Benedikt Schewe

Dr. Benedikt Schewe

Managing Associate, Steuerrecht, Düsseldorf

Überblick

Beruflicher Werdegang

Ausbildung und Qualifikationen

Veröffentlichungen

Überblick

Dr. Benedikt Schewe ist spezialisiert auf die Beratung im nationalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen.

Ausgewählte Mandate
  • HSBC: Beratung bei der Übertragung des Geschäfts der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH auf eine neu gegründete deutsche Zweigniederlassung der HSBC Continental Europe
  • Porsche AG: Beratung bei der schrittweisen Erhöung der Beteiligung an der IT-Beratung MHP auf 100 Prozent
  • Cummins: Beratung beim Erwerb von Teilen des Geschäftsbereichs Abgasnachbehandlung von Faurecia in Europa und den USA
  • TRATON: Beratung bei der Übertragung der Finanzdienstleistungen von MAN und Volkswagen Truck & Bus von Volkswagen Financial Services
  • thyssenkrupp:Beratung zur Veräußerung des Geschäftsbereichs Elevator Technology für EUR 17,2 Mrd. an ein Konsortium bestehend aus Advent, Cinven und der RAG-Stiftung, der internen Restrukturierung zur Trennung des Geschäfts und dem geplanten (aber aufgegebenen) Börsengang des Geschäftsbereichs Elevator Technology.
  • Uniper: Beratung bei der Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung am Braunkohlekraftwerk Schkopau
  • FUNKE Mediengruppe Beratung bei Konzernumstrukturierungen
  • Aperam: Beratung beim Erwerb des Edelstahl-Recyclingunternehmens ELG von Franz Haniel & Cie.
  • Mittelständisches Immobilienunternehmen: Beratung bei der Spaltung des Unternehmens zum Zwecke der Separierung von Gesellschaftergruppen im Wege der Realteilung
  • Mittelständisches Medienunternehmen: Beratung bei der Konzernumstrukturierung mit dem Ziel der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge und der Steigerung der Investitionstätigkeit

Beruflicher Werdegang

Dr. Benedikt Schewe arbeitet seit 2016 bei Linklaters, zunächst als Referendar mit Stationen im Düsseldorfer und New Yorker Büro und seit 2018 als Associate. Im Jahr 2022 wurde er zum Managing Associate ernannt.

Er ist Mitglied der International Fiscal Association und der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft sowie Mitglied des Vorstands des Young IFA Network Deutschland.

 

Ausbildung und Qualifikationen

Dr. Benedikt Schewe hat Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück studiert. Am dortigen Institut für Finanz- und Steuerrecht war er während seiner Promotionszeit auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. 

Dr. Benedikt Schewe ist seit 2018 als Rechtsanwalt zugelassen und wurde zudem im Jahr 2021 zum Steuerberater bestellt.

Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.

Veröffentlichungen

Dr. Benedikt Schewe veröffentlicht regelmäßig fachliche Artikel zum Thema nationalen und internationalen Steuerrecht. Zuletzt erschienene Veröffentlichungen sind u. a.: 

  • Änderungen des Unternehmensteuerrechts durch das Jahressteuergesetz 2022, BB 2023, S. 472 / 534 (gemeinsam mit Dr. Julian Böhmer)
  • Das BMF-Schreiben zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (gemeinsam mit Dr. Julian Böhmer), FR 2022, 69 ff.
  • Neujustierung der Grenzen des deutschen Besteuerungsrechts durch das ATAD-UmsG und das KöMoG (gemeinsam mit Dr. Katharina Schlücke und Dr. Julian Böhmer), FR 2021, 765
  • Der Referentenentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes – Gewinnausschüttungen, Veräußerungen und Umwandlungen (gemeinsam mit Dr. Katharina Schlücke und Dr. Julian Böhmer), FR 2020, 158 ff.
  • Hinzurechnungsbesteuerung seit 2001 nicht mehr von der Standstill-Klausel gem. Art. 64 Abs. 1 AEUV geschützt, Anm. zu BFH, Urt. v. 22.5.2019 – I R 11/19, in: FR 2020, S. 30 ff. (gemeinsam mit Dr. Julian Böhmer) 
  • Wirtschaftliches Eigentum an Gesellschaftsanteilen in einem mehrstufigen Unterbeteiligungsbeteiligungsverhältnis, Anm. zu FG Münster, Urt. v. 12.4.2019 – 13 K 1482/16, DStRK 2019, 297
  • Zur Unionsrechtskonformität der Hinzurechnungsbesteuerung bei Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter (gemeinsam mit Dr. Julian Böhmer), FR 2019, 322 ff.
  • Zum Verhältnis von Verrechnungspreiskorrektur und Hinzurechnungsbesteuerung, Anm. zu BFH, Urt. v. 13.06.2018 – I R 94/15, in: FR 23/2018, S. 1092 ff. (gemeinsam mit Dr. Julian Böhmer).
  • Kommentierung zu §§ 45-46 InvStG 2018, in: Bödecker/Ernst/Hartmann (Hrsg.), Beck’scher Online-Kommentar InvStG 2018, ab 1. Edition.