Boehmer

Dr. Julian Böhmer

Counsel, Steuerrecht, Düsseldorf

Überblick

Beruflicher Werdegang

Ausbildung und Qualifikationen

Veröffentlichungen

Überblick

Dr. Julian Böhmer ist spezialisiert auf die steuerliche Beratung bei Konzernumstrukturierungen und bei inländischen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen, einschließlich steuerlicher Strukturierung, Vertragsgestaltung und bei Verhandlungen. Er hat umfangreiche Erfahrung in der Koordination und Leitung von Teams aus mehreren Jurisdiktionen im Zusammenhang mit Restrukturierungen und M&A-Projekten. 

Kürzlich wurde er als Rising Star im deutschen Steuerrecht gelistet (Legal 500 Deutschland 2021). 

Ausgewählte Mandate
  • Covestro: Beratung zum Erwerb des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials von Royal DSM
  • Daimler: Beratung bei der Abspaltung einer Mehrheitsbeteiligung an der Daimler Truck AG und dem damit verbundenen Listing der Daimler Truck Holding AG
  • Deutsche Börse: Beratung zum geplanten Zusammenschluss mit der London Stock Exchange Group
  • E.ON: Beratung zum Tausch von Geschäftsfeldern mit RWE, bestehend u.a. aus dem Erwerb der innogy SE und dem Verkauf des gesamten Erneuerbare Energien-Geschäfts von innogy und E.ON an RWE; zur Veräußerung von Teilen des Heizstromkundengeschäfts an die Lichtblick SE; beim Erwerb aller Anteile an der Klarsolar GmbH
  • Fresenius: Beratung beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von 55 Prozent an der mAbxience Holding S.L.; bei der Dekonsolidierung der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA durch Formwechsel in eine Aktiengesellschaft
  • FUNKE Mediengruppe: Beratung bei diversen Konzernumstrukturierungen und dem Erwerb der Regionalzeitungen "Hamburger Abendblatt" und "Berliner Morgenpost" sowie der Programm- und Frauenzeitschriften von der Axel Springer SE
  • HSBC: Beratung bei dem Erwerb der Anteile an der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG von der LBBW sowie bei der Umstrukturierung ihres deutschen Geschäfts einschließlich der Übertragung des Geschäfts auf eine deutsche Betriebsstätte der HSBC Continental Europe
  • Porsche Automobil Holding: Beratung bei der Veräußerung eines Teils der Beteiligung an der PTV Gruppe an von Bridgepoint beratene Fonds
  • thyssenkrupp: Beratung zur Veräußerung des brasilianischen Stahlwerks tk CSA an den argentinischen Stahlhersteller Ternium; zum geplanten Joint Venture für die europäischen Flachstahlaktivitäten mit Tata Steel Europe und der internen Restrukturierung zur Trennung des Geschäfts; zur geplanten Aufteilung des Konzerns in zwei eigenständige Unternehmen thyssenkrupp Materials AG und thyssenkrupp Industrials AG; zur Veräußerung des Geschäftsbereichs Elevator Technology für EUR 17,2 Mrd. an ein Konsortium bestehend aus Advent, Cinven und der RAG-Stiftung, der internen Restrukturierung zur Trennung des Geschäfts und dem geplanten (aber aufgegebenen) Börsengang des Geschäftsbereichs Elevator Technology; zum Börsengang von thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA
  • Vodafone: Beratung bei dem Börsengang der Vantage Towers AG; bei der Begründung eines Joint Venture mit GIP und KKR für Vantage Towers, dem Übernahmeangebot für die außenstehenden Vantage Towers Aktionäre sowie der Integration von Vantage Towers durch Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags; bei der Begründung eines Joint Ventures für den Glasfaserausbau in Deutschland mit Altice
  • Volkswagen: Beratung beim Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG; bei der Veräußerung der Anteile an der börsennotierten Renk AG an von Triton beratene Fonds

Beruflicher Werdegang

Julian Böhmer arbeitet seit 2012 bei Linklaters und wurde 2016 zum Managing Associate und 2021 zum Counsel ernannt. Zudem ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der Universität Bielefeld.

Er ist Mitglied der International Fiscal Association, im Young IFA Network (eh. Mitglied des Bundesvorstands für die Region Rheinland und Westfalen) und im Fachinstitut der Steuerberater.

Ausbildung und Qualifikationen

Dr. Julian Böhmer hat Rechtswissenschaften an der Universität Bonn studiert, wo er auch später promoviert hat. Seit 2012 ist er als Rechtsanwalt und seit 2014 als Steuerberater zugelassen. 

Er spricht Deutsch und Englisch. 

Veröffentlichungen

Dr. Julian Böhmer veröffentlicht regelmäßig fachliche Artikel zum Thema Steuerrecht. Zuletzt erschienene Veröffentlichungen sind u. a.:

  • Der Entwurf der sog. „Unshell“-Richtlinie als Teil der EU-Initiative „Eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ (gemeinsam mit Prof. Dr. Sebastian Benz), DB 2022, 1028 ff.
  • Die Unshell Initiative Bekämpfung von Briefkastengesellschaften durch die EU-Kommission (gemeinsam mit Prof. Dr. Sebastian Benz), DB 2022, M 18 / M20 Interview
  • Das BMF-Schreiben zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (gemeinsam mit Dr. Benedikt Schewe), FR 2022, 69 ff.
  • Kommentierung von § 1a KStG in Mössner/Oellerich/Valta, Körperschaftsteuergesetz Kommentar, 5. Auflage 2021
  • Die Körperschaftsteuer-Option nach § 1a KStG n.F. im internationalen Steuerrecht – Überblick anhand von Beispielsfällen (gemeinsam mit Moritz Mühlhausen und Dr. Florian Oppel), ISR 2021, 388 ff.
  • Neujustierung der Grenzen des deutschen Besteuerungsrechts durch das ATAD-UmsG und das KöMoG (gemeinsam mit Dr. Katharina Schlücke und Dr. Benedikt Schewe), FR 2021, 765 ff.
  • Das Steueroasen-Abwehrgesetz (gemeinsam mit Prof. Dr. Sebastian Benz), Der Betrieb 2021, S. 1630 – 1636

  • Regelungen zur Einkünftekorrektur bei Betriebsstätten sind mit Unionsrecht vereinbar, ISR 2021, 4 f.
  • Unionsrechtliche Grenzen der Hinzurechnungsbesteuerung und funktionale Betrachtungsweise, FR 2020, 1007 ff.
  • ATAD-Umsetzungsgesetz: Der Gesetzentwurf zur Vermeidung steuerlich hybrider Gestaltungen (gemeinsam mit Prof. Dr. Sebastian Benz), Der Konzern 2020, 240 ff.
  • Der Referentenentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes – Gewinnausschüttungen, Veräußerungen und Umwandlungen (gemeinsam mit Dr. Benedikt Schewe und Dr. Katharina Schlücke), FR 2020, 164 ff. 
  • Die neue Hinzurechnungsbesteuerung für Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften (gemeinsam mit Dr. Florian Oppel), IWB 2020, 5 ff.
  • Hinzurechnungsbesteuerung seit 2001 nicht mehr von der Standstill-Klausel gem. Art. 64 Abs. 1 AEUV geschützt (gemeinsam mit Dr. Benedikt Schewe), FR 2020, 30 ff.
  • Teilkommentierung von § 6 AStG in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Kommentar zum Außensteuerrecht, 91. Ergänzungslieferung November 2019
  • Zur Unionsrechtskonformität der Hinzurechnungsbesteuerung bei Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter (gemeinsam mit Dr. Benedikt Schewe), FR 2019, 322 ff.
  • Kommentierung von Art. 2 Abs. 4, Vor Art. 7 und 8 sowie Art. 7 und 8 ATAD, in: Hagemann/Kahlenberg, Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) Kommentar, Herne 2019 (gemeinsam mit Dr. Ronald Gebhardt und Sebastian Krüger)
  • Besteuerung digitaler Unternehmen (gemeinsam mit Dr. Sebastian Benz), DB 2018, 1233 ff.
  • Base Erosion and Profit Shifting (Kapitel 14), in: Wassermeyer/Andresen/Ditz, Betriebsstätten-Handbuch, 2. Auflage 2018 
  • Kommentierung von § 22 UmwStG in Widmann/Bauschatz, 360° UmwStG eKommentar (gemeinsam mit Christian Wegener)