Neues Infrastruktur-Sondervermögen nach dem FoStoG-RegE – Erweiterung der Angebotspalette für Fondsanbieter
Mit dem Regierungsentwurf (RegE) eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) soll u.a. der neue Fondstypus des offenen Infrastruktur-Sondervermögens in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingeführt werden. Der Gesetzgeber möchte damit die Angebotspalette für Fondsanbieter erweitern und ein neues Fondsvehikel für Kleinanleger zur Investition in Infrastruktur schaffen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Ausgestaltungsmerkmale des neuen Infrastruktur-Sondervermögens und greift Punkte der Neuregelung heraus, die für die Praxis von besonderer Bedeutung sein dürften, sowie solche Punkte, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch präzisiert werden sollten.
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