Spezialisiert auf die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen in allen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte ihrer Beratung sind die arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen und Unternehmensübertragungen, das Betriebsverfassungsrecht sowie Fragen der Unternehmensmitbestimmung. Dr. Katharina Fischer vertritt ihre Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Insbesondere internationale Mandanten profitieren von der umfangreichen internationalen Erfahrung, die Dr. Katharina Fischer anlässlich zahlreicher längerer (beruflicher) Auslandsaufenthalte, unter anderem in Großbritannien, den USA, Australien und Spanien sammeln konnte.
Deutsch, Englisch, Spanisch
"Die Wiederholungskündigung. Verbrauch von Gestaltungsrechten und Rechtskraft im Kündigungsschutzprozess", Duncker & Humblot 2017
Keine sachgrundlose Befristung bei acht Jahren und neun Monaten zurückliegender Vorbeschäftigung, Anm. zu BAG, Urteil vom 20.03.2019 – 7 AZR 409/16 , GWR 2019, 373
Anwendung "transformierter" Kollektivbedingungen nach Kettenbetriebsübergang, Anm. zu BAG, Urt. vom 12.6.2019 - 1 AZR 154/17 (mit T. Grau), NZA 2019, 1469-1473
Zur Anhörung vor einer außerordentlichen Kündigung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, Anm. zu BAG, Urteil vom 27.6.2019 - 2 ABR 2/19, GWR 2019, 428
Corona: Virale Anpassungen des Arbeitsrechts (mit M. Fuhlrott), NZA 2020, 345-350
Neue Spielregeln zur Lohnfortzahlung während der Corona-Lage (mit M. Fuhlrott), Expertenforum Arbeitsrecht (www.efarbeitsrecht.net) vom 26.3.2020
Arbeitsrecht und Corona 2.0 - Weitere gesetzliche Änderungen (mit M. Fuhlrott), NZA 2020, 409-413
Virtuelle Beschlussfassung durch Betriebsräte. Nun auch mit gesetzlicher Grundlage (mit M. Fuhlrott), Legal Tribune Online (www.lto.de) vom 14.4.2020
Endlich: Virtuelle Beschlussfassung für Arbeitnehmervertretungen (mit M. Fuhlrott), NZA 2020, 490-491