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Kristina Klaaßen-Kaiser

European Head of Corporate/M&A, Düsseldorf

Überblick

Beruflicher Werdegang

Ausbildung und Qualifikationen

Veröffentlichungen

Überblick

Kristina Klaaßen-Kaiser ist European Divisional Lead für die Corporate Division. Sie ist spezialisiert auf M&A-Transaktionen und gesellschaftsrechtliche Beratung, mit einem Fokus auf strategische internationale und grenzüberschreitende Fusionen, Veräußerungen und Übernahmen (einschließlich Joint-Ventures). Sie berät Unternehmen umfassend zu Corporate Governance, Unternehmensstrukturierungen, Kapitalmarktthemen und öffentlichen Übernahmen.

Kristina Klaaßen-Kaiser wird von Chambers als führende Anwältin im Bereich Corporate/M&A (Chambers Global, 2023) und von der Wirtschaftswoche sowie dem Handelsblatt regelmäßig als eine der führenden M&A-Anwältinnen und Gesellschaftsrechtlerinnen in Deutschland gelistet. Auch von Juve wird sie als „häufig empfohlen“ und von Legal 500 als führende Partnerin der nächsten Generation für M&A genannt (Legal 500 Deutschland 2019 und 2020, M&A).

Ausgewählte Mandate

  • Vodafone UK/Vodafone Deutschland: Beratung bei dem Carve-out des europäischen Funkmastengeschäfts und dem anschließenden 12 Mrd. Börsengang der Vantage Towers AG.
  • thyssenkrupp: Beratung bei einer Vielzahl von strategischen Transaktionen u. a.: bei dem € 17,2 Mrd. Verkauf des Aufzuggeschäfts Elevator Technology an ein Konsortium um Advent, Cinven und die RAG-Stiftung, bei dem geplanten europäischen Stahl-Joint Venture mit Tata Steel, bei der Teilung des Konzerns in die zwei selbstständigen Unternehmen Thyssenkrupp Materials und Thyssenkrupp Industrials, bei der Übernahme von Minderheitsanteilen an der brasilianischen TK CSA von Vale S.A., bei dem Verkauf des US-amerikanischen Stahlwerks an ArcelorMittal/Nippon Steel.
  • Covestro AG: Beratung u.a. bei dem € 1,6 Mrd. Erwerb des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials von Royal DSM.
  • Bayer: Beratung bei einer Vielzahl von Mandaten, einschließlich bei dem deutschland- und weltweiten Carve-out der Tochtergesellschaft Bayer MaterialScience in 60+ Ländern und dem nachfolgenden Börsengang der Covestro AG, bei dem Erwerb der KaNDy Therapeutics Ltd.
  • Reckitt Benckiser: Beratung bei der Ausgliederung des deutschen HygieneHome-Geschäfts.
  • Curetis: Beratung bei der geplanten Zusammenlegung ihres Geschäfts mit OpGen.
  • Sunways AG: Beratung u.a. bei dem Einstieg der chinesischen LDK Solar Gruppe und der anschließenden Restrukturierung.
  • GPC Group: Beratung bei der Fusion mit dem US-amerikanischen Unternehmen Agennix.

Beruflicher Werdegang

Kristina Klaaßen-Kaiser war von 2005 bis 2008 bei einer anderen Anwaltskanzlei tätig. Sie arbeitet seit 2008 bei Linklaters und wurde 2015 zur Partnerin ernannt.

Ausbildung und Qualifikationen

Kristina Klaaßen-Kaiser hat Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster studiert. Sie hat den Master of Laws (LL.M.) an der London Metropolitan University absolviert.

Sie spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen

Kristina Klaaßen-Kaiser veröffentlicht regelmäßig Artikel in deutschen und englischsprachigen Fachzeitschriften und Handbüchern. Zuletzt erschienene Veröffentlichungen sind u.a.: 

  • Kristina Klaaßen-Kaiser: Die bodenständige Durchstarterin, FINANCE+ vom 03.05.2023
  • Co-Autorin Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 8, Umwandlungsrecht, 5. Auflage 2018
  • USA erweitern Investitionskontrolle: Ausschuss für ausländische Investitionen CFIUS erhält mehr Zugriffsrechte – Verpflichtende Anmeldung bestimmter Transaktionen, Börsen-Zeitung vom 05.12.2020 (gemeinsam mit Christoph Barth und Sebastian Klingen)
  • Rechtsentwicklungen im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen, Aufsatz, DB Beilage 2020, Nr. 5, 29-31 (gemeinsam mit Timo Engelhardt und Mario Pofahl)
  • Rechtsentwicklungen im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen, Aufsatz, DB Beilage 2019, Nr. 3, 31-33 (gemeinsam mit Timo Engelhardt)
  • Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bei vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss – Klagefrist und Beachtung des Gleichbehandlungsgebots aus § 53 a AktG, NZG 2019, 417 (gemeinsam mit Dr. Eva Heneweer)
  • Zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags auf Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, Anm. zu OLG München, Hinweisbeschl. v. 03.05.2019 – 31 Wx 216/19, EWiR 2019, 555 (mit Dr. Tobias Bünten)
  • Harder/Klaaßen-Kaiser, M&A-Transaktionen, Sonderausgabe - DER BETRIEB Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2018, 2018, S. 32 ff.
  • Beendigung einer europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung bei Vereinigung aller Beteiligungen in einer Person, Anm. zu LG Neuruppin, Urteil v. 26.04.2018 – 1 O 87/18, GWR 2019, 47 (zus. mit Dr. Tobias Bünten)
  • Kein Antrags- und Beschwerderecht der Gesellschafter in Registerangelegenheiten der GmbH, Anm. zu KG, Beschl. v. 04.12.2018 – 22 W 43/18, EWiR 2019, 295 (mit Dr. Tobias Bünten)
  • Stimmverbot des an dem beschlussgegenständlichen Geschäft selbst beteiligten Gesellschafters in Gesellschafterversammlung auch in der KG, Anm. zu OLG München, Urt. v. 18.07.2018 7 U 4225/17, EWiR 2018, 523 (mit Dr. Tobias Bünten)
  • Prüfungspflicht des Registergerichts bezüglich Erstellung und Unterzeichnung der GmbH-Gesellschafterliste durch Einreichungsberechtigten, Anm. zu KG, Beschl. v. 12.06.2018 – 22 W 15/18, EWiR 2019, 43 (mit Dr. Tobias Bünten)
  • Passivlegitimation der Gesellschafter – nicht der KG – im einstweiligen Rechtsschutz gegen Ausschließung eines Kommanditisten aus Publikums-KG, Anm. zu OLG Hamm, Urt. v. 05.02.2018 – 8 U 112/17, EWiR 2018, 455 (mit Dr. Tobias Bünten)
  • Zur gerichtlichen Schätzung des Unternehmenswerts für die Festsetzung der angemessenen Barabfindung nach Squeeze out, Anm. zu OLG Zweibrücken, Beschl. v. 2.10.2017 9 W 3/14, EWiR 2018, 231 (mit Dr. Tobias Bünten)