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Kartellrecht

Unser Kartellrechtsteam zählt zu den führenden Teams in Deutschland. Bei uns erhalten Sie umfassende, maßgeschneiderte und grenzüberschreitende Beratung aus einer Hand.

Unser Kartellrechtsteam berät Mandanten umfassend zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts. Wir vertreten Unternehmen in Verfahren vor den deutschen und europäischen Kartellbehörden und beraten zu kartellrechtlichen Verfahren weltweit. Darüber hinaus vertreten wir Mandanten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten in Deutschland sowie der Europäischen Union.

Unser deutsches Kartellrechtsteam besteht aus vier Partnern, fünf (Of) Counseln und 25 weiteren Anwälten verteilt auf unsere Büros in Düsseldorf und Brüssel. Als Teil der globalen Antitrust & Foreign Investment Gruppe mit 27 Partnern und über 120 Anwälten verfügen wir über ein verlässliches internationales Netzwerk von Kartellrechtsexperten in allen relevanten Jurisdiktionen.

Eine fundierte Kenntnis der jeweiligen Wirtschaftsbereiche und ihrer Besonderheiten ist oft entscheidend, um ein gutes Ergebnis in kartellrechtlichen Verfahren zu erreichen. Unser Team verfügt aus zahlreichen Verfahren über eine ausgeprägte Expertise in vielen Sektoren, z. B. Automobilindustrie, Banken/Finanzinstitute, Chemie, Energie, Funds/Finanzinvestoren, Gesundheitswesen/Pharma, Industrielle Produktion, Konsumgüter, Post/Logistik und Technologie. 

 

Unsere Expertise

Der Erfolg von Transaktionen wie Unternehmenskäufen oder der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen hängt oft von der kartellrechtlichen Durchführbarkeit ab. Während Fusionskontrollverfahren zunehmend komplexer werden und Kartellbehörden weltweit enger zusammenarbeiten, können Sie darauf vertrauen, dass Ihnen ein internationales Netzwerk von Experten verlässlich zur Seite steht. Wir begleiten Sie bei der Überwindung kartellrechtlicher Hürden im Rahmen des Transaktionsgeschäfts und vertreten Sie in komplexen Fusionskontrollverfahren vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt. Aufgrund unserer internationalen Expertise können wir darüber hinaus Verfahren weltweit vor verschiedensten Behörden koordinieren und einen einheitlichen Auftritt gewährleisten. 

Ausgewählte Referenzmandate:
  • ams: Beratung bei allen Fusionskontrollverfahren weltweit betreffend die € 4,3 Mrd. Übernahme der OSRAM Licht AG.
  • Asklepios Kliniken: Beratung bei der endgültigen Übernahme des Wettwerbers RHÖN-KLINIUM AG.
  • Bayer: Beratung bei der US$ 7,6 Mrd. Veräußerung des Tiergesundheitsgeschäfts (Bayer Animal Health) an Elanco.
  • Daimler: Beratung bei allen Fusionskontrollverfahren weltweit betreffend die Abspaltung und Börsennotierung des Nutzfahrzeuggeschäfts mit Lkw und Bussen.
  • Deutsche Börse: Beratung bei der geplanten Fusion mit der London Stock Exchange und der geplanten Fusion mit der New York Stock Exchange.
  • E.ON: Beratung bei dem komplexen Tausch wesentlicher Vermögenswerte mit RWE einschließlich Beratung als Streithelfer im Hinblick auf insgesamt 22 Nichtigkeitsklagen vor dem Europäischen Gericht.
  • McKesson: Beratung bei der Vereinbarung eines Joint Venture mit dem US-amerikanischen Pharmadienstleister Walgreens Boots Alliance und bei dem Verkauf großer Teile des kontinental-europäischen Geschäfts an die PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG.
  • Qiagen: Beratung bei der geplanten Übernahme durch den US-Technologiekonzern Thermo Fisher.
 

In den vergangenen Jahren haben die Bedeutung und Häufigkeit von Überprüfungen ausländischer Investitionen im Rahmen von M&A-Transaktionen zugenommen. Mehr denn je ist es für beteiligte Unternehmen unerlässlich, das Erfordernis von Investitionskontrollverfahren sorgfältig im Voraus zu prüfen. Dies gilt nicht nur für etwaige in Deutschland durchzuführende Verfahren, sondern auch für Investitionskontrollverfahren weltweit, zu denen wir eine zunehmende Abstimmung der zuständigen Behörden beobachten. In Europa wird eine solche Abstimmung durch die „EU Screening Verordnung“ deutlich gefördert. Dies bedeutet, dass Unternehmen eine kohärente und konsistente Strategie benötigen, um Genehmigungen effizient und zügig einzuholen und etwaige Risiken adäquat in der Transaktionsdokumentation abzubilden. Zudem sind Wechselwirkungen mit weiteren behördlichen Genehmigungsverfahren (insbesondere der Fusionskontrolle) zu beachten.

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Insbesondere marktstarke und marktbeherrschende Unternehmen sehen sich immer häufiger Missbrauchsvorwürfen ausgesetzt, etwa bei ihrer Preis-, Lizenz- oder Lieferpolitik. Mit Blick auf die 10. GWB-Novelle wird die Bedeutung dieser Vorschriften noch einmal deutlich aufgewertet (weitere Informationen zur 10. GWB-Novelle finden Sie hier). Hier unterstützen wir Sie individuell und vorausschauend dabei, Ihre Geschäftspolitik und wirtschaftlichen Ziele mit den kartellrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen und vertreten Sie in Missbrauchsverfahren vor den europäischen und deutschen Kartellbehörden.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Ein Energieunternehmen: Beratung bei der Abwehr gegen zwei Preisanpassungsklagen großer deutscher Energieversorger im Zusammenhang mit langfristigen Stromlieferverträgen aufgrund eines angeblichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
  • Ein weiteres Energieunternehmen: Vertretung in einem Missbrauchsverfahren wegen angeblich missbräuchlich überhöhter Wasserpreise.
  • Ein führendes Gesundheitsunternehmen: Beratung bei der Überprüfung seiner Preispolitik für Medizinprodukte in zahlreichen europäischen Ländern unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten.
  • Ein Maschinenhersteller: Beratung in einem Schiedsgerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Missbrauch relativer Marktmacht.
 

Kartellbehörden haben die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellen ganz oben auf ihre Prioritätenliste gesetzt. Wir beraten Sie umfassend in Kartellverfahren – von der Durchsuchung bis hin zu behördlichen und gerichtlichen Verfahren. Aufgrund unseres internationalen Netzwerks können wir Untersuchungen von Kartellbehörden in zahlreichen Jurisdiktionen kurzfristig vor Ort begleiten. Mit unserer Dawn Raid Hotline sind wir 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar. Im Bereich Kartellschadensersatz erarbeiten wir mit Ihnen Strategien, um Risiken proaktiv zu begegnen und Chancen bestmöglich zu nutzen.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Eine Vielzahl von Unternehmen: Vertretung in Kartellverfahren vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt, u. a. in den Kartellverfahren „Calciumcarbid”, „Wurst“, „Drogerie“ sowie in den Bereichen Automobil, Metallverpackung, Stahl, Bau- und Agrarwirtschaft.
  • Ein Unternehmen im Bereich Gebäudetechnik: Vertretung in einem Kartellverfahren vor dem Bundeskartellamt einschließlich Unterstützung bei Durchsuchungen sowie Verteidigung gegen bisher außergerichtlich geltend gemachte kartellrechtliche Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Verfahrens.
  • Ein Finanzdienstleister: Verteidigung gegen eine Kartellschadensersatzklage im Zusammenhang mit Interbankenentgelten einschließlich Führen von Vergleichsverhandlungen.
  • Ein Automobilzulieferer: Beratung zur Abwehr bisher außergerichtlich geltend gemachter kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche potenziell geschädigter Kunden.
  • Ein internationaler Finanzinvestor: Beratung bei der Aufdeckung und Untersuchung von Kartellrechtsverstößen im Nachgang zu einem Whistleblower-Hinweis einschließlich Durchführung von internen Untersuchungen und der Stellung eines Kronzeugenantrags beim Bundeskartellamt.
 
 

In allen streitigen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht können sich unsere Mandanten auf ein eingespieltes Team aus Kartell- und Prozessrechtsspezialisten verlassen. Wir beraten insbesondere in kartellschadensersatzrechtlichen Streitigkeiten, aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr aller sonstigen auf das Kartell- und Missbrauchsverbot gestützten Ansprüche.

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Wir bieten Ihnen ein umfassendes Beratungskonzept im Compliance-Bereich, um die Beachtung des Kartellrechts in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Unser Angebot reicht von präventiven Maßnahmen über die Implementierung von maßgeschneiderten multinationalen Compliance-Systemen bis hin zur forensischen Aufarbeitung von Compliance-Verstößen. Wir schulen und informieren Ihre Mitarbeiter über ihre kartellrechtlichen Verpflichtungen, begleitet von Fallstudien mit Bezug zu häufigen Geschäftsvorfällen im Unternehmen, eLearning-Programmen und Leitfäden. Wir sind Teil des praxisübergreifenden Crisis Management & Compliance-Teams, um unseren Mandanten einen multidisziplinären Beratungsansatz aus einer Hand ermöglichen zu können. 

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Ausgewählte Referenzmandate:
  • Mercedes Benz Leasing: Beratung zur kartellrechtlichen Compliance im Zuge der Abspaltung und Ausgliederung der Daimler Truck AG.
  • tesa: Beratung zur kartellrechtlichen Compliance-Fragestellungen, insbesondere bei der Entwicklung und Implementierung eines weltweiten Compliance-Programms.
  • Vattenfall: Beratung bei der Entwicklung und Einführung eines globalen kartellrechtlichen Compliance-Programms.
  • u. a. Audi, BP, Commerzbank, Engie, Fresenius, Hella, KfW IPEX, McKesson, Linde und Zwilling: laufende Beratung zu kartellrechtlichen Aspekten einschließlich Compliance.
  • u. a. Alcon, Bayer, INEOS, Deutsche Börse, SC Johnson und Novartis: Beratung zu Compliance-Fragen im vertrieblichen Umfeld.
 
 

In enger Zusammenarbeit mit unserer Beihilferechtpraxis in Berlin beraten wir Unternehmen, die öffentliche Hand und Finanzinstitute zu allen Aspekten des europäischen Beihilferechts sowie zu nationalen förder- und beihilferechtlichen Fragen, einschließlich der (beihilfeneutralen) Strukturierung und Ausgestaltung von Verträgen.

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Das Kartellrechtsteam [ist] bei heiklen Deals und Kooperationen so gefragt wie eh und je.
JUVE Handbuch 2020/2021: Kartellrecht
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Chambers Europe 2021: Competition/European law

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