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Kartellrechtliche Streitigkeiten

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen streitigen Auseinandersetzungen zum deutschen und europäischen Kartellrecht.

Private Enforcement hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Deutschland ist in Europa zu einem zentralen Forum für kartellrechtliche Verhandlungen und Prozesse geworden, insbesondere im Bereich des Kartellschadensersatzes. Wir waren an diesen Entwicklungen von Beginn an beteiligt und verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Durchsetzung und Abwehr kartellrechtlicher Ansprüche sowie eine ausgeprägte Branchenexpertise in vielen Sektoren. Sie profitieren von einem eingespielten und schlagkräftigen Team aus Prozess- und Kartellrechtsexperten mit jahrelanger Beratungserfahrung und enger Verzahnung.

Wir entwickeln maßgeschneiderte, kreative Lösungen, um die wirtschaftlichen und rechtlichen Ziele unserer Mandanten möglichst effizient zu erreichen, und haben umfangreiche Erfahrungen bei der internationalen Koordination kartellrechtlicher Verfahren und Prozesse. Dabei arbeiten wir regelmäßig eng mit den renommiertesten (Kartell-)Ökonomen zusammen und setzen – je nach Fallgestaltung – selbstverständlich auch Legal Tech und Alternative Resources im Rahmen der Mandatsbearbeitung ein.

Unsere Expertise

Wir verfügen über umfassende Erfahrung bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung und Verteidigung von Kartellschadensersatzansprüchen.

Die hohe Aktivität der Kartellbehörden und klägerfreundliche Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen haben zu einer deutlichen Zunahme von Kartellschadensersatzprozessen geführt. Wir haben langjährige Erfahrung sowohl aus Kläger- als auch aus Beklagtenperspektive und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung oder proaktiven Abwehr von Ansprüchen. Unter Berücksichtigung der kommerziellen Interessen unserer Mandanten entwickeln wir eine passgenaue Verhandlungsstrategie.

Vor Gericht setzen wir die Interessen unserer Mandanten in follow-on- und standalone-Verfahren effektiv und effizient durch. Sie profitieren dabei von der engen Verzahnung unserer Prozess- und Kartellrechtsexpertise, die auch die Bearbeitung großvolumiger und komplexer Verfahrenskonstellationen einschließt.

Ausgewählte Referenzmandate zur Verteidigung gegen Kartellschadensersatzansprüche:
  • Air France-KLM: Vertretung bei der Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen in Milliardenhöhe in diversen Jurisdiktionen im Zusammenhang mit dem Luftfrachtkartell.
  • Saint-Gobain: Beratung bei außergerichtlichen Verhandlungen und Vertretung in Kartellschadensersatzverfahren vor den deutschen und englischen Gerichten im Nachgang zur Autoglas-Entscheidung der EU-Kommission.
  • Ein japanischer Automobilzulieferer: Beratung bei der Abwehr kartellschadensersatzrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit verschiedenen Ermittlungsverfahren der EU-Kommission und weiterer Wettbewerbsbehörden in Bezug auf verschiedene Fahrzeugteile.
Ausgewählte Referenzmandate zur Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen:
  • Ein deutscher Automobilhersteller: Beratung bei der Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamtes.
  • Ein international tätiger Chemiekonzern: Vertretung bei der Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen im Nachgang zur Entscheidung der EU-Kommission in Sachen organischer Peroxide.
  • Eine Vielzahl von Abnehmern von Vitaminprodukten: Vertretung bei der Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen im Nachgang zur Entscheidung der EU-Kommission zum Vitaminkartell. Unsere kreative Strategie führte zu einer richtungsweisenden Entscheidung zur Zuständigkeit in UK (Provimi v Aventis) sowie zu Revisionsentscheidungen des BGH und klägerfreundlichen Gesetzesänderungen in Deutschland.

Bei Ermittlungsverfahren der deutschen und europäischen Kartellbehörden ist der gerichtliche Rechtsschutz ein entscheidendes Instrument zur Verteidigung der Interessen der Betroffenen. Wir haben gerichtliche Maßnahmen und die entsprechenden strategischen Erwägungen während und nach Abschluss der kartellbehördlichen Verfahren stets im Blick.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Saint-Gobain: Vertretung im Rechtsmittelverfahren vor den europäischen Gerichten im Nachgang zur Autoglas-Entscheidung der EU-Kommission, woraufhin das EuG die damals höchste Reduktion einer Kartellbuße gewährte.
  • Air France-KLM: Vertretung im Rechtsmittelverfahren vor den europäischen Gerichten im Luftfrachtkartell, woraufhin die Entscheidung der EU-Kommission für nichtig erklärt wurde.
  • Ein international tätiger Verpackungshersteller: Vertretung zur Erlangung gerichtlichen Rechtsschutzes in Ermittlungsverfahren des BKartA und der EU-Kommission.

Werden Ansprüche auf Kartellschadensersatz geltend gemacht, stellt sich aufseiten der Anspruchsgegner typischerweise die Frage des Gesamtschuldnerausgleichs. Wir behalten diese Frage sowohl im kartellbehördlichen Verfahren als auch während der Kartellschadensersatzprozesse im Blick und beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Abwehr der Regressansprüche im Innenverhältnis.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Ein weltweit führender Chemievertriebshändler: Vertretung in einem Post-M&A-Rechtsstreit hinsichtlich Regressansprüchen wegen Kartellbußen aus mehreren Kartellverfahren in Frankreich und Österreich.
  • GIGASET (vormals ARQUES Industries): Beratung im Kartellverfahren „Calciumcarbid“ sowie in einem Zivilprozess gegen eine ehemalige Tochtergesellschaft wegen Erstattung des Bußgelds.
  • Eine Portfoliogesellschaft eines Private-Equity-Investors: Beratung zu Organhaftungsansprüchen gegen die Geschäftsleiter und Regressansprüchen gegen den D&O-Versicherer.

Neben dem besonders praxisrelevanten Anspruch auf Schadensersatz halten das deutsche und europäische Kartellrecht eine Vielzahl von weiteren Anspruchsgrundlagen bereit, hinsichtlich deren Durchsetzung und Verteidigung wir unsere Mandanten umfassend beraten.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Ein internationales Unternehmen für Zahlungstechnologie: Beratung bei der Abwehr von kartellrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen.
  • Ein börsennotiertes Unternehmen im Bereich Online- und Außenwerbung: Beratung bei der Vorbereitung einer wettbewerbsrechtlichen Klage gegen Sondernutzungsgebühren.
  • Österreichische und belgische Finanzinvestoren: Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit angeblich kartellrechtswidrigen Praktiken des Zielunternehmens in einem Post-M&A-Schiedsverfahren.

Unsere forensische Expertise ermöglicht uns, kartellrechtliche Risiken im Rahmen der Vertragsgestaltung zu identifizieren, einzuschätzen sowie entsprechende Regelungen zur Umsetzung der wirtschaftlichen Ziele auszuarbeiten und durchzusetzen. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei der Ausgestaltung von Schadenspauschalierungsklauseln und der Abbildung von Kartellschadensersatzrisiken im Rahmen von Unternehmenskäufen.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Eine französische Investmentbank: Beratung im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Beteiligung zur Werthaltigkeit von Kartellschadensersatzansprüchen der Zielgesellschaft im Zusammenhang mit dem LKW-Kartell.
  • Ein Automobilzulieferer: Beratung zu Schadenspauschalierungsklauseln bei Kartellverstößen von Automobilherstellern.
  • Ein Betreiber einer Produktsuchmaschine und eines Preisvergleichsportals: Beratung zur Strukturierung einer Veräußerung mit Blick auf Kartellschadensersatzansprüche.
Excellent responsiveness, quick and thoroughly thought through solutions and highest level of professionalism.
Mandant, Chambers Europe 2020, Competition/European Law
Zu den zentralen Kompetenzfeldern von Linklaters zählen Kartell- und Missbrauchsverfahren, Schadensersatzklagen sowie Fusionskontrollen.
The Legal 500 2018/2019, Kartellrecht