DER BETRIEB: Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes
Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen setzt wieder ein
Eine Gesetzesinitiative der Regierungsfraktionen sieht eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum Ende dieses Jahres vor. Damit ergeben sich für zahlungsunfähige Unternehmen auch schon vor dem 01.10.2020 besondere Herausforderungen. Unsere Partnerin Dr. Sabine Vorwerk beleuchtet wichtige Aspekte zur Thematik in einem Gastkommentar in DER BETRIEB.