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Gewerblicher Rechtsschutz (Intellectual Property)

Schutzrechte durchsetzen. Unternehmenswerte verteidigen. Technologie schützen.

Unsere erfahrene deutsche IP-Praxis berät umfassend im Bereich gewerblicher Rechtsschutz mit den Schwerpunkten Patente und Prozessführung.

Innovation ist die Basis und der Motor profitablen Wirtschaftens. Forschung und Entwicklung sind aufwendig und kostenintensiv. Entsprechend wertvoll ist das geistige Eigentum. Unsere IP-Praxis unterstützt Unternehmen bei dem Schutz und der Durchsetzung ihres geistigen Eigentums und der Abwehr von Verletzungsvorwürfen.

Wir betreuen schwerpunktmäßig grenzüberschreitende Patentstreitigkeiten. Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Prozesserfahrung vor den wichtigsten Verletzungsgerichten in Deutschland. Unsere IP-Praxis koordiniert und führt außerdem Prozesse über die deutschen Landesgrenzen hinaus, insbesondere mit unseren spezialisierten Kollegen in London und Paris. So sind wir in den wichtigsten europäischen Jurisdiktionen für Patentverletzungsstreitigkeiten vertreten. Wir arbeiten eng mit anderen Fachbereichen zusammen, insbesondere mit der für die Durchsetzung von Patenten besonders relevanten Praxisgruppe für Kartellrecht. 

Wir vertreten außerdem Unternehmen in Streitigkeiten im Urheber-, Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht. Außerhalb der Prozessführung beraten wir zu allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes im Rahmen komplexer, nationaler und internationaler Transaktionen und begleiten umfangreiche Lizenzierungsprojekte, insbesondere bei der Lizenzvertragsgestaltung.

 

Unsere Expertise und Referenzen

Unsere Rechtsanwälte beraten zu sämtlichen Fragen des Patentrechts und vertreten Parteien in allen prozessualen Phasen eines Patent- oder Gebrauchsmusterstreitverfahrens. Mit unserer breiten nationalen und internationalen Erfahrung unterstützen wir Mandanten bei der Auswahl der bestmöglichen Anmelde-, Durchsetzungs- bzw. Verteidigungsstrategie in den passenden Jurisdiktionen. Dreh- und Angelpunkt unserer Beratung ist die Umsetzung der wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten der jeweiligen Gerichtsstandorte und Rechtssysteme weltweit, um die sich dort bietenden Vorteile strategisch zu nutzen. Mit IP-Praxen in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Belgien und Portugal ist Linklaters in den wichtigen Jurisdiktionen für Patentverletzungsfälle in Europa präsent. Unsere Tätigkeit umfasst auch die außergerichtliche Beratung, unter anderem freedom-to-operate Prüfungen.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Seoul Semiconductor: Vertretung bei der Durchsetzung eines zentralen Patentportfolios gegen Wettbewerber in einem grenzüberschreitenden Patentstreit (USA, Deutschland, Großbritannien).
  • Ein weltweit führender Pharmahersteller: Vertretung in einem grenzüberschreitenden Patentstreit in den USA, Großbritannien, Frankreich und Deutschland im Bereich monoklonale Antikörper.
  • Ein weltweit tätiges Pharmaunternehmen: Vertretung in grenzüberschreitenden Patentstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer neuartigen HIV-Therapie (USA, Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Irland, Kanada).
  • Shire ViroPharma: Vertretung in einem grenzüberschreitenden Rechtsstreit gegen CSL Behring mit parallelen Rechtsstreitigkeiten in den USA, Großbritannien und Frankreich um ein Medikament zur Behandlung einer seltenen Krankheit.
  • Ein deutscher Halbleiterhersteller: Vertretung in einem globalen Patentstreit gegen verschiedene Wettbewerber (Deutschland, Großbritannien, USA, Japan, China, Korea).
  • Bundesdruckerei: Vertretung in einem Patentverletzungsklagen um ein Sicherheitsmerkmal für Personalausweise und Reisepässe.
  • Ein Pharma- und ein Softwarekonzern: Beratung bei Fragen zur Reform des deutschen Patentgesetzes.
  • Ein weltweit tätiges Elektronikunternehmen: Beratung zu FRAND-Fragen im Zusammenhang mit der Belieferung des Automobilsektors.
  • TDK Electronics: Vertretung in einem Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Piezotechnologie für Einspritzsysteme im Automobilbereich.

Das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte schützen die geistige und kreative Leistung unserer Mandanten, die auch in unserem Informationszeitalter von elementarer Bedeutung ist, insbesondere in Form von Software und Rechten an Datenbanken. Unsere Rechtsanwälte unterstützen unter anderem bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Urheberrechten sowie zu urheberrechtlichen Fragen bei Lizenzverträgen oder bei Unternehmenstransaktionen.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Bundesministerium für Gesundheit: Vertretung in urheberrechtlichen und datenbankrechtlichen Streitigkeiten um eine medizinische Klassifikation.
  • Diverse internationale Internetplattformen: Vertretung gegen Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer.

Unternehmen sind weltweit mit verschiedenen markenrechtlichen Themen konfrontiert, insbesondere mit der Verteidigung gegen Markenanmeldungen oder -benutzungen durch Dritte. Die Rechtsanwälte unserer IP-Praxis entwickeln für unsere Mandanten die bestmögliche Strategie für die Verteidigung und Durchsetzung ihrer Marken. Neben der Vertretung in sämtlichen kennzeichenrechtlichen Streitigkeiten verhandeln unsere Rechtsanwälte Markenlizenzverträge, Abgrenzungsvereinbarungen und sonstige Verträge, die den Erwerb oder die Nutzung von Marken zum Gegenstand haben.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Ein führendes deutsches Einzelhandelsunternehmen für Wohnaccessoires: Vertretung in Markenwiderspruchsverfahren in zu EU- und deutschen Marken.
  • Ein führender europäischer Einzelhändler für Lufterfrischer: Vertretung in verschiedenen Markenwiderspruchsverfahren vor dem EUIPO.
  • Ein weltweit operierender Plattformanbieter: Vertretung in Markenverletzungsstreitigkeiten wegen Verletzungshandlungen der Plattformnutzer der Plattform.

Kreative Unternehmen haben einen steigenden Bedarf an dem Schutz neuer Designs. Wir unterstützten unsere Mandanten bei der Entwicklung ihrer Designstrategie und der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Designrechte gegen Nachahmer. Ebenso vertreten wir unsere Mandanten bei der Abwehr von Verletzungsansprüchen.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Ein Hersteller von Sportartikeln: Vertretung in einer grenzüberschreitenden Designverletzungsstreitigkeit im Zusammenhang mit Tauchermasken, sowie in den parallelen Rechtsbestandsverfahren.
  • Ein führendes deutsches Einzelhandelsunternehmen für Wohnaccessoires und Möbel: Vertretung in einer Designstreitigkeit über Möbel, sowie in den parallelen Rechtsbestandsverfahren.
  • Ein deutsches Handelsunternehmen: Vertretung bei der Abwehr von Verletzungsvorwürfen eines Wettbewerbers im Zusammenhang mit Designs für Uhren

Wir beraten zu allen Fragen der Vertragsgestaltung, insbesondere bei komplexen, technologiebezogenen Lizenzierungsprojekten und zu Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Unsere IP-Praxis deckt zudem das gesamte Spektrum der transaktionsbezogenen Beratung im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten ab. Wir beraten insbesondere zu IP-Fragen, die sich aus Unternehmenskäufen und -verkäufen, komplexen Carve-Outs, Joint-Venture Projekten oder Börsengängen ergeben, von IP-Fragen im Rahmen der Due Diligence bis zu der Verhandlung der IP-bezogenen Verträge.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Continental: Beratung zu den IP- und lizenzrechtlichen Gesichtspunkten des Joint Ventures mit Osram für LED-Technik im Automobilbereich.
  • HELLA: Beratung zu den IP-Aspekten und dem Entwurf von Lizenzvereinbarungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Frontkamera-Softwaregeschäfts an die Volkswagen-Tochter Car.Software Org.
  • Covestro: Beratung bei der Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials von Royal DSM.
  • LG Electronics: Beratung bei der IP- und Lizenzstruktur des Joint Ventures mit Lufthansa Technik für Unterhaltungselektronik im Luftfahrtsektor.
  • Audi: Beratung bei der Ausgliederung der und anschließenden Beteiligung an der holoride GmbH, einschließlich zu Fragen der Übertragung und Lizensierung von Software und Patenten.

Unified Patent Court

Durch die Einführung des Einheitlichen Patentgerichts (Unified Patent Court – UPC) zum 01. Juni 2023 wurde ein einheitliches Gerichtssystem geschaffen, welches die Durchsetzung von Patenten in mehreren europäischen Ländern in einem einzigen Gerichtsverfahren ermöglicht.

  • Auf unserem UPC Hub fassen wir für Sie die wichtigsten Informationen zum UPC auf einen Blick zusammen.
  • Dort finden Sie auch Aufzeichnungen und Präsentationen unserer UPC-Webinar-Reihe, in der wir u.a. das neue Gerichtssystem vorgestellt, die Chancen und Fallstricke für Unternehmen diskutiert, die Möglichkeiten eines „Opt-Out“ erörtert sowie die Anatomie und Kosten eines UPC-Verfahrens präsentiert haben.
  • Falls Sie über aktuelle Entwicklungen informiert und zu unseren Webinaren eingeladen werden möchten, senden Sie uns gerne eine E-Mail an upc@linklaters.com.