Wir verfügen über umfassende Erfahrung bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung und Verteidigung von Kartellschadensersatzansprüchen.
Die hohe Aktivität der Kartellbehörden und klägerfreundliche Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen haben zu einer deutlichen Zunahme von Kartellschadensersatzprozessen geführt. Wir haben langjährige Erfahrung sowohl aus Kläger- als auch aus Beklagtenperspektive und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung oder proaktiven Abwehr von Ansprüchen. Unter Berücksichtigung der kommerziellen Interessen unserer Mandanten entwickeln wir eine passgenaue Verhandlungsstrategie.
Vor Gericht setzen wir die Interessen unserer Mandanten in follow-on- und standalone-Verfahren effektiv und effizient durch. Sie profitieren dabei von der engen Verzahnung unserer Prozess- und Kartellrechtsexpertise, die auch die Bearbeitung großvolumiger und komplexer Verfahrenskonstellationen einschließt.
Ausgewählte Referenzmandate zur Verteidigung gegen Kartellschadensersatzansprüche:
- Air France-KLM: Vertretung bei der Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen in Milliardenhöhe in diversen Jurisdiktionen im Zusammenhang mit dem Luftfrachtkartell.
- Saint-Gobain: Beratung bei außergerichtlichen Verhandlungen und Vertretung in Kartellschadensersatzverfahren vor den deutschen und englischen Gerichten im Nachgang zur Autoglas-Entscheidung der EU-Kommission.
- Ein japanischer Automobilzulieferer: Beratung bei der Abwehr kartellschadensersatzrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit verschiedenen Ermittlungsverfahren der EU-Kommission und weiterer Wettbewerbsbehörden in Bezug auf verschiedene Fahrzeugteile.
Ausgewählte Referenzmandate zur Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen:
- Ein deutscher Automobilhersteller: Beratung bei der Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamtes.
- Ein international tätiger Chemiekonzern: Vertretung bei der Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen im Nachgang zur Entscheidung der EU-Kommission in Sachen organischer Peroxide.
- Eine Vielzahl von Abnehmern von Vitaminprodukten: Vertretung bei der Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen im Nachgang zur Entscheidung der EU-Kommission zum Vitaminkartell. Unsere kreative Strategie führte zu einer richtungsweisenden Entscheidung zur Zuständigkeit in UK (Provimi v Aventis) sowie zu Revisionsentscheidungen des BGH und klägerfreundlichen Gesetzesänderungen in Deutschland.