Der Kohleausstieg kann beginnen

(Stand: 14. August 2020)

Spätestens 2038 soll in Deutschland kein Strom mehr in Kohlekraftwerken erzeugt werden. Die Bundesregierung will dies über einen Mix aus freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen erreichen, die zum Teil Zahlungen an die Kraftwerksbetreiber vorsehen und zum Teil nicht. 

Das am 14. August in Kraft getretene Kohleausstiegsgesetz sieht eine schrittweise Abschaltung der deutschen Kohlekraftwerke vor, deren Nettonennleistung im April noch rund 21 GW Braunkohle und rund 23 GW Steinkohle umfasste. Während mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken bereits ein konkreter Abschaltpfad verhandelt wurde, der sich jetzt im Gesetz wiederfindet, ist für Steinkohlekraftwerke ein Mix aus Ausschreibungen und gesetzlich angeordneten Stilllegungen vorgesehen. 

Gegenüber dem Regierungsentwurf (vgl. hierzu unseren Newsletter (de/en) vom Januar 2020) ist das Gesetz insbesondere den Betreibern von Steinkohlekraftwerken noch in einer Reihe von Punkten entgegengekommen. 

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