Images are still loading please cancel your preview and try again shortly.

Environment

Environment

Die Bedeutung umweltbezogener Anforderungen an wirtschaftliche Tätigkeiten ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen und nimmt weiter zu. Wesentliche Treiber sind insbesondere die Politik der Europäischen Union sowie die völkerrechtlich begründete Ausweitung von Klagerechten, insbesondere von Umweltverbänden. Im Fokus stehen derzeit neben dem Klimaschutz auch die Luftreinhaltung, der Gewässer- und Naturschutz sowie die Abfallvermeidung.

Wir beraten Sie zu allen Aspekten des projektbezogenen Umwelt- und Planungsrechts mit Schwerpunkt auf großen Industrie- und Infrastrukturprojekten.

Dabei können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung verlassen, und das nicht nur in der strategischen Beratung oder bei Rechtsgutachten zu spezifischen Umwelt- und Planungsrechtsfragen, sondern auch bei der umfassenden Projektberatung einschließlich der Erstellung von Antragsunterlagen in Planungs- und Zulassungsverfahren, Unterstützung bei Erörterungsterminen und anschließenden Verwaltungsgerichtsverfahren.

Wir verfügen auch über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit ökologisch sensiblen Projekten in einem schwierigen Umfeld, mit Bürgerinitiativen und mit Umweltverbänden sowie den Besonderheiten umweltrechtlicher Klagen nach dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem Umweltschadensgesetz.

Darüber hinaus beraten wir regelmäßig zu genehmigungs- und umweltrechtlichen Themen in Unternehmenstransaktionen, insbesondere im Hinblick auf Fragestellungen des Immissionsschutzrechts, Wasser- und Bodenschutzrechts und Bergrechts sowie umweltrechtliche Haftungsrisiken und deren vertragliche Verteilung.

Im Immobilienbereich beraten wir häufig, und mit weiter zunehmender Tendenz, zu allen Fragen rund um Green Buildings und Green Leases. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt auf den Pflichten und Haftungsrisiken, die Gebäudeeigentümer bzw. Investoren im Zusammenhang mit klima- und umweltbezogener Gesetzgebung treffen, vor allem im Hinblick auf Gebäudeenergieeffizienz und Elektromobilität.

Wir unterstützen Sie auch bei der Umsetzung Ihrer ESG-Anforderungen im Einklang mit europäischem und nationalem Kartellrecht. Dazu zählen Unternehmenskooperationen sowie strategische Partnerschaften und Joint Ventures, auch in Bezug auf die Entwicklung von alternativen und neuen Technologien. Wir beraten Sie auch gern zu gemeinsamen Beschaffungsvereinbarungen im Bereich Nachhaltigkeit, Benchmarking zu ESG, Einkaufsbedingungen und Meistbegünstigungsklauseln. Aufgrund unserer langjährigen Beratungspraxis sind wir bestens mit den Kartellbehörden vernetzt und haben umfassende Expertise, um Ihnen Rechtssicherheit zu verschaffen, insbesondere auch im Rahmen von Comfort Letter-Verfahren vor der Europäischen Kommission.

Zudem helfen wir Ihnen, die Herausforderungen zu bewältigen, die sich durch die wachsenden regulatorischen Anforderungen in Ihrem Tagesgeschäft ergeben. Dies betrifft z.B. Fälle des Krisenmanagements, regulatorische Untersuchungen oder laufende Ermittlungen sowie die Gewährleistung von Compliance-Anforderungen im Bereich von Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (EHS), einschließlich z. B. der Einhaltung von Chemikaliengesetzen (wie REACH, CLP und PIC) sowie der Gesetze über den (internationalen) Transport gefährlicher Güter.

Unsere Expertise

  • Unternehmerische Compliance mit EHS-Anforderungen
  • Begleitung komplexer Planungs- und Zulassungsverfahren
  • Identifizierung und Bewertung umweltrechtlicher Risiken bei Unternehmenstransaktionen
  • Haftungsrisiken im Zusammenhang mit umweltrechtlichen Projekten
  • Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Umsetzung von ESG-Zielen im Einklang mit dem Kartellrecht
  • Beratung zu Green Buildings und Green Leases