Spezialisiert auf Prozessführung im Gewerblichen Rechtsschutz, sowohl bei der Durchsetzung von Schutzrechten als auch bei der Verteidigung gegen Verletzungsvorwürfe. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf Patent- und Gebrauchsmusterstreitigkeiten, insbesondere in einem grenzüberschreitenden Kontext. Ebenfalls tätig im Geschmacksmuster-, Marken- und Urheberrecht.
Beratung/Vertretung unter anderem bei folgenden Mandaten:
Deutsch, Englisch
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
Licensing Executives Society
Probabilistische Proportionalhaftung und Haftung für den Verlust von Chancen, Tübingen 2013 (Dissertation).
Anmerkung zu LG Mannheim, Beschluss v. 10.12.2013 – 2 O 4/13, BeckRS 2014, 09712, in: GRUR-Prax 2014, 280.
Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 2.12.2014 – X ZB 1/13, BeckRS 2014, 23726, in: GRUR-Prax 2015, 35.
Erweiterte Auslegung hilft der Praxis - Wie die „Verletzungsfalle“ bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Standardbauteilen zu vermeiden ist, in: Intellectual Property Magazin 1/2015, S. 17-19 (gemeinsam mit Julia Schönbohm).
Zum Umfang der Erschöpfung bei System- und Verfahrensansprüchen, in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, 3/2016, S. 104-111 (gemeinsam mit Julia Schönbohm).
Einigung mit gewissen Vorzügen – „Pay for Delay“, oder: Wenn ein Vergleich eines Patentverletzungsprozesses Wettbewerbshüter misstrauisch macht, in: Intellectual Property Magazin 1/2017, S. 10-12.
K. o. in der letzten Runde? – Das UPC hat bereits einige Runden überstanden – sorgt das Verfassungsgericht für das Aus?, in: Intellectual Property Magazin 3/2017, S. 3-5.
Wenn Nichtstun nicht genug ist, in: Intellectual Property Magazin, Ausgabe 2, 6/2018, S. 20-22.
The Office giveth and
the Office taketh away – US Supreme Court rejects constitutional challenge to
inter partes review process, in: Intellectual Property Magazin 3/2018, page 3-6.