschaftsrechtliche Beratung zu Fragen des Exportkontrollrechts und zur Compliance mit dem europäischen Sanktionsrecht.
Die Praxis berät im Beihilferecht regelm. bei hochvolumigen Finanzierungen u. Transaktionen, bspw. bei Investitionen in Infrastrukturen.
JUVE Handbuch 2023/2024: Beihilferecht
[Jan] Endler zählt zu den erfahrensten Regulierungsspezialisten [...].
JUVE Handbuch 2023/2024: Beihilferecht

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