Koalitionsvertrag: Steuerpolitische Highlights

Der am 24. November 2021 von SPD, Grünen und FDP vorgestellte Koalitionsvertrag enthält auch viele steuerrechtliche Vorhaben. Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung sollen vorangetrieben, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung intensiver bekämpft werden.

Die wichtigsten Vorhaben fassen wir für Sie nachfolgend zusammen (Angaben in Klammern beziehen sich auf Zeilennummer des Koalitionsvertrags):

Unternehmensbezogene Vorhaben und Arbeitnehmerbesteuerung
  • Steigerung der Attraktivität der Mitarbeiterkapitalbeteiligung u.a. durch Anhebung des Steuerfreibetrags (Zeile 914 ff.)
  • Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen, um Steuersparkonstruktionen auszuschließen (Zeile 920 ff.)
  • Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter durch „Superabschreibung“ für in den Jahren 2022 und 2023 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter (Zeile 5568 ff.).
  • Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung bis Ende 2023 und Ausweitung des Verlustvortrags auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume (Zeile 5574 f.).
  • Evaluierung und Prüfung des Optionsmodells und der Thesaurierungsbesteuerung (Zeile 5577 ff.).
  • Weiterentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer (Zeile 5601 f.).
  • Vorantreiben der Einführung der globalen Mindestbesteuerung (Zeile 5666).
  • Ausweitung der Quellenbesteuerung durch Anpassung der DBA und Ergänzung der Zinsschranke durch eine Zinshöhenschranke (Zeile 5668 ff.).
  • Verlängerung und Evaluierung der steuerlichen Homeoffice-Regelung für Arbeitnehmer bis zum 31.12.2022 (Zeile 5582 f.).
  • Privilegierung von Hybridfahrzeugen im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung (Entnahmewert 0,5%) nur noch bei überwiegendem (mehr als 50%) Betreiben im elektronischen Fahrbetrieb (Zeile 5512 ff.).

Vorhaben im familiären und privaten Bereich

  • Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags von 924 Euro auf 1.200 Euro (Zeile 5585).
  • Vermeidung der doppelten Rentenbesteuerung durch Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben ab 2023 und Senkung des Anstiegs des steuerpflichtigen Rentenanteils auf 0,5% (Zeile 5587 ff.).
  • Erhöhung des Sparerpauschbetrags zum 01.01.2023 auf 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) (Zeile 5594 f.).
  • Überführung der Kombination aus den Steuerklassen III und IV in das Faktorenverfahren der Steuerklasse IV (Zeile 3871 ff.).
  • Flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer, um den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum zu erleichtern. Zur Gegenfinanzierung sollen Steuerschlupflöcher bei Share Deals geschlossen werden (Zeile 5597 ff.).

Gemeinnützige Organisationen

  • Erweiterung der Betätigungsmöglichkeiten für gemeinnützige Organisationen (Zeile 5604 ff.).
  • Beseitigung von steuerrechtlichen Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen (Zeile 5610 ff.).

Vollzug, Vereinfachung und Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens

  • Organisatorische und personelle Stärkung des Bundesfinanzministeriums, des Zolls, des BZSt, der BaFin und der Financial Intelligence Unit zum Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche (Zeile 5615 ff.).
  • Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens mit dem Ziel, die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung zu digitalisieren (Zeile 5620 ff.).
  • Modernisierung und Beschleunigung der Betriebsprüfungen durch verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und Einsatz neuer Technologien (Zeile 5626 ff.).
  • Einführung eines Steuerforschungsinstituts, um die Grundlage der evidenzbasierten Gesetzgebung zu verbessern (Zeile 5635 ff.).

Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuergestaltung

  • Ausweitung der Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro (Zeile 5646 ff.).
  • Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs durch Einführung eines elektronischen Meldesystems für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen (Zeile 5650 ff.).
  • Verhinderung von Dividendenarbitragegeschäften („Cum-Ex“) durch Einsatz neuer technischer Möglichkeiten (z.B. Blockchain) und Rückforderung der dadurch entstandenen Steuerschäden (Zeile 5658 ff.).
  • Umsetzung der OECD-Regeln gegen Umgehungsgestaltungen beim internationalen Finanzkonteninformationsaustausch (CRS und FATCA) (Zeile 5674 ff.).