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Climate change

Climate Change

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der aktuellen Krisenlage werden grundsätzliche Fundamente unseres Wirtschafts- und Rechtssystems umgestaltet. Das stellt Sie vor erhebliche Veränderungen Ihrer Geschäftsmodelle und -abläufe und bringt operative, finanzielle und rechtliche Unsicherheiten mit sich.

Wir bei Linklaters sind mit den Themen bestens vertraut und begleiten Sie zielgerichtet in diesem sich rasant verändernden Umfeld. Mit einem proaktiven Ansatz und unserer breit gefächerten Erfahrung aus vielen Mandaten können wir Risiken minimieren und Chancen aufzeigen.

Sprechen Sie mit uns.

  • Wir sind seit Jahren im Zentrum der fortdauernden Reformen des Energiewirtschaftsrechts beratend und gestaltend tätig. Unseren Mandanten bieten wir passgenaue Lösungen, etwa bei der Optimierung des Energiebezugs, der Erzeugung von Strom (zum Eigenverbrauch), bei Fragen der Kraft-Wärme-Kopplung oder der Teilnahme am Lastmanagement. Gegenwärtig prägen, vor dem Hintergrund des Klimaschutzes, gesetzgeberische Maßnahmen und aktivistische gerichtliche Entscheidungen das Bild.
  • Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz wurde erstmals ein Klimaschutzziel auf nationaler Ebene gesetzlich festgeschrieben. Dieses ging zwar noch nicht weit genug und wurde im Frühjahr 2021 vom Bundesverfassungsgericht für teilweise verfassungswidrig befunden (dazu hier mehr). Ein neues Gesetz wurde aber bereits verabschiedet und eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Die neue Fassung sieht ebenfalls keine direkte Verbindlichkeit für Unternehmen hinsichtlich der Klimaziele vor. Allerdings wird von Behörden verlangt, dass sie bei ihren Planungen und Entscheidungen Klimaziele vorrangig berücksichtigen. Das ändert die Entscheidungsfindung für alle Betroffenen und kann ein Einfallstor für umweltrechtlich begründete Klagen in zahlreichen unternehmerischen Tätigkeitsfeldern darstellen.
  • Auf der Ebene der Europäischen Union gibt es Bestrebungen, mit dem Entwurf einer Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) u.a. die Pflicht zur Festlegung eines Plans einzuführen, mit dem sichergestellt werden soll, dass das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C gemäß dem Übereinkommen von Paris vereinbar sind. Auch darin kann ein Einfallstor für zukünftige Klimaschutzklagen gegen Unternehmen liegen.
  • Insgesamt beschäftigt der Klimawandel zunehmend die Gerichte auf globaler Ebene. Noch richten sich die meisten Verfahren gegen Regierungen oder zwischenstaatliche Institutionen. Inzwischen jedoch finden NGOs und Aktivisten Wege, auch Unternehmen und ihren Beitrag zum Klimawandel in den Fokus von Klagen zu stellen. Sehr plastisch führt das die Entscheidung aus den Niederlanden in Sachen Milieudefensie u. a. / Royal Dutch Shell vor Augen. Dieser Fall ist aber sicher nicht der letzte, und ähnliche Verfahren in anderen Jurisdiktionen zeigen (dazu hier mehr) das. Auch in Deutschland werden jetzt vermehrt Verfahren gegen Unternehmen angestrebt. Hierauf sollte man gut vorbereitet sein.
  • Auch sind schon Aktionärs- und Anlegerklagen anhängig, die darauf abzielen, Unternehmen zu verpflichten, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategie und ihre Nachhaltigkeitsrisiken zu informieren. Da die Vergabe von Aufträgen und Finanzmitteln inzwischen häufig an ESG-Kriterien geknüpft wird, werden auch die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierzu gemachten Angaben rechtlich häufiger in Frage gestellt. Jedes Unternehmen sollte den Vorwurf vermeiden, es stelle sich nachhaltiger dar als es tatsächlich sei („greenwashing“). Abgesehen von dem Schaden, den der Ruf oder die Marke dadurch nehmen könnten, liefert „greenwashing“ Angriffspunkte für Klagen von Investoren, Aktionären, Wettbewerbern oder Geschäftspartnern.
  • Ferner besteht auch ein erhebliches Risiko, dass Unternehmen ins Visier von Staatsanwälten und Aufsichtsbehörden geraten. Diese interessieren sich in jüngster Zeit stark für Aussagen von Unternehmen im Zusammenhang mit ESG-Standards.
  • Die Anpassungen an das geänderte Umfeld erfordern Restrukturierungen, Refinanzierungen, Arrondierungen Ihres Portfolios und den Zukauf oder Abverkauf von Aktivitäten und Sparten. Diese Maßnahmen gehören schon immer zu unserem Kerngeschäft als Transaktionskanzlei. Wir wissen auch, dass solche Maßnahmen in eine breitere Strategie eingebettet sein müssen, die wir gern gemeinsam mit Ihnen durchdenken und diskutieren.

Wir sind täglich mit diesen Themen befasst und besprechen gern mit Ihnen, wie Sie davon betroffen sind und welche Handlungsoptionen sich Ihnen bieten.

Unsere Expertise

  • Bewältigung komplexer energierechtlicher Implikationen in Transaktionen
  • Zukunftsgerichtete Entwicklung von Energieversorgungs- und -erzeugungskonzepten
  • ESG-kompatible Investitionen im Energiesektor
  • Berücksichtigung klimaschutzbezogener Anforderungen in Geschäft und Transaktionen
  • Emissionshandelsverträge
  • Realisierung von Anlagen im Zusammenhang mit der Energiewende
  • Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel
  • Climate Change Litigation