Seoul Semiconductor mit Linklaters in drei Patentverletzungsklagen erfolgreich

Seoul Semiconductor Co., Ltd. hat, vertreten durch Linklaters, binnen kurzer Zeit erfolgreich ein Patent vor dem Landgericht Düsseldorf gegen einen Patentverletzer durchgesetzt und sich erfolgreich gegen zwei Verletzungsklagen vor dem Landgericht Mannheim verteidigt.

In dem seit 2017 vor dem Landgericht Düsseldorf anhängigen Verfahren war der US-amerikanische Elektronik-Distributor Mouser Electronics Inc. wegen des Vertriebs von patentverletzenden Produkten der taiwanesische LED-Herstellerin Everlight Electronics Co., Ltd. verklagt. Das geltend gemachte Patent betrifft die Verbesserung der Lichtleistung bei hocheffizienten LED-Chips. Die zuständige Kammer des Landgerichts Düsseldorf entsprach der Klage der südkoreanischen Seoul Semiconductor Co., Ltd., einer der global führenden Herstellerinnen für LED-Produkte, am 11. Dezember 2018 erstinstanzlich in allen Punkten. Der Angriff auf den Rechtsbestand des durchgesetzten Patents stand einer Verurteilung von Mouser Electronics nicht entgegen.

Im Jahr 2017 hatte Everlight Electronics ihrerseits zwei Klagen vor dem Landgericht Mannheim erhoben. Beklagt waren Seoul Semiconductor sowie einer ihrer Distributoren. Das geltend gemachte Patent betrifft den Aufbau von Gehäusen für LED-Chips und das Wärmemanagement in LED-Packages. Die beiden zuständigen Kammern des Landgerichts Mannheim wiesen die Klagen von Everlight am 7. Dezember 2018 erstinstanzlich ab. Die angegriffenen Produkte von Seoul Semiconductor verletzen nach Auffassung des Gerichts nicht das geltend gemachte Patent. Auf Fragen des Rechtsbestandes des Patents kam es für das Landgericht nicht an.

Für Seoul Semiconductor sind die drei Urteile ein wichtiger Erfolg im Rahmen einer rund um den Globus geführten Streitigkeit, mit der das Unternehmen gegen die Verletzung von Patentrechten durch Wettbewerber vorgeht. So wehrt sich Seoul Semiconductor auch in Italien und China gegen Patentverletzer. Gegen die von Everlight angestrengte Klage verteidigte sich Seoul Semiconductor neben einer Nichtigkeitsklage gegen das geltend gemachte Patent vor dem Bundespatentgericht außerdem auch mit einer Nichtigkeitsklage gegen das britische Parallelpatent vor dem englischen High Court of Justice. Die Streitigkeit in England wurde zwischenzeitlich einvernehmlich beigelegt und das britische Parallelpatent widerrufen.

Als weltweit viertgrößte LED-Herstellerin zählt Seoul Semiconductor zu den führenden Anbietern von Leuchtdioden. Sie verfügt über ein umfangreiches Patentportfolio in allen relevanten Bereichen der LED-Technologie. Das Unternehmen entwickelt und vertreibt LED für automobile Anwendungen, allgemeine Beleuchtungsanwendungen, Spezialbeleuchtung und Hintergrundbeleuchtung.

 

Für Linklaters berieten Dr. Julia Schönbohm (Federführung), Dr. Bolko Ehlgen, Atif Bhatti, Lisa Bauer und Natalie Ackermann-Blome (alle Dispute Resolution/Patentrecht, Frankfurt).