Linklaters verteidigt erfolgreich den ersten Teil der E.ON-RWE-Transaktion vor dem Gericht der Europäischen Union

Linklaters hat erfolgreich die fusionskontrollrechtliche Freigabe der Europäischen Kommission für die Übernahme der erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen von E.ON durch RWE verteidigt. Linklaters war im Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) wie auch im vorangegangenen Fusionskontrollverfahren als Vertreter von E.ON tätig.

Elf deutsche Energieunternehmen, die meisten davon Stadtwerke, hatten die Genehmigungsentscheidung der Europäischen Kommission im Fusionskontrollverfahren betreffend den Erwerb des Erneuerbare-Energien-Geschäfts von E.ON durch RWE angefochten. Am 17. Mai 2023 wurden alle elf Klagen abgewiesen.

Im Jahr 2018 einigten sich E.ON und RWE auf einen weitreichenden Tausch von Vermögenswerten: RWE überträgt seinen gesamten Anteil von 76,8 Prozent an innogy an E.ON und übernimmt gleichzeitig das Erneuerbare-Energien-Geschäft von E.ON. Die Kommission prüfte die Transaktionen in zwei Verfahren: Das erste betraf den Erwerb des Erneuerbare-Energien-Geschäfts von E.ON durch RWE und das zweite den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung von RWE an Innogy durch E.ON.

Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Genehmigung der Kommission für die Übernahme des Erneuerbare-Energien-Geschäfts von E.ON durch RWE und folgt den Argumenten, welche die Kommission, E.ON und RWE vorgebracht hatten. Die Entscheidung bestätigt in der Sache auch die Zuständigkeit des Bundeskartellamts für den Erwerb der Minderheitsbeteiligung in Höhe von 16,67% von RWE an E.ON. Die diesbezügliche Freigabe hatten Beschwerdeführer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof erfolglos angefochten. Auch in diesen Verfahren wurde E.ON von Linklaters vertreten.

Zur Übernahme von innogy durch E.ON sind noch elf weitere Verfahren beim EuG anhängig. Linklaters berät E.ON auch im Zusammenhang mit diesen weiteren Verfahren, in denen am 18. und 19. April dieses Jahres in Luxemburg mündliche Verhandlungen stattfanden. In diesem weiteren Verfahren steht die Entscheidung des Gerichts noch aus.

Das Linklaters Team beriet mit Dr. Carsten Grave (Partner), Christoph Barth (Partner), David-Julien dos Santos-Goncalves (Managing Associate) und Roman Seifert (Managing Associate; alle Kartellrecht & Investitionskontrolle, Düsseldorf).