Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten
Die Einhaltung der Menschenrechte in Lieferketten ist seit Jahren ein Thema für Unternehmen aus allen Industriezweigen. Lange wurde auf Freiwilligkeit gesetzt, doch mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unterliegen Unternehmen verbindlichen Vorgaben für die Supply Chain Due Diligence, mit denen neue Pflichten und Haftungsrisiken einhergehen. Auch in der EU zeichnet sich eine Richtlinie ab, die eine verbindliche Regulierung zum Ziel hat und über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinausgehen wird.
Hintergrund
Unternehmen sehen sich aus wertebasierten und wirtschaftlichen Gründen zunehmend in der Verantwortung, für die Einhaltung von Menschenrechten und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen Sorge zu tragen – auch und gerade in Lieferketten außerhalb des eigenen Konzerns. Auf Grundlage der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2011 wird schon lange die Einführung zuverlässiger Richtlinien und Prozesse zur Identifikation und Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette gefordert. Diesem Anliegen wird nun sowohl auf deutscher wie europäischer Ebene nachgekommen.
Deutschland
Nach intensiven Diskussionen einigte sich die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode auf ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das verbindliche Vorgaben für die Supply Chain Due Diligence macht. Ausführlichere Infos hierzu finden sich in unserem Newsletter.
Europäische Union
Auf EU-Ebene werden ähnliche Pläne vorangetrieben. Am 23. Februar 2022 hat die Kommission einen Richtlinienentwurf über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (CSDDD) vorgelegt (weitere Details in unserem Blog Post). Nach intensiven Verhandlungen haben sich Rat und Parlament am 14. Dezember 2023 im Trilog auf einen Kompromiss geeinigt (mehr in unserem Blog Post). Dennoch gab es im Folgenden – nicht zuletzt auf Betreiben Deutschlands – auf Ratsebene Diskussionen, die erst nach Vorlage mehrerer Kompromissvorschläge beigelegt werden konnten. Nach Billigung eines sehr weitreichenden Kompromissvorschlags durch die Mitgliedstaaten (dazu mehr in unserem Blog Post und unseren FAQs) wird sich zeigen, ob das EU-Parlament die CSDDD noch vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet. Sodann ist die Richtlinie noch durch den Rat zu verabschieden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Es schließt sich wie üblich eine Frist für die Umsetzung ins nationale Recht durch die Mitgliedstaaten an.
Ausblick
Nach jahrelangen Diskussionen wurde mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die freiwillige Selbstverpflichtung durch verbindliche, von Durchsetzungsmechanismen flankierten Regelungen zur Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten abgelöst. Daran knüpft die CSDDD nahtlos an, die in einigen Punkte zu einer Verschärfung führen wird.
Dieser Paradigmenwechsel weitet den Verantwortungsbereich von Unternehmen aus und steigert die Anforderungen an ein angemessenes Lieferkettenmanagement. Sie sind gut beraten, ihre Risikoanalysen anzupassen und ihre Compliance-Maßnahmen konsequent auf gesellschaftliche und soziale Belange entlang der Lieferkette zu erweitern.