DiRUG-Ergänzungsgesetz –
Nimmt die Digitalisierung des Rechts weiter Fahrt auf?
Im vergangenen Jahr setzte der Gesetzgeber mit Verkündung des DiRUG einen (eher verhaltenen) Impuls für die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Nun hat die Bundesregierung mit ihrem Entwurf zur Ergänzung der Regelungen des DiRUG nachgelegt. Unser Partner Mario Pofahl erläutert in der aktuellen Ausgabe von DER BETRIEB die Neuerungen.
Weitere Informationen und Materialien zu den Neuregelungen finden Sie auf unserer Gesetzesvorhabenseite. Wie die im DiRUG und DiREG vorgesehenen gesetzlichen Änderungen im Detail aussehen bzw. aussehen sollen, können Sie in unserer änderungsmarkierten Lesefassung der betroffenen Vorschriften nachschlagen.