Linklaters verteidigt Heckler & Koch durch sämtliche Instanzen erfolgreich gegen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Aktionären

Linklaters hat die langjährige Mandantin Heckler & Koch (H&K AG) erneut erfolgreich gegen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Aktionären verteidigt. Nach Landgericht und Oberlandesgericht entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) rechtkräftig zugunsten der H&K AG (Urteil des II. Zivilsenats vom 25.3.2025 - II ZR 208/22). 

Die Klagen richteten sich gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung 2020 der H&K AG und hatten ihren Hintergrund in einem komplexen Streit zwischen Aktionären der H&K AG um die Mehrheit der Anteile an der Gesellschaft. Der BGH stellt mit dieser Grundsatzentscheidung klar, dass der Vorstand einer nicht-börsennotierten Aktiengesellschaft darauf vertrauen darf, dass ein Aktionär, der einen satzungemäßen Nachweis des Aktienbesitzes vorgelegt hat, auch der tatsächlich zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigte Aktionär ist. Der Streit über die Frage, wer tatsächlich Inhaber der in Rede stehenden Aktien ist, sei demgegenüber zwischen den Aktionären und nicht im Rahmen eines Beschlussmängelklageverfahrens mit der Gesellschaft zu führen.

Das Linklaters Team wurde von Dr. Ralph Wollburg (Partner, Gesellschaftsrecht/M&A, Chairman Global Corporate and Co-Head of Global M&A, Düsseldorf) und Dr. Arne Kießling (Counsel, Gesellschaftsrecht/M&A, Düsseldorf) geführt. Weitere Teammitglieder waren Dr. Tobias Buddemeier, Dr. Rana Ersoy (beide Gesellschaftsrecht/M&A, Managing Associates, Düsseldorf), Paul Peters (Gesellschaftsrecht/M&A, Associate, Düsseldorf).

Linklaters berät regelmäßig führende deutsche Unternehmen bei Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen und hauptversammlungsbezogenen Streitigkeiten. Laut Juve Rechtsmarkt berät keine Kanzlei in diesem Bereich so viele DAX40-Unternehmen wie Linklaters.