Der Brexit betrifft auch Ihr Unternehmen – Sind Sie gewappnet?
(Stand: 03. Mai 2021)
Der Brexit ist da. Mit Ablauf des 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Elf Monate später – sozusagen als Weihnachtsgeschenk – ist nun zum 1. Januar 2021 ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (deutsch | englisch) in Kraft getreten, das die Grundlage für die zukünftigen Beziehungen sein wird. Nachdem das Abkommen zunächst unter dem Vorbehalt der Zustimmung stand, ist es inzwischen ratifiziert worden und nun die dauerhafte Grundlage der gemeinsamen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU geworden. Ergänzend zu dem Abkommen bestehen eine Reihe gemeinsamer Erklärungen zu speziellen Bereichen wie Steuern, Beihilfen oder Datenschutz.
Nach Jahren der Ungewissheit auf beiden Seiten des Ärmelkanals gibt es ein Vertragswerk, das Klarheit schaffen soll. Klarheit ist insoweit jedoch relativ, da viele Regelungen nicht mehr als eine Grundlage für weitere und möglicherweise auch langwierige Verhandlungen sind. Wie nicht anders zu erwarten war, lässt das Abkommen viele Fragen offen. Nicht jede Detailfrage ist geklärt und es wird zu einer Vielzahl noch zu klärender Sachverhalte kommen.
Was man aktuell bereits sagen kann:
Ein wesentliches Element der zukünftigen Beziehungen wird der gemeinsame Partnerschaftsrat sein, der mehr als 30 Unterarbeitsgruppen umfassen wird. Er wacht über die Kontrolle des Abkommens und soll als Forum zur Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen dienen. Die Kontroll- und Sanktionsmechanismen sind für die verschiedenen Bereiche des Abkommens unterschiedlich ausgeprägt, so dass es in Zukunft immer wieder zu Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien kommen wird.
Inhaltlich beschränkt sich das Abkommen nicht allein auf den Warenverkehr, es ist damit mehr als ein Freihandelsabkommen, was in seinem Namen bereits deutlich wird. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Geistigem Eigentum, Energie, Regulierung, Verkehr und Logistik oder auch justizieller Zusammenarbeit.
Die wesentlichen Elemente des Post-Brexit-Deals:
Warenhandel
Sektorspezifische Regelungen
Verkehr und Logistik
Dienstleistungen
Finanzdienstleistungen
Personenfreizügigkeit
Fairer Wettbewerb
Bei einem ersten Blick in das Abkommen wird klar, dass viele Detailfragen erst noch aufkommen werden und Lösungen gefunden werden müssen. Wir halten Sie über die neusten Entwicklungen auf dem Laufenden.
Mit unserem globalen Brexit-Team von erfahrenen Anwältinnen und Anwälten aus unterschiedlichen Rechtsgebieten und Jurisdiktionen unterstützen wir Sie gerne bei Ihren Überlegungen und Vorbereitungen. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Brexit und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen passgenaue Lösungen. Sprechen Sie uns an.