Linklaters berät die Otto Group bei BaFin-Erlaubnis für OTTO Payments

Linklaters hat die Otto Group im Rahmen der Erlangung einer BaFin-Erlaubnis für OTTO Payments zur Erbringung von Zahlungsdiensten beraten. Die weltweit agierende Handels- und Dienstleistungsgruppe hatte im Herbst 2020 mit dem Aufbau einer eigenen Payment-Gesellschaft begonnen. Die Erlaubniserteilung durch die BaFin erfolgte am 21. Juni 2022. 

Durch die BaFin-Erlaubnis kann OTTO Payments ab sofort Händlern und Marktplatzpartnern unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten aus einer Hand anbieten und Konzernunternehmen sind insbesondere beim Rechnungs- und Ratenkauf nicht mehr auf externe Dienstleister angewiesen.

Ab 2023 soll der gesamte Umsatz von OTTO und den Marktplatzpartnern umfassend über OTTO Payments abgewickelt werden. Mittelfristig will OTTO Payments auch als Dienstleister für weitere Unternehmen der Otto Group tätig sein.

Für Linklaters waren Dr. André Hofmann (Counsel) und Ahmed Baycan (Senior Managing Consultant; beide Aufsichtsrecht, beide Frankfurt) tätig.