Dr. Kerstin Wilhelm
German Co-Head of Crisis Management & Compliance, München
Überblick
Beruflicher Werdegang
Ausbildung und Qualifikationen
Veröffentlichungen
Überblick
Dr. Kerstin Wilhelm ist Co-Head der deutschen Crisis Management & Compliance Gruppe und Partnerin im Bereich Litigation, Arbitration & Investigations. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere der Durchführung interner Untersuchungen und der Beratung bei behördlichen Untersuchungen im In- und Ausland einschließlich der Unternehmensverteidigung. Sie berät außerdem nationale und internationale Mandanten zu allen Fragen der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Haftung und zur Vermeidung von Sanktionsrisiken sowie im Bereich der präventiven Compliance und Crisis Management.
Während eines Secondments im EMEA Investigation Team eines U.S.-Technologieunternehmens sammelte sie zusätzliche Erfahrungen im Bereich interner Ermittlungen zu sensiblen Themen in verschiedenen Jurisdiktionen. Zudem verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen bei der Begleitung von behördlichen Durchsuchungen.
Ausgewählte Mandate
- ein Automobilzulieferer: Beratung und Vertretung des Unternehmens in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen angeblicher strafrechtlicher Verstöße im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren.
- Barclays Bank: Beratung und Vertretung in einem Massenverfahren mit mehr als 500 Klägern im Zusammenhang mit einem Hedgefonds-Derivat einschließlich BGH- und Musterverfahren sowie Koordinierung einer parallelen Prozessserie in Österreich.
- ein internationales IT-Unternehmen: Interne Untersuchung wegen des Verdachts der Korruption, Unterschlagung und Steuerhinterziehung in Deutschland, den USA, Russland und verschiedenen anderen europäischen Länder sowie Vertretung des Unternehmens im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren einschließlich Koordinierung mit einem Verfahren vor dem U.S. Department of Justice.
- ein DAX Unternehmen: Beratung bei einer internen Untersuchung im Zusammenhang mit Vorwürfen des Insiderhandels gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzende sowie Vertretung des Unternehmens im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
- ein international tätiges Produktionsunternehmen: Beratung im Zusammenhang mit angeblichen Bestechungsvorwürfen im Ausland einschließlich Durchführung einer internen Untersuchung, steuerrechtlicher Beratung und Beratung und Vertretung des Unternehmens in einem Verfahren vor dem U.S. Department of Justice.
- ein Insolvenzverwalter einer internationalen Investmentbank: Beratung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Cum/Ex-Geschäfte einschließlich Vertretung gegenüber den Strafverfolgungs- und Finanzbehörden.
- eine internationale Großbank: Beratung und Durchführung einer internen Untersuchung zu Corporate Governance Themen und Marktmanipulationsvorwürfen.
- Steinhoff International: Beratung und Vertretung in zahlreichen Aktionärsklagen im Zusammenhang mit Vorwürfen angeblicher Bilanzunregelmäßigkeiten einschließlich Vertretung n einem Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.
Beruflicher Werdegang
Dr. Kerstin Wilhelm arbeitet seit 2010 bei Linklaters und wurde 2019 zur Partnerin ernannt. Sie absolvierte 2015 ein Secondment bei einem internationalen IT-Unternehmen.
Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV), im Arbeitskreis Strafrecht im Deutschen Institut für Compliance – DICO e.V., der Women’s White Collar Defense Association (WWCDA) Germany chapter und der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS40).
Ausbildung und Qualifikationen
Dr. Kerstin Wilhelm hat Rechtswissenschaften an der Universität Trier studiert, wo sie später auch promoviert hat. Im Jahr 2013 wurde sie als Solicitor für England und Wales zugelassen.
Sie spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
Veröffentlichungen
Dr. Kerstin Wilhelm veröffentlicht regelmäßig Artikel in deutschen und englischsprachigen Fachzeitschriften und Handbüchern. Zuletzt erschienene Veröffentlichungen sind u.a.:
- View: Is Brussels taking dirty money seriously?, in Financial News, 22. Juli 2021 (zusammen mit Dr. Andreas Dehio)
- Die neue „Pflicht zur Bezichtigung des eigenen Arbeitgebers“? – Ein Diskurs zu § 59 GWB n. F. und sich ergebenden Rechtsfragen, CCZ 2021, 139 (zusammen mit Christoph Barth)
- Q&A: Coordinating cross-border investigations in 2021, Financier Worldwide, Februar 2021, S. 42 ff. (Panelbeitrag)
- Impact of COVID-19 and U.S. election on business crime and cross-border investigations, Thomson Reuters Regulatory Intelligence, December 2020 (zusammen mit Adam Lurie, Doug Davison, Sean Solomon und Jane Larner)
- Herausforderungen und Chancen für Unternehmen, Berater-Magazin Verbandssanktionengesetz, 12/2020, S. 5
- Cross-jurisdictional communication: how to handle challenges posed by enforcement authorities' different approaches, Thomson Reuters Regulatory Intelligence, November 2020 (zusammen mit Adam Lurie und Jane Larner
- Increasing cross-jurisdictional communication between law enforcers and global nature of corporate accountability, Thomson Reuters Regulatory Intelligence, November 2020 (zusammen mit Adam Lurie und Jane Larner)
- The Act on Sanctions for Associations (Verbandssanktionengesetz) – Proposed Changes to the Current Regime of Corporate Criminal Liability in Germany, Journal of International Banking Law and Regulation, Volume 35, Issue 10, 428 (zusammen mit Dr. Christian Schmitt)
- Verbandssanktionengesetz – Wohin geht die Reise? Der Platow Brief, 76/2020, S. 8
- Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft - RefE will Unternehmen härter sanktionieren, DB 19/2020, M4
- Ermittlungen im Konzern aus Sicht der Verteidigung, in: Minkoff/Sahan/Wittig, Konzernstrafrecht, Handbuch für die Unternehmens- und Anwaltspraxis, 1. Auflage 2020 (zusammen mit Robert Henrici)
- RefE eines Verbandssanktionengesetzes - Unternehmensstrafrecht ante portas? DB 40/2019, M4
- WuB-Anmerkung zu BGH, Urteil vom 26.07.2018 – I ZR 274/16 - – Zur Frage der Voraussetzungen betreffend die Zulässigkeit der auf Ausgleich eines Vermögensschadens gerichteten Feststellungsklage, WuB 2019, 38