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Investitionskontrolle

Unser Team berät umfassend zu allen Aspekten der Investitionskontrolle in Deutschland sowie anderen Jurisdiktionen weltweit und unterstützt bei der Risikominimierung von Investitionsvorhaben im Ausland.

In den vergangenen Jahren haben die Bedeutung und Häufigkeit von Überprüfungen ausländischer Investitionen im Rahmen von M&A-Transaktionen zugenommen. Immer mehr Jurisdiktionen führen Vorschriften zur Überprüfung ausländischer Investitionen ein oder verschärfen bereits bestehende Regime. 

Der Bedeutungszuwachs der Investitionskontrolle ist in Folge der Covid-19-Pandemie noch einmal beschleunigt und verstärkt worden. So war das Jahr 2020 durch eine Entwicklung geprägt, die nicht nur den deutschen Rechtsrahmen nachhaltig geprägt hat, sondern darüber hinaus auch das internationale Rechtsumfeld spürbar verändert hat. Diese Entwicklung ist eine spezifische Ausprägung eines weltweiten und insbesondere in Europa prononcierten Trends. Rund zwei Drittel der OECD-Mitgliedstaaten haben innerhalb von nur neun Monaten nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie ihre Investitionskontrollregime angepasst oder konkrete Reformvorschläge bekannt gegeben. Zugleich nimmt die Zahl an Verfahren und deren Komplexität immer weiter zu und die Investitionskontrolle hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einem zentralen Element der regulatorischen Genehmigungsverfahren bei internationalen Transaktionen gewandelt. 

Investitionskontrollverfahren beschränken sich dabei nicht nur auf die schon früher sensitiven militärnahen Bereiche, sondern betreffen Investitionen in zahlreichen Sektoren, darunter Finanz- und Versicherungswirtschaft, Gesundheitswesen, Energieversorgung, Telekommunikation und verschiedenen weiteren. Insbesondere Unternehmen mit Fertigkeiten in Schlüsselindustrien (darunter z. B. Robotik, künstliche Intelligenz, Biotechnologie) lösen vielfach verpflichtende und teilweise langwierige Prüfverfahren aus.

Somit ist es für Unternehmen unerlässlich, das Erfordernis von Investitionskontrollverfahren sorgfältig im Voraus zu prüfen. Dies gilt nicht nur für etwaige in Deutschland durchzuführende Verfahren, sondern auch für Investitionskontrollverfahren weltweit, zu denen wir eine zunehmende Abstimmung der zuständigen Behörden beobachten. In Europa wird eine solche Abstimmung durch die „EU Screening Verordnung“ deutlich gefördert. Dies bedeutet, dass Unternehmen eine kohärente und konsistente Strategie benötigen, um Genehmigungen effizient und zügig einzuholen sowie etwaige Risiken adäquat in der Transaktionsdokumentation abzubilden. Zudem sind Wechselwirkungen mit weiteren behördlichen Genehmigungsverfahren (insbesondere der Fusionskontrolle) zu beachten.

Unsere besondere Stärke liegt in der Begleitung von M&A-Transaktionen mit investitionskontrollrechtlichen Bezügen weltweit. Wir bieten Unternehmen einen „One Stop Shop“ zur Prüfung behördlicher Genehmigungsverfahren, führen Verfahren vor dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch und koordinieren Verfahren weltweit in allen relevanten Jurisdiktionen mit Investitionskontrollregimen, entweder über eigene Büros oder Best Friend-Kanzleien.

Falls erforderlich, befassen wir uns in enger Zusammenarbeit mit unseren Praxisgruppen Öffentliches Recht und Dispute Resolution in Einzelfällen mit möglichen außenwirtschaftlichen Gesetzesverstößen.

Erfahren Sie mehr zu den Schwellenwerten ausländischer Investitionskontrolle in den einzelnen Jurisdiktionen auf unserer globalen Antitrust & Foreign Investment Seite.

Das erwartet Sie bei uns

  • Umfassende Beratung zu investitionskontrollrechtlichen Genehmigungserfordernissen weltweit und Entwicklung von Lösungen zur erfolgreichen und risikoarmen Durchführung einer Transaktion.
  • Parallele Durchführung von investitionskontroll- sowie fusionskontrollrechtlichen Verfahren aus einer Hand.
  • Weltweite Koordinierung von Anmeldungen bei zuständigen Regulierungsbehörden, um einen einheitlichen Ansatz zu gewährleisten.
  • Entwicklung erfolgreicher Verfahrensstrategien durch enge Zusammenarbeit mit ausgewählten Beratern (einschließlich politischer Berater). 
  • Effektive Nutzung unserer starken Beziehungen zu den Regulierungsbehörden.
  • Entwicklung maßgeschneiderter Lösungsvorschläge durch wirksame Verknüpfung von wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Argumenten. 
  • Unterstützung mit stets aktuellstem Wissen zu den neuesten Entwicklungen in allen relevanten Investitionskontrollregimen über unser globales Netzwerk ausgewiesener Experten.
 
 
 

Ausgewählte Referenzmandate

  • E.ON: Beratung bei allen investitionskontrollrechtlichen Aspekten des komplexen Tauschs wesentlicher Vermögenswerte mit RWE einschließlich Prüfverfahren in sieben Jurisdiktionen.
  • Volkswagen: Beratung zu allen Investitionskontrollverfahren betreffend die Veräußerung von RENK, einschließlich zwei vertieften Prüfverfahren.
  • OSRAM: Beratung bei der Veräußerung von Ledvance an ein chinesisches Konsortium, einschließlich Investitionskontrollverfahren in Deutschland und den USA.
  • Linde: Beratung bei dem Erwerb von Praxair einschließlich vier Investitionskontrollverfahren.
  • Ein Anbieter von Sicherheitslösungen: Beratung in einem komplexen Verfahren vor dem BMWi im Bereich der Satellitentechnologie, in dem eine unbedingte Freigabe erzielt werden konnte.
  • Ein Konsortium aus Finanzinvestoren: Beratung in einem Phase II-Prüfverfahren betreffend den Erwerb eines mittelständischen Fertigungsbetriebs mit bedingten Freigaben in Deutschland und den USA.
  • Ein Konsortium aus Finanzinvestoren: Beratung in einem Phase II-Prüfverfahren im Bereich Cybersecurity, in dem eine unbedingte Freigabe erreicht werden konnte.
  • Ein strategischer US-Investor: Beratung in einem ex officio Phase II-Prüfverfahren mit Covid-19-Bezug, in dem eine unbedingte Freigabe erreicht werden konnte.
  • Ein Finanzinvestor: Beratung bei der Veräußerung einer Beteiligung an einem deutschen Energienetzbetreiber an einen chinesischen Erwerber. Dieser hochpolitische Fall führte zu einer Reform der Vorschriften für ausländische Investitionen in Deutschland.
     

 

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