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Umwelt- und Planungsrecht

Kaum eine wirtschaftliche Tätigkeit kann heute gänzlich losgelöst vom Umweltrecht betrachtet werden. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen. Die öffentliche Aufmerksamkeit in Umweltfragen ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen und die Positionierung von Unternehmen zu Umweltfragen trägt wesentlich zur Imagebildung bei. Oft sind die wirtschaftlichen Risiken aufgrund der steigenden Regulierungsdichte und der verschärften Pflichtenkataloge hoch und kreative und pragmatische Lösungen gefragt.

Bei unternehmerischen Projekten sollte stets die Notwendigkeit einer umweltrechtlichen Beratung geprüft werden – einer nachhaltigen Beratung, die bei der Frage der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben neben den Umweltbelangen immer auch die wirtschaftlichen Interessen Ihres Unternehmens im Blick hat. Dabei haben wir stets auch die Internationalisierung des Umweltrechts im Blick und können Sie soweit erforderlich im Rahmen unserer weltweiten ESG practice auch rund um den Globus begleiten.

 

Unsere Expertise

Umweltrechtliche Fragen stellen sich bei einer Vielzahl von Unternehmenstransaktionen – sei es in Verbindung mit Energie- und Infrastrukturprojekten oder produzierendem Gewerbe. Wir bringen Ihre Share Deals, Asset Deals, Joint Ventures und Co. sicher ins Ziel – von der umweltrechtlichen Due Diligence bis zur Verhandlung der Umweltklauseln und darüber hinaus.

Ausgewählte Referenzmandate: 
  • VERBUND: Umweltrechtliche Beratung bei dem Erwerb der Anteile an acht bayrischen Wasserkraftwerken von E.ON.
  • Einige Investoren: Umwelt- und planungsrechtliche Beratung bei dem Erwerb von Anteilen am Offshore-Windpark Butendiek.
  • Ein Bieterkonsortium: Umweltrechtliche Beratung bei dem geplanten Erwerb des OGE Gasnetzes von E.ON.
  • Storengy: Umwelt- und bergrechtliche Beratung bei dem Erwerb von Gasspeichern von BEB Speicher und Exxon Mobil Gasspeicher Deutschland.
  • Triton: Umweltrechtliche Beratung bei dem Erwerb des Zubehörgeschäfts für thermische Kraftwerke von Alstom.
  • RWE Innogy: Genehmigungsrechtliche Beratung zur Kooperation mit Northland Power bei dem Offshore-Windpark Nordsee One.
  • Allianz Global Investors: Genehmigungsrechtliche Beratung bei dem Erwerb der Solarparks Greentower II und III.
  • M.L.S. Electronics: Umweltrechtliche Beratung bei dem Erwerb der Lampenbusiness von Osram.
  • Genting Hong Kong: Umweltrechtliche Beratung bei dem Erwerb der Werftengruppe Nordic Yards.
  • E.ON: Umweltrechtliche Beratung im Rahmen der Abspaltung des konventionellen Stromerzeugungsgeschäfts.
  • Fluxys: Umwelt- und planungsrechtliche Beratung im Rahmen des Erwerbs von Anteilen an der Gaspipeline EUGAL.
  • John Deere: Umweltrechtliche Beratung bei dem Erwerb der Wirtgen-Gruppe.
  • Thyssenkrupp: Umweltrechtliche Beratung bei der geplanten Fusion seines europäischen Stahlgeschäfts mit Tata Steel.
  • Engie: Umweltrechtliche Beratung bei dem Verkauf seiner deutschen Steinkohlekraftwerke an Riverstone Holdings.
  • Covestro: Umweltrechtliche Beratung bei dem Erwerb der Sparte Resins & Functional Materials von Royal DSM.
  • BASF: Umweltrechtliche Beratung bei dem Verkauf des Bauchemiegeschäfts an eine Tochtergesellschaft von Lone Star.
  • First Sentier Investors: Umweltrechtliche Beratung bei dem Erwerb einer Beteiligung an MVV Energie AG.
  • Bayer: Umweltrechtliche Beratung bei der Abspaltung der Sparte Bayer MaterialScience.

Wir begleiten Sie bei der umwelt- und planungsrechtlichen Realisierung komplexer Infrastruktur- und Industrieprojekte. Hierbei beraten wir Sie bei Bedarf umfassend, d.h. im Rahmen der Erstellung der Antragsunterlagen, bei Erörterungsterminen und soweit erforderlich auch bei der Führung bzw. Abwehr etwaiger Klagen.

Ausgewählte Referenzmandate:

  • TenneT: Umfassende Beratung zu verschiedenen Planungs- und Zulassungsverfahren für Stromleitungsausbauprojekte, u. a. die großen „Stromautobahnen“ SuedLink und SuedOstLink.
  • 50Hertz: Beratung zu verschiedenen umwelt- und planungsrechtlichen Projekten des Stromnetzausbaus.
  • LMBV: Planungs-, umwelt- und genehmigungsrechtliche Beratung bei der Wiedernutzbarmachung der ehemaligen DDR-Braunkohletagebaue.
  • Ein Seekabelbetreiber: Beratung bei dem Zulassungsverfahren nach der SeeAnlV und dem WindSeeG.
  • Verschiedene Anlagenbetreiber: Beratung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
  • Verschiedene Offshore-Windparkentwickler: Beratung zu genehmigungsrechtlichen Fragen der SeeAnlV und des WindSeeG.
  • Ein Bergbauunternehmen: Beratung zu verschiedenen bergrechtlichen Fragen (u. a. Betriebsplanverfahren, Sicherheitsleistungen, Förderzinsen).

In Bezug auf umweltrechtliche Anforderungen an Ihr Unternehmen, einschließlich produktbezogener und insbesondere chemikalienrechtlicher Vorgaben, beraten wir Sie zu für Sie relevanten Fragestellungen, einschließlich strategischer Beratung mit Blick auf die Aufstellung Ihres Unternehmens sowie Beratung im Umgang mit Aufsichtsbehörden und bei internen Untersuchungen. Auch in Umweltstrafsachen stehen wir Ihnen bei Bedarf zur Seite und beraten, soweit eine Individualverteidigung erforderlich wird, gemeinsam mit spezialisierten Strafrechtskanzleien.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • In- und ausländische Unternehmen: Beratung zur Einhaltung von umwelt- und chemikalienrechtlichen Anforderungen (insbesondere REACH und CLP).
  • Verschiedene internationale Unternehmen: Beratung zu chemikalienrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem „Brexit“, insbesondere zur Verlagerung der Geschäftstätigkeit in die EU-27.
  • Verschiedene internationale Unternehmen: Beratung zu abfallrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zu den Anforderungen des VerpackG. 
  • Eine internationale Unternehmensgruppe: Chemikalienrechtliche Beratung im Rahmen eines Schiedsverfahrens.
  • Eine internationale Unternehmensgruppe: Rechtliche und strategische Beratung zu gütertransportrechtlichen Fragen im Rahmen einer behördlichen Untersuchung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sowie zu abfallverbringungsrechtlichen Fragen.
  • Ein Anlagenbetreiber: Umwelt- und strafrechtliche Beratung wegen des Vorwurfs der Gewässerverunreinigung.
  • Ein internationales Industrieunternehmen: Umwelt- und genehmigungsrechtliche Beratung nach einem Störfall und der Stilllegung der Anlage sowie zu einem in diesem Zusammenhang eröffneten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
  • Ein internationales Industrieunternehmen: Beratung bei der Durchführung einer komplexen internen Untersuchung über die unternehmensinterne chemikalienrechtliche Compliance und Erstellung eines Compliance-Berichts.
Die Begleitung komplexer Planungs- und Genehmigungsverfahren für große Energie- und Infrastrukturprojekte stellt einen wichtigen Beratungsfokus von Linklaters dar, wobei hier ein besonderer Fokus auf dem Netzausbau liegt [...].
Legal 500 Deutschland 2023, Umwelt- und Planungsrecht
Markus Appel gilt als anerkannter Umwelt- und Planungsrechtler und ist vorrangig in Verfahren im Zusammenhang mit der Energiewende, zum Klimaschutzrecht und bei umweltrechtlichen Fragen tätig.
Legal 500 Deutschland 2023, Umwelt- und Planungsrecht