Linklaters berät Commerzbank bei erster Kryptoverwahrlizenz einer deutschen Universalbank

Die Commerzbank hat als erste deutsche Universalbank die Kryptoverwahrlizenz nach § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 6 Kreditwesengesetz (KWG) erhalten. Die Lizenz ermöglicht es der Bank, ein breites Spektrum von Dienstleistungen im Bereich digitaler Vermögenswerte, speziell Kryptowerte, aufzubauen.

Im ersten Schritt strebt die Commerzbank an, ihren institutionellen Kunden eine sichere, regulatorisch konforme und zuverlässige Plattform für die Verwahrung von Kryptowerten auf Basis der Blockchain-Technologie zur Verfügung zu stellen.

Linklaters hat die Commerzbank im Zusammenhang mit dem Erhalt der Kryptoverwahrlizenz und dem Ausbau des entsprechenden Geschäftsbereichs beraten und damit den eigenen Track Record bei der Begleitung innovativer Strukturen, insbesondere im Bereich Digital Assets, weiter ausgebaut.  

Linklaters beriet unter Federführung von Dr. Andreas Dehio (Partner, Aufsichtsrecht) und Dr. Florian Reul (Counsel, Aufsichtsrecht). Weitere Teammitglieder waren Sebastian Dey (Counsel, Kapitalmarktrecht, Frankfurt), Ahmed Baycan (Senior Managing Consultant, Aufsichtsrecht), Naomi Noll (Associate, Aufsichtsrecht) und Ann-Marie Sahm (Associate, Kapitalmarktrecht).