09 Juli 2021
Der BGH konkretisierte in teilweiser Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung die Grundsätze für einen Nachweis der Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Insolvenzschuldners im Rahmen des § 133 Abs. 1 InsO. Er stärkte insbesondere die Rechtsposition derjenigen, die in drohender Zahlungsunfähigkeit auf eine Beendigung der Liquiditätsprobleme vertrauen und ihre Geschäfte fortführen, indem der Nachweis der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz erschwert wurde.
30 Juni 2021
Das OLG Hamm entschied, dass für die Klage eines Insolvenzverwalters auf Feststellung der Begründetheit seines Widerspruchs gegen eine zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung in der Regel das Feststellungsinteresse fehle und die Klage damit unzulässig sei.
26 Mai 2021
Der BGH entschied, dass eine Vereinbarung zwischen dem Geschäftsführer und der Insolvenzschuldnerin über Ansprüche aus § 64 Satz 1 GmbHG aF auch dann dem Verzichts- und Vergleichsverbot unterfällt, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihr nach Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 InsO) zugestimmt hat. Dies gelte entsprechend auch für die Neuregelung des § 15b Abs. 4 InsO.
13 April 2021
Der BGH stellte jüngst fest, dass allein das Insolvenzgericht und nicht das Prozessgericht für die Entscheidung darüber zuständig ist, wer Mitglied in einem Gläubigerausschuss ist. Ist ein Mitglied des Gläubigerausschusses selbst insolvent, so unterliege ihre Vertretung in dem Gläubigerausschuss dem Verwaltungsrecht ihres Insolvenzverwalters.
18 März 2021
Der BGH äußerte sich erstmals zu der umstrittenen Frage, wann der maßgebliche Zeitpunkt für die Kenntnis eines Leistungsempfängers im Hinblick auf den Vorsatz einer Gläubigerbenachteiligung bei Zahlung des Schuldners über einen Leistungsmittler ist. Zukünftig wird man sich in der Praxis vermehrt der Frage stellen müssen, wann genau eine Zahlung entlang der Leistungsketten vor Insolvenzeröffnung erfolgte und damit auch Kenntnis des anderen Teils von der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners auslöste.
25 Februar 2021
Der BGH äußerte sich in dieser Entscheidung zur Frage der Haftung eines Kommanditisten für Masseverbindlichkeiten, die in einem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen seiner Gesellschaft begründet wurden, und ändert damit seine bisherige Rechtsprechung.