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Wirtschaftsstrafrecht

Die effektive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität steht mehr und mehr im Fokus von Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, aber auch des Gesetzgebers, wie die Diskussion rund um das Thema Unternehmensstrafrecht zeigt, die durch den Ampel-Koalitionsvertrag neuen Aufwind bekommen hat.

Fakt ist: Straftaten, die aus dem Unternehmen heraus begangen werden, stellen eine ernsthafte Bedrohung für das Ansehen und mitunter die Existenz des betroffenen Unternehmens dar. Unser Team von Experten verfügt über umfangreiches Fachwissen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie langjährige Erfahrung im Umgang mit Verfolgungsbehörden. Wir beraten und vertreten Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Unser Beratungssektrum reicht von präventiven Compliance-Maßnahmen über die Durchführung interner Untersuchungen bis hin zur Vertretung des Unternehmens in straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren.

 
 

Unsere Expertise

Die Verhinderung von Wirtschaftskriminalität beginnt bei der Identifizierung und Bewertung unternehmensspezifischer Risiken. Wir unterstützen unsere Mandanten regelmäßig bei der Entwicklung und Umsetzung robuster und anpassungsfähiger Programme für Governance, Risikomanagement und Compliance-Management. So können Risiken minimiert und die Gefahr von strafrechtsrelevanten Compliance-Verstößen reduziert werden.

Ein Baustein bei der Verhinderung von Wirtschaftskriminalität ist für jedes Unternehmen die regelmäßige Schulung der Belegschaft zu compliancerelevanten Fragestellungen. Wir bieten unseren Mandanten maßgeschneiderte Trainings zu verschiedensten Themen, wie etwa zur Korruptionsprävention oder auch zum richtigen Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • ein internationales Pharmaunternehmen: Beratung zu Korruptionsrisiken bei der Produktvermarktung. 
  • ein global tätiges Unternehmen im Bereich der Verladetechnik: Beratung zur Gestaltung von Vertriebsverträgen unter Compliance-Gesichtspunkten, insbesondere zu Anti-Korruptionsklauseln.
 

Wir decken die gesamte Bandbreite des materiellen Wirtschaftsstrafrechts ab. Von Bestechung und Korruption, Betrug, Untreue und Unterschlagung, über Steuerhinterziehung und Geldwäsche bis hin zu Marktmanipulation und Insiderhandel. Nationale und internationale Mandanten vertrauen regelmäßig unserem Rat, wenn es um die Begutachtung von Sachverhalten und die Einschätzung von strafrechtlichen Risiken, etwa auch im Rahmen einer Transaktion, geht.

Darüber hinaus beraten wir zu den spezifischen haftungsrechtlichen Fragen für Unternehmen, wie insbesondere Themen rund um die Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG sowie Fragen der strafrechtlichen Einziehung von Vermögenswerten.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Eine internationale Private Equity Gesellschaft: Umfassende Beratung bei der Aufdeckung und Untersuchung von Kartellrechtsverstößen im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen, insbesondere Beratung zu straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Fragestellungen.
  • Eine globale Investmentbank: Beratung zu Fragen zur Auslieferung ausländischer Staatsangehöriger aufgrund internationaler Haftbefehle.
  • Ein international tätiger Pensionsfond: Beratung zu Zulässigkeit und rechtlichen Risiken im Hinblick auf Investitionen in Unternehmen, die in Herstellung oder Vertrieb von Cannabis tätig sind. 
 
 

Wir begleiten Sie durch jede Krise. Häufig beginnt eine solche mit einer unvorhergesehenen Durchsuchung der Räumlichkeiten durch staatliche Ermittlungsbehörden. Wir stehen Ihnen bereits während der Durchsuchung beratend zur Seite, um von Anfang an die Weichen für das weitere Verfahren richtig zu stellen. Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schulungsangebote runden unser Beratungsangebot zum Thema Durchsuchungen ab.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • eine internationale Vermögensverwaltungsgesellschaft: Beratung im Zusammenhang mit einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung wegen angeblicher cum/ex-Geschäfte.
  • ein Automobilzulieferer: Beratung im Rahmen einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung im Zusammenhang mit der Dieselthematik.
  • Verschiedene Unternehmen: Beratung bei Durchsuchungen durch Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung.

Die Aufklärung von Compliance-Verstößen, insbesondere solche strafrechtlicher Natur, ist seit Jahren einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Durchführung interner Untersuchungen und stimmen mit Ihnen das für den jeweiligen Fall geeignete Konzept ab. Die Beratung zu den sich in diesem Zusammenhang regelmäßig stellenden Fragen des Arbeits- und Datenschutzrechts gehört ebenso zu unserem Angebot wie auch die Vertretung des Unternehmens gegenüber ermittelnden Behörden. 

Auch bei internen Untersuchungen profitieren wir von der Stärke und Expertise unseres globalen Netzwerks und können Ihnen auch bei grenzüberschreitenden Untersuchungen mit erfahrenen Experten in den USA, Asien und Europa zur Seite stehen.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • ein DAX Unternehmen: Beratung bei einer internen Untersuchung im Zusammenhang mit Vorwürfen des Insiderhandels gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzende sowie Vertretung des Unternehmens im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
  • ein deutsches Softwareunternehmen: Beratung bei einer internen Untersuchung von Korruptionsvorwürfen in Bezug auf eine asiatische Tochtergesellschaft nach einem Whistleblower Hinweis.
  • ein weltweit tätiges IT-Unternehmen: Beratung bei einer internen Untersuchung wegen angeblicher Manipulationen der internen Budgetierungs- und Berichtssysteme.

Kommt es zu strafrechtlichen Ermittlungen im Unternehmen, steht neben den beschuldigten Individuen regelmäßig auch das Unternehmen selbst im Fokus. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und vertreten Unternehmen in Verfahren wegen der Verhängung einer Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG bzw. in Verfahren wegen der Einziehung von Vermögenswerten. Sofern es sich um parallele Verfahren mehrerer Behörden im grenzüberschreitenden Kontext handelt, stimmen wir uns mit den Experten aus unserem globalen Netzwerk ab, um über Jurisdiktionsgrenzen hinweg bestmögliche Ergebnisse für Sie zu erzielen.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • ein Insolvenzverwalter eines internationalen Kreditinstituts: Beratung in einem laufenden Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit angeblichen Cum/Ex-Transaktionen und Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden.
  • ein Automobilzulieferer: Beratung und Vertretung des Unternehmens in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen angeblicher strafrechtlicher Verstöße im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren. 
  • einen weltweit führenden Hersteller von elektronischen Geräten: Beratung bei einer internen Untersuchung im Zusammenhang mit Steuerhinterziehungsvorwürfen sowie Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Koordination von zahlreichen Individualverteidigern.
 

Wirtschaftssanktionen stellen eine komplexe, risikoreiche und sich ständig verändernde Mischung aus Recht, Wirtschaft, Politik und internationalen Beziehungen dar. 

Da geschäftliche Aktivitäten zunehmend globaler werden und Lieferketten expandieren, können Sanktionen während der gesamten Geschäftstätigkeit eines Unternehmens Probleme aufwerfen. Zudem werden Sanktionen oft ohne große Vorankündigung verhängt, so dass eine kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung unerlässlich ist. 

Gemeinsam mit Experten aus verschiedenen Jurisdiktionen beraten wir unsere Mandanten regelmäßig zu allen sanktionsbezogenen Fragen, insbesondere zu Fragen im Hinblick auf Sanktionen der USA, der EU und den Vereinten Nationen sowie deren Auswirkungen unter anderem auf M&A-Transaktionen, Investitionen und Compliance-Programme.

Unsere Expertise im Bereich Wirtschaftssanktionen erstreckt sich auch auf die Durchführung interner Untersuchungen zu potenziellen Verstößen gegen Sanktionsvorschriften und die Beratung zu den rechtlichen und regulatorischen Konsequenzen solcher Verstöße. 

Ausgewählte Referenzmandate:
  • ein führendes globales Finanzinstitut: Beratung zu Haftungsrisiken bei Verstößen gegen Sanktionsvorschriften sowie Überprüfung der vorhandenen Screeningprozesse.
  • eine internationale Investmentbank: Beratung zu Fragen der EU-Blocking-Verordnung und zum Anwendungsbereich des § 7 AWV im Hinblick auf US Sanktionen.
  • Verschiedene Konzerne: Beratung zu Sanktionsklauseln in Unternehmenskaufverträgen.

Bei global agierenden Unternehmen kommt es häufig vor, dass sich strafrechtlich relevantes Verhalten nicht auf eine Jurisdiktion beschränkt, sondern in mehrere Länder ausstrahlt. 

Da Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt mehr denn je zusammenarbeiten, ist eine koordinierte internationale Reaktion oft entscheidend, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Unser Team von Experten in den USA, Europa und Asien deckt das gesamte Spektrum der Wirtschaftskriminalität ab und verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Bereich grenzüberschreitender Ermittlungen, um Sie bei allen strategischen Entscheidungen im Zusammenhang mit multinationalen Ermittlungsverfahren umfassend zu beraten.

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Ausgewählte Referenzmandate:
  • ein international tätiges Produktionsunternehmen: Beratung im Zusammenhang mit angeblichen Bestechungsvorwürfen im Ausland einschließlich Durchführung einer internen Untersuchung, steuerrechtlicher Beratung und Beratung und Vertretung des Unternehmens in einem Verfahren vor dem U.S. Department of Justice. 
  • ein internationales IT-Unternehmen: Interne Untersuchung wegen des Verdachts der Korruption, Unterschlagung und Steuerhinterziehung in Deutschland, den USA, Russland und verschiedenen anderen europäischen Länder sowie Vertretung des Unternehmens im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren einschließlich Koordinierung mit einem Verfahren vor dem U.S. Department of Justice.
  • eine internationale Großbank: Beratung und Durchführung einer internen Untersuchung zu Corporate Governance Themen und Marktmanipulationsvorwürfen.

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