Dr. Kerstin Wilhelm

Dr. Kerstin Wilhelm

German Co-Head of Crisis Management & Compliance, München

Überblick

Beruflicher Werdegang

Ausbildung und Qualifikationen

Veröffentlichungen

Überblick

Dr. Kerstin Wilhelm ist Co-Head der deutschen Crisis Management & Compliance Gruppe und Partnerin im Bereich Litigation, Arbitration & Investigations. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere der Durchführung interner Untersuchungen und der Beratung bei behördlichen Untersuchungen im In- und Ausland einschließlich der Unternehmensverteidigung sowie im Bereich der präventiven Compliance. Sie hat eine Vielzahl von Finanzinstituten und Unternehmen zu Fragen des EU-Sanktionsrechts mit Fokus auf die gegen Russland verhängten Sanktionen beraten, unterstützt Mandanten aber auch regelmäßig bei Fragestellungen im Zusammenhang mit der EU Blocking Verordnung sowie bei allgemeiner Sanctions Compliance.

Während eines Secondments im EMEA Investigation Team eines U.S.-Technologieunternehmens sammelte sie zusätzliche Erfahrungen im Bereich interner Ermittlungen zu sensiblen Themen in verschiedenen Jurisdiktionen. Zudem verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen bei der Begleitung von behördlichen Durchsuchungen.

Von Legal 500 wurde sie jüngst als „Name der nächsten Generation“ ausgezeichnet (Legal 500 Deutschland, 2023, Interne Untersuchungen).

Dr. Kerstin Wilhelm verfügt zudem über langjährige Erfahrung mit komplexen bank- und kapitalmarktrechtlichen Zivilprozessen, insbesondere Massenklageverfahren einschließlich Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.

Ausgewählte Mandate 
  • Volkswagen AG: Sanktionsrechtliche Beratung des Volkswagen Konzerns im Zusammenhang mit dem Verkauf seiner Anteile an der Volkswagen Group Rus LLC und ihren lokalen Tochtergesellschaften an einen lokalen Investor.
  • Verschiedene Finanzinstitute und Unternehmen: Beratung zu allen Aspekten des EU-Sanktionsrechts, einschließlich der Beantragung von Genehmigungen, sowie Zusammenarbeit mit Kollegen in den USA und dem Vereinigten Königreich bei zahlreichen grenzüberschreitenden Sachverhalten.
  • Ein internationales IT-Unternehmen: Interne Untersuchung wegen des Verdachts der Korruption, Unterschlagung und Steuerhinterziehung in Deutschland, den USA, Russland und verschiedenen anderen europäischen Länder sowie Vertretung des Unternehmens im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren einschließlich Koordinierung mit einem Verfahren vor dem U.S. Department of Justice.
  • Einen weltweit führenden Hersteller von elektronischen Geräten: Beratung bei einer internen Untersuchung im Zusammenhang mit Steuerhinterziehungsvorwürfen sowie Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Koordination von zahlreichen Individualverteidigern.
  • Ein Automobilzulieferer: Beratung und Vertretung des Unternehmens in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen angeblicher strafrechtlicher Verstöße im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren.
  • Ein DAX Unternehmen: Beratung bei einer internen Untersuchung im Zusammenhang mit Vorwürfen des Insiderhandels gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzende sowie Vertretung des Unternehmens im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
  • Ein international tätiges Produktionsunternehmen: Beratung im Zusammenhang mit angeblichen Bestechungsvorwürfen im Ausland einschließlich Durchführung einer internen Untersuchung, steuerrechtlicher Beratung und Beratung und Vertretung des Unternehmens in einem Verfahren vor dem U.S. Department of Justice.
  • Ein Insolvenzverwalter einer internationalen Investmentbank: Beratung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Cum/Ex-Geschäfte einschließlich Vertretung und Verteidigung gegenüber den Strafverfolgungs- und Finanzbehörden.
  • Thyssenkrupp AG: Beratung im Zusammenhang mit dem Börsengang der Wasserstoff-Tochtergesellschaft thyssenkrupp nucera.
  • Zahlreiche nationale und internationale Unternehmen: Beratung im Zusammenhang mit Compliance Risk Assessments und internen Compliance-Richtlinien einschließlich Mitarbeiterschulungen.
  • Steinhoff International Holdings N.V: Beratung und Vertretung in zahlreichen Aktionärsklagen im Zusammenhang mit Vorwürfen angeblicher Bilanzunregelmäßigkeiten einschließlich Vertretung in einem Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.
  • Barclays Bank PLC: Beratung und Vertretung in einem Massenverfahren mit mehreren hundert Klagen im Zusammenhang mit einem Hedgefonds-Derivat einschließlich BGH- und Musterverfahren sowie Koordinierung einer parallelen Prozessserie in Österreich.
  • Eine öffentliche Stelle: Beratung und Vertretung in einer Schadensersatzklage wegen mangelhafter Einrichtung eines IT-Systems, welche zu Sicherheitslücken führte und einen Hackerangriff ermöglichte.
Zitate & Rankings 

Von Legal 500 wurde sie jüngst als „Name der nächsten Generation“ ausgezeichnet (Legal 500 Deutschland, 2023, Interne Untersuchungen).

Beruflicher Werdegang

Dr. Kerstin Wilhelm arbeitet seit 2010 bei Linklaters und wurde 2019 zur Partnerin ernannt. Sie absolvierte 2015 ein Secondment bei einem internationalen IT-Unternehmen. 

Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), in der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV), im Arbeitskreis Strafrecht im Deutschen Institut für Compliance – DICO e.V. und der Women’s White Collar Defense Association (WWCDA) Germany chapter.

Ausbildung und Qualifikationen

Dr. Kerstin Wilhelm hat Rechtswissenschaften an der Universität Trier studiert, wo sie später auch promoviert hat. Im Jahr 2013 wurde sie als Solicitor für England und Wales zugelassen. 

Sie spricht Deutsch, Englisch und Französisch. 

Veröffentlichungen

Dr. Kerstin Wilhelm veröffentlicht regelmäßig Artikel in deutschen und englischsprachigen Fachzeitschriften und Handbüchern. Zuletzt erschienene Veröffentlichungen sind u.a.:

  • Risikobereich und Haftung: Geldbußen gegen das Unternehmen, in: Krieger/Schneider, Handbuch Managerhaftung, 4. Auflage 2023, § 35, (zusammen mit Professor Dr. Hans-Ulrich Wilsing)
  • Market Intelligence - Crisis Management 2023, Lexology, Kapitel zu Deutschland
  • Aktuelle EU-Sanktionen gegen Russland und ihre Auswirkungen auf Investmentfonds, in: RdF 2022, S. 260-267
  • View: Is Brussels taking dirty money seriously?, in Financial News, 22. Juli 2021 (zusammen mit Dr. Andreas Dehio)
  • Die neue „Pflicht zur Bezichtigung des eigenen Arbeitgebers“? – Ein Diskurs zu § 59 GWB n. F. und sich ergebenden Rechtsfragen, CCZ 2021, 139 (zusammen mit Christoph Barth)
  • Q&A: Coordinating cross-border investigations in 2021, Financier Worldwide, Februar 2021, S. 42 ff. (Panelbeitrag)
  • Impact of COVID-19 and U.S. election on business crime and cross-border investigations, Thomson Reuters Regulatory Intelligence, December 2020 (zusammen mit Adam Lurie, Doug Davison, Sean Solomon und Jane Larner)
  • Herausforderungen und Chancen für Unternehmen, Berater-Magazin Verbandssanktionengesetz, 12/2020, S. 5
  • Cross-jurisdictional communication: how to handle challenges posed by enforcement authorities' different approaches, Thomson Reuters Regulatory Intelligence, November 2020 (zusammen mit Adam Lurie und Jane Larner
  • Increasing cross-jurisdictional communication between law enforcers and global nature of corporate accountability, Thomson Reuters Regulatory Intelligence, November 2020 (zusammen mit Adam Lurie und Jane Larner)
  • The Act on Sanctions for Associations (Verbandssanktionengesetz) – Proposed Changes to the Current Regime of Corporate Criminal Liability in Germany, Journal of International Banking Law and Regulation, Volume 35, Issue 10, 428 (zusammen mit Dr. Christian Schmitt)
  • Verbandssanktionengesetz – Wohin geht die Reise? Der Platow Brief, 76/2020, S. 8 
  • Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft - RefE will Unternehmen härter sanktionieren, DB 19/2020, M4 
  • Ermittlungen im Konzern aus Sicht der Verteidigung, in: Minkoff/Sahan/Wittig, Konzernstrafrecht, Handbuch für die Unternehmens- und Anwaltspraxis, 1. Auflage 2020 (zusammen mit Robert Henrici) 
  • RefE eines Verbandssanktionengesetzes - Unternehmensstrafrecht ante portas? DB 40/2019, M4
  • WuB-Anmerkung zu BGH, Urteil vom 26.07.2018 – I ZR 274/16 - – Zur Frage der Voraussetzungen betreffend die Zulässigkeit der auf Ausgleich eines Vermögensschadens gerichteten Feststellungsklage, WuB 2019, 38

Kerstin Wilhelm hält regelmäßig Vorträge zum Thema Compliance und Krisenmanagement bei Fachkonferenzen im In- und Ausland.