Images are still loading please cancel your preview and try again shortly.

Koalitionsvertrag 2025

 

CDU/CSU und SPD haben am 9. April 2025 ihren Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode vorgelegt, der die politischen Ziele und Pläne für die kommenden Jahre festlegt.

Auf unserer Website präsentieren unsere Fachbereiche Zusammenfassungen der wichtigsten Themen des Koalitionsvertrags, die weitreichende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, Wirtschaft und Ihre Unternehmenspraxis haben.

Ihre üblichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei uns stehen bereit, um die spezifischen wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu besprechen. Bei Anliegen zu einzelnen Beiträgen können Sie sich direkt an die in den jeweiligen Beiträgen genannten Kontakte wenden. 

Der Koalitionsvertrag sieht punktuelle Änderungen im allgemeinen Zivilrecht vor, die für die Wirtschaft von Interesse sind. Besonderes Augenmerk gilt der angekündigten und vielfach geforderten Reform des AGB-Rechts, aber auch andere Vorhaben werden praktische Auswirkungen haben, wenngleich es im Koalitionsvertrag seiner Natur entsprechend teils bei relativ vagen Absichtsbekundungen bleibt und konkrete Änderungsvorschläge vielfach noch fehlen.

Mehr lesen >>  

 

Eine weitreichende Reform des Arbeitsrechtes ist im Koalitionsvertrag nicht enthalten. Jedoch zeichnet sich ein Trend zur längst überfälligen Flexibilisierung und Digitalisierung jedenfalls vereinzelter Regelungen, insbesondere bei der Arbeitszeit, den Schriftformerfordernissen, der Betriebsverfassung sowie der Feststellung des Beschäftigtenstatus, ab. Daneben soll durch steuerliche Privilegierung bestimmter Tätigkeiten dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

Mehr lesen >>

Im Bereich des Außenwirtschaftsrechts hat sich die neue Bundesregierung die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes auf die Fahne geschrieben. Im Fokus steht die Beschleunigung und Vereinfachung der Prüfverfahren. In Bezug auf Ausfuhrgenehmigungsprozesse wird ein Paradigmenwechsel weg von durchgängigen Prüfungen und hin zu stichprobenartigen Kontrollen in Verbindung mit empfindlichen Strafen bei Verstößen angestrebt.

Mehr lesen >>

Der Koalitionsvertrag stellt das Thema Digitalisierung in den Vordergrund und sieht die erstmalige Schaffung eines eigenen Ministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung vor. Der Fokus liegt weiterhin darauf, den Ausbau des Glasfasernetzes bis in die Haushalte voranzutreiben. Das bereits in der letzten Legislatur angestoßene Beschleunigungsgesetz und staatliche Förderungen bleiben weiter relevant. Im Bereich Mobilfunk gibt es keine Überraschungen, dafür enthält der Vertrag ein klares Bekenntnis zum Rechenzentrums-Standort Deutschland und kündigt Unterstützung der Branche an.

Mehr lesen >>

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD stellt Weichen für einige signifikante Änderungen in der Nachhaltigkeitspolitik, die erhebliche Auswirkungen auf das ESG-Management von Unternehmen haben werden. Zentrale Rolle spielen dabei die Themen LkSG/CSDDD, CSRD, CBAM und Kreislaufwirtschaft.

Mehr erfahren >>

Für den Finanzsektor enthält der Koalitionsvertrag zahlreiche relevante Punkte, die sowohl Kontinuität als auch potenzielle Neuausrichtungen in der Regulierungs- und Wirtschaftspolitik signalisieren. 

Mehr lesen >>

 

 

In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die künftigen Regierungsparteien auch mehrere Änderungen im Gesellschaftsrecht vorgenommen. Mit dabei sind auch einige über die letzten Jahre hinweg heiß diskutierte Themen.

Mehr lesen >>

Für die Stärkung der Gesundheitswirtschaft haben sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag mehrere Vorhaben vorgenommen, die in vielen Punkten bekannte Vorhaben fortführen. Anknüpfend an die Pharmastrategie möchten sie die pharmazeutische Industrie und Medizintechnik stärken und die Produktion kritischer Arzneimittel und Medizinprodukte nach Deutschland zurückholen. Ferner planen die Koalitionäre zusätzliche Förderungen für Forschungsvorhaben, eine Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren und eine Fortführung der Krankenhausreform mit wenigen Anpassungen. Auch in gesundheitspolitischer Hinsicht bleibt der Koalitionsvertrag jedoch insgesamt recht abstrakt. Es bleibt abzuwarten, wie die künftigen Regierungsparteien auf dieser Grundlage konkretere Maßnahmen umsetzen werden.

Mehr lesen >>

 

Fairer Wettbewerb ist für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft essenziell.“ Der Koalitionsvertrag lässt den grundsätzlichen Reformwillen der neuen Bundesregierung erkennen: Das deutsche Wettbewerbs- und Kartellrecht soll weiterentwickelt, die Verfahren sollen effizienter und schneller werden. 

Mehr lesen >>

 

In dem von CDU, CSU und SPD vorgelegten Koalitionsvertrag liegen klare Schwerpunkte auf der Förderung der Digitalisierung, insbesondere KI und Datennutzung. Die Koalitionsparteien haben sich hohe Ziele für die kommende 21. Legislaturperiode gesteckt.

Mehr lesen >>

Im Energiebereich hält der Koalitionsvertrag das Versprechen der Verhandler, nicht zu viele Einzelmaßnahmen aufzulisten, die sich letztlich nicht umsetzen lassen. Dabei reißen die Koalitionäre viele Themen an, bleiben häufig aber so unkonkret, dass nicht nur die Umsetzbarkeit, sondern auch der Umfang der geplanten Maßnahmen im Unklaren bleibt.

Mehr erfahren >>

Wenngleich der Koalitionsvertrag als politische Absichtserklärung in vielerlei Hinsicht offen ist, steht fest: Der Staat wird im Wirtschaftsleben weiterhin eine entscheidende Rolle spielen, sei es als (De-)Regulator, Zuwendungsgeber, sog. Ankerkunde oder (Ko)-Finanzierer. Aufgrund des Sondervermögens Infrastruktur und der Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben wird die kommende Bundesregierung zudem deutlich mehr Geld ausgeben können als vergangene Bundesregierungen.

Mehr lesen >>

 

Der Koalitionsvertrag verspricht Neuerungen mit Blick auf Indexmieten und kommunale Vorkaufsrechte bei Share Deals und greift auch weitere Themen aus der vergangenen Legislaturperiode wieder auf. Besonders spannend: Was hat es mit der Abschaffung des in jüngerer Vergangenheit stark diskutierten „Heizungsgesetzes“ auf sich?

Mehr lesen >>

 

 

In dem am 9. April 2025 von den Parteien von CDU/CSU und SPD präsentierten Koalitionsvertrag wird unter den Leitlinien „Wachstum und Zusammenhalt“ der Rahmen für die zukünftige Zusammenarbeit im Bereich der Haushalts- und Finanzpolitik festgelegt. Die Koalition will Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit stärken und zugleich äußere, innere und soziale Sicherheit garantieren.

Mehr lesen >>

 

Im Koalitionsvertrag 2025 nehmen sich CDU/CSU und SPD die weitere Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor. Damit knüpfen sie an ihre Vorgängerregierung an. Es handelt sich um ein echtes Querschnittsthema, das für viele Sachgebiete von Bedeutung ist – insbesondere für Industrieanlagen und Infrastrukturvorhaben, aber auch für erneuerbare Energien und Klimaschutzvorhaben. 

Mehr lesen >>

 

Anders als seine Vorgänger sieht der Koalitionsvertrag keine umfassende Reform des Unternehmensstrafrechts vor. Es ist daher offen, ob unter der neuen Großen Koalition die im Koalitionsvertrag der Ampelregierung niedergelegten Pläne aufgegriffen werden, die Vorschriften der Unternehmenssanktionen einschließlich der Sanktionshöhe zu überarbeiten, oder gar das konkrete Vorhaben der letzten Großen Koalition eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft

Mehr lesen >>

 

Der Koalitionsvertrag sieht einige Änderungen im Zivilverfahrensrecht vor, die – wie im Bereich der Gesetzgebung (dazu Zeilen 1866 ff.) – dem Zweck der Modernisierung dienen (Zeilen 2016 ff.).

Mehr lesen >>