Die Verbraucher-
verbandsklagenrichtlinie

EU class actions ante portas

Kaum sind die ersten Musterfeststellungsverfahren abgeschlossen, droht der deutschen „Sammelklage“ Konkurrenz: Die EU-Institutionen haben sich nach intensiven Diskussionen Ende Juni auf eine Verbraucherverbandsklagenrichtlinie geeinigt, die weit über das bestehende deutsche Recht hinausgeht. Auch wenn die formale Verabschiedung der Richtlinie und ihre Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber abzuwarten sind, sollten Unternehmen sich bereits jetzt mit dem neuen Institut der Verbraucherverbandsklage vertraut machen. Risikoanalysen sollten angepasst und geeignete Abwehrstrategien implementiert werden.

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