Spezialisiert auf internationale M&A-Transaktionen einschließlich öffentlicher Übernahmen, gesellschaftsrechtliche Beratung und damit zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten.
Mark Rossbroich ist deutscher Rechtsanwalt und zudem als Solicitor in England und Wales zugelassen.
Deutsch, Englisch, Spanisch
Anglo-German Law Society e.V.;
Düsseldorf Moot Association e.V.
Kein Ergänzungsbedürfnis einer durch Allein-Geschäftsführer erteilten Handelsregistervollmacht bei nachträglicher Bestellung weiterer Geschäftsführer mit gemeinsamer Vertretungsbefugnis, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschl. vom 8.12.2017 – I-3 Wx 275/16, EWiR 2018, 491 (gemeinsam mit Sebastian Klingen)
Keine Erstreckung der Versicherung des GmbH-Geschäftsführers über Nichtvorliegen von Bestellungshindernissen auf die §§ 265c und 265d StGB, Anm. zu OLG Hamm, Beschl. vom 27.9.2018 – 27 W 93/18, EWiR 2019, 169 (gemeinsam mit Sebastian Klingen)
Keine Berufung des Verkäufers auf Haftungsausschluss bei arglistig verschwiegenem Mangel (auch Rechtsmangel) trotz fehlender Ursächlichkeit der Arglist für den Kauf, Anm. zu BGH, Urt. vom 14.9.2018 – V ZR 165/17, EWiR 2019, 527 (gemeinsam mit Sebastian Klingen)