An dieser Stelle finden Sie die Ausgaben unseres Newsletter "Steuern Kompakt" von 2015.
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BFH-Urteil vom 26.03.15, IV R 7/12 (NV) - Der im Einbringungszeitpunkt bestehende gemeine Wert (Verkehrswert) eines eingebrachten Grundstücks kann auch unter Berücksichtigung einer späterer Veräußerung des Grundstücks festgelegt werden, sofern die Parteien den objektiv richtigen Verkehrswert als Einbringungswert ansetzen wollten.
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.02.15, 6 K 424/13 - Eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen im Sinne des § 8c Abs. 1 S. 3 KStG liegt vor, wenn mehrere Erwerber bei und im Hinblick auf den Erwerb von Anteilen an einer Verlustgesellschaft zusammenwirken und diese Gruppe die Verlustgesellschaft anschließend tatsächlich beherrschen kann.