Linklaters unterstützt die Deutsche Energy Terminal bei der Abwehr einer Klage gegen LNG-Terminal

Linklaters hat die Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) erfolgreich im Zusammenhang mit einem Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beraten. In dem Rechtsstreit ging es um den Einsatz von Chlor bei der Reinigung des Seewassersystems auf dem schwimmenden Flüssiggasterminal „Höegh Esperanza“ am LNG-Terminal Wilhelmshaven 01, das von der DET betrieben wird. Die DET ist eine bundeseigene Gesellschaft für den Betrieb von Terminals, über die Flüssigerdgas (LNG) per Schiff angelandet wird.

Das erst- und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am 19. Dezember 2024, dass die Reinigung des Seewassersystems der „Höegh Esperanza“ mit Chlor (Elektrochlorierung) rechtmäßig ist (BVerwG 7 A 14.23). Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen die wasserrechtliche Einleitungserlaubnis geklagt und argumentiert, dass das Verfahren der Elektrochlorierung nicht dem Stand der Technik entspreche und stattdessen den Einsatz eines biozidfreien Ultraschallverfahrens eingefordert.

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage ab, weil das Verfahren der Elektrochlorierung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Ultraschalltechnik ihren praktischen Nutzen auf dieser Art von Spezialschiffen bisher nicht ausreichend bewiesen hat. Zwar werde auf einer anderen FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) die Ultraschallmethode getestet, doch ist bisher unklar, ob diese Methode praktisch geeignet ist.

Das Linklaters Team beriet mit Prof. Dr. Markus Appel (Partner) und Sebastian Meyn (Managing Associate), beide Experten im Umwelt- und Planungsrecht in Berlin.

Hintergrund:

Infolge der durch den russischen Krieg gegen die Ukraine ausgelösten Gasversorgungskrise beschloss die Bundesregierung, eine Infrastruktur zur Anlandung von LNG aufzubauen, um den Import von Erdgas weiter zu diversifizieren und die Resilienz von Deutschland und Europa zu stärken. Ein Bestandteil davon sind schwimmende Flüssiggasterminals (sog. Floating Storage and Regasification Units, FSRU). Die erste Genehmigung hierfür erhielt die FSRU „Höegh Esperanza“ in Wilhelmshaven Ende 2022. Dabei erhielt der Anlagenbetreiber auch die Erlaubnis, Seewasser, das unter anderem zur Erwärmung des stark gekühlten Erdgases und zur Kühlung der Maschinen genutzt wird, wieder in die Jade einzuleiten. Das im Seewasser enthaltene Salz (Natriumchlorid) wird im Verfahren der Elektrochlorierung mittels Elektrolyse gespalten, um so Chlor zu gewinnen. Dieses wirkt dem sogenannten Biofouling, also dem Bewuchs durch Seepocken, Muscheln und andere Organismen, in den Rohrleitungen der Höegh Esperanza entgegen. Ohne ein effektives Antifoulingverfahren ist ein Betrieb der FSRU nicht möglich. Dem Anlagenbetreiber sind Grenzwerte u.a. für den Chlorgehalt des so entstehenden und in die Jade zurückzuführenden Abwassers vorgegeben, um Beeinträchtigungen der Umwelt und der Jade auszuschließen.