In den vergangenen Jahren haben die Bedeutung und Häufigkeit von Überprüfungen ausländischer Investitionen im Rahmen von M&A-Transaktionen zugenommen. Immer mehr Jurisdiktionen führen Vorschriften zur Überprüfung ausländischer Investitionen ein oder verschärfen bereits bestehende Regime.
Der Bedeutungszuwachs der Investitionskontrolle ist in Folge der Covid-19-Pandemie noch einmal beschleunigt und verstärkt worden. So war das Jahr 2020 durch eine Entwicklung geprägt, die nicht nur den deutschen Rechtsrahmen nachhaltig geprägt hat, sondern darüber hinaus auch das internationale Rechtsumfeld spürbar verändert hat. Diese Entwicklung ist eine spezifische Ausprägung eines weltweiten und insbesondere in Europa prononcierten Trends. Rund zwei Drittel der OECD-Mitgliedstaaten haben innerhalb von nur neun Monaten nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie ihre Investitionskontrollregime angepasst oder konkrete Reformvorschläge bekannt gegeben. Zugleich nimmt die Zahl an Verfahren und deren Komplexität immer weiter zu und die Investitionskontrolle hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einem zentralen Element der regulatorischen Genehmigungsverfahren bei internationalen Transaktionen gewandelt.
Investitionskontrollverfahren beschränken sich dabei nicht nur auf die schon früher sensitiven militärnahen Bereiche, sondern betreffen Investitionen in zahlreichen Sektoren, darunter Finanz- und Versicherungswirtschaft, Gesundheitswesen, Energieversorgung, Telekommunikation und verschiedenen weiteren. Insbesondere Unternehmen mit Fertigkeiten in Schlüsselindustrien (darunter z. B. Robotik, künstliche Intelligenz, Biotechnologie) lösen vielfach verpflichtende und teilweise langwierige Prüfverfahren aus.
Somit ist es für Unternehmen unerlässlich, das Erfordernis von Investitionskontrollverfahren sorgfältig im Voraus zu prüfen. Dies gilt nicht nur für etwaige in Deutschland durchzuführende Verfahren, sondern auch für Investitionskontrollverfahren weltweit, zu denen wir eine zunehmende Abstimmung der zuständigen Behörden beobachten. In Europa wird eine solche Abstimmung durch die „EU Screening Verordnung“ deutlich gefördert. Dies bedeutet, dass Unternehmen eine kohärente und konsistente Strategie benötigen, um Genehmigungen effizient und zügig einzuholen sowie etwaige Risiken adäquat in der Transaktionsdokumentation abzubilden. Zudem sind Wechselwirkungen mit weiteren behördlichen Genehmigungsverfahren (insbesondere der Fusionskontrolle) zu beachten.
Unsere besondere Stärke liegt in der Begleitung von M&A-Transaktionen mit investitionskontrollrechtlichen Bezügen weltweit. Wir bieten Unternehmen einen „One Stop Shop“ zur Prüfung behördlicher Genehmigungsverfahren, führen Verfahren vor dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch und koordinieren Verfahren weltweit in allen relevanten Jurisdiktionen mit Investitionskontrollregimen, entweder über eigene Büros oder Best Friend-Kanzleien.
Falls erforderlich, befassen wir uns in enger Zusammenarbeit mit unseren Praxisgruppen Öffentliches Recht und Dispute Resolution in Einzelfällen mit möglichen außenwirtschaftlichen Gesetzesverstößen.
Erfahren Sie mehr zu den Schwellenwerten ausländischer Investitionskontrolle in den einzelnen Jurisdiktionen auf unserer globalen Antitrust & Foreign Investment Seite.