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Post-M&A Streitigkeiten

Wir sind mit allen Streitigkeiten im Kontext von M&A-Transaktionen vertraut und entwickeln für Sie im Konfliktfall maßgeschneiderte Lösungen und Prozessstrategien.

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang M&A-Transaktionen agieren wir stets pragmatisch. Im Fokus stehen Ihre kommerziellen Interessen – und damit natürlich die präventive Beratung zur Vermeidung von Streitigkeiten. Kommt es dennoch zum Konflikt, können Sie sich auf ein erfahrenes Team aus Prozessrechts- und Gesellschaftsrechtsexperten verlassen.

Wir begleiten Sie bei Vergleichsverhandlungen und im Rahmen der Mediation. Zudem vertreten wir Ihre Interessen in Schieds- und Schiedsgutachterverfahren sowie vor Gericht. Dabei profitieren Sie von unserer marktführenden Praxis und langjährigen Erfahrung, die sich auf alle Sektoren und Transaktionsarten erstreckt. Zudem kennen unsere Partner auch die andere Perspektive: Sie sind regelmäßig Vorsitzende oder Beisitzer in nationalen und internationalen Schiedsverfahren nach allen gängigen Schiedsinstitutionen – und können diese Expertise in streitigen Auseinander­set­zungen zur Durchsetzung Ihrer Interessen fruchtbar machen. Schließlich haben wir umfangreiche Erfahrung mit der Rolle als Lead Counsel in Verfahren nach ausländischem Recht, in denen wir mit lokalen Spezialisten kooperieren.

Unsere Expertise

Abhängig von der gewählten Berechnungs- bzw. Anpassungsmethode können im Zusammenhang mit der Kaufpreisberechnung und -bestimmung vielfältige Streitigkeiten entstehen. Wir beraten insbesondere zu den Themen Leakage, Earn-out, Completion Accounts, PoC und den rechtlichen Aspekten der Unternehmensbewertung.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Ein internationales Lebensmittelunternehmen: Vertretung in einem Schieds­gutachter­verfahren im Zusammenhang mit einer Leakage-Klausel.
  • Eine spanische Bank: Vertretung in einem Schiedsgutachterverfahren im Zusammen­hang mit einer Kaufpreisanpassungsklausel.
  • Ein DAX30-Unternehmen: Beratung bei der Abwehr von Ansprüchen auf Kaufpreis­anpassung im dreistelligen Millionenbereich.

Anlass für Streitigkeiten sind zudem Garantien (Representations and Warranties), Covenants und Freistellungs­klauseln. Wir verfügen über umfassende Erfahrung bei der Durchsetzung und Abwehr von solchen Ansprüchen, die häufig mit Ansprüchen wegen Infor­ma­tionspflicht­verletzung und Betrugsvorwürfen kombiniert werden. Wir arbeiten regelmäßig mit führenden Schadensgutachtern und technischen Sachverständigen zusammen, sodass wir Ihnen auch für diese Komplexe eine hocheffiziente und eingespielte Lösung bieten können.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Ein Gesundheitskonzern: Vertretung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Garantie­- und Schadensersatz­ansprüchen im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Bilanz­manipulation.
  • Ein italienisches Pharmaunternehmen: Vertretung bei der Durchsetzung von Garantie- und Schadensersatz­ansprüchen im Zusammenhang mit diversen vorver­traglichen Pflicht­verletzungen und im Rahmen eines DIS-Schiedsverfahrens.
  • Ein internationales Lebensmittelunternehmen: Vertretung bei der gerichtlichen Durchsetzung eines bedingten Kaufpreisanspruchs und der Abwehr von Schadens­ersatz­­ansprüchen im Zusammenhang mit vorvertraglichen Pflichtverletzungen sowie von Garantieansprüchen.
 
 

Während Ansprüche aus Garantieverletzung in aller Regel innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden müssen, können Ansprüche aus Freistellungsklauseln auch Jahre nach dem Closing streitig werden und erhebliche finan­zielle Bedeutung erlangen. Mit Erfahrung und kommerziellem Gespür stehen wir Ihnen bei Verhandlungen und in (Schieds-)Verfahren zur Seite.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Ein internationaler Investmentfond: Beratung zu Freistellungsansprüchen hinsichtlich der Betriebskosten für bestimmte Geschäfts­bereiche des Targets.
  • Ein führender Hersteller von Windkraftanlagen: Vertretung in einem Post-M&A-Gerichts­verfahren im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Freistellungsklauseln.
  • Ein weltweit tätiger Hersteller von Medizinprodukten: Vertretung in einem Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit regulatorischen Ermittlungen gegen die Zielgesellschaft, für die sich die Mandantin Freistellungsansprüche hatte einräumen lassen.

Trotz umfangreicher Due Diligence sehen Käufer ihre Erwartungen in das Target mitunter enttäuscht und machen auf Basis der Rechtsprechung des BGH zu Aufklärungs- und Offenbarungspflichten beim Unternehmenskauf Schadensersatzansprüche geltend oder verlangen gar die Rückabwicklung der Verträge. Mit unserer umfangreichen forensischen Erfahrung entwickeln wir die richtigen Strategien für Sie, um entsprechende Vorwürfe arglistiger Täuschung erfolgreich vorzubringen oder abzuwehren.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Ein internationales Lebensmittelunternehmen: Vertretung bei der Durchsetzung eines bedingten Kaufpreisanspruchs und der Abwehr von Schadensersatz­ansprüchen im Zusammenhang mit vorvertraglichen Pflichtverletzungen und Garantieansprüchen.
  • Belgische und österreichische Finanzinvestoren: Vertretung bei der Abwehr von Ansprüchen wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen sowie aus Garantie- und Freistellungsklauseln.
  • Ein deutscher Automobilzulieferer: Beratung im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen EU-Vorschriften hinsichtlich CO2-Emissionen (einschließlich Regress­ansprüchen aus einem Unternehmenskaufvertrag im dreistelligen Millionenbereich).

Auch zwischen Signing zu Closing kann Streit entstehen, etwa im Zusammenhang mit Vollzugsbedingungen (conditions precedent) und Covenants. Im Extremfall droht der Abbruch der gesamten Transaktion. Wir helfen unseren Mandanten, sicher durch diese komplexen Streitigkeiten zu navigieren.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Ein US-amerikanischer Automobilzulieferer: Vertretung bei der Abwehr einer Schadensersatzforderung nach gescheitertem Closing eines Unternehmenskaufvertrages (DIS Schiedsverfahren).
  • Ein Private Equity Investor: Beratung zu Ansprüchen und Strategien für den Fall, dass bestimmte Closing Conditions nicht erfüllt werden.
  • Ein DAX30-Unternehmen: Beratung zum Umfang der Übertragungspflicht unter einem Unternehmenskaufvertrag und drohenden Schadensersatzansprüchen im Falle der Nichterfüllung.
 

W&I-Versicherung haben in den letzten Jahren enormen Zulauf erfahren und bieten Schutz, wenn Verkäufer nicht bereit sind, eine umfangreichere Haftung zu übernehmen. In der Praxis zeigen sich allerdings viele Fallstricke. Wir haben umfassende Erfahrung sowohl bei der Gestaltung von Versicherungspolicen als auch bei der Anspruchsdurchsetzung gegen W&I-Versicherer.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Ein internationaler Baustoffkonzern: Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Warranty & Indemnity Versicherung gegen ca. 20 Versicherer nach Aufdeckung eines Bilanzfälschungsskandals in China.
  • Ein internationaler Spezialchemiekonzern: Beratung beim Abschluss eines syndizierten Versicherungsprogramms für einen Unternehmenskauf im Milliarden­bereich.
  • Ein international tätiger Private Equity Fond: Beratung zur Deckungsreichweite einer W&I-Versicherung bei der Übernahme von Geschäftsbereichen (carve-out) eines Telekommunikationsanbieters.