Linklaters berät weitere Bank bei Erlaubnis zur Kryptoverwahrung

Linklaters berät die DekaBank im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Kryptoverwahrlizenz. Die Erlaubnis zur Kryptoverwahrung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) wurde der DekaBank im Dezember 2024 durch die Europäische Zentralbank (EZB) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt.

Mit der Beratung der DekaBank sowie zuvor der Commerzbank hat Linklaters somit gleich zwei unmittelbar von der EZB beaufsichtigte Banken bei den Erlaubnisverfahren begleitet und seine führende Rolle als Berater zu Fragen der Digitalisierung und zu Kryptothemen unter Beweis gestellt. Die Beratung der DekaBank, die von Linklaters bereits im Zusammenhang mit der Erlaubnis als Kryptowertpapierregisterführer begleitet wurde, unterstreicht die Rolle, die Linklaters insbesondere von etablierten Marktteilnehmern bei der Erschließung neuer Geschäftsfelder beigemessen wird.

Linklaters berät seit mehreren Jahren mit einem praxisgruppenübergreifenden Team führende Banken sowie neue Marktteilnehmer und Technologieunternehmen zur Digitalisierung des Finanzmarktes, zu Kryptothemen und zum Ausbau ihres Finanzdienstleistungsangebots. Dazu gehört die Unterstützung bei der Entwicklung von digitalen Produkten, Plattformen und Zahlungsinfrastrukturen sowie bei anderen komplexen Marktinfrastrukturprojekten. Die Fokusgruppe vereint Experten aus verschiedenen Bereichen, die im Bereich Fintech u.a. auch zu Finanzierungen, IP und M&A beraten.

Linklaters berät unter Federführung von Dr. Andreas Dehio (Partner, Aufsichtsrecht) und Dr. Christian Storck (Partner, Kapitalmarktrecht). Beide sind Teil der Fokusgruppe Fintech.

Der Chambers & Partners Guide 2025 Germany führt Linklaters im Bereich Aufsichtsrecht sowie im Bereich Fintech Legal in Band 1.