Spezialisiert auf die Beratung und Vertretung nationaler und internationaler Unternehmen in sämtlichen Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind die arbeitsrechtliche Begleitung von Betriebsübergängen, Restrukturierungen und Personalabbau sowie die Beratung zu betriebsverfassungsrechtlichen Themen und Fragen der Unternehmensmitbestimmung. Daneben verfügt er über Erfahrung in der Beratung zu Vergütungsmodellen in Kreditinstituten nach der Institutsvergütungsverordnung sowie zu Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes und vertritt die Interessen der Mandanten bundesweit vor den Arbeitsgerichten.
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