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Bank- und finanzrechtliche Streitigkeiten

Wir sind Ihr verlässlicher Partner in sämtlichen Rechtsstreitigkeiten um wertpapierrechtliche Grundsatzfragen, fehlgeschlagene Kapitalanlagen und komplexe Finanzprodukte.

In bank- und kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten können Sie sich auf unser erfahrenes und eingespieltes Team verlassen. Wir vertreten erfolgreich Banken, andere Finanzdienstleister und Unternehmen sowohl vor staatlichen als auch vor Schiedsgerichten.

Durch eine enge Verzahnung mit den Bereichen Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, Bankaufsichtsrecht und Beihilfe- und Vergaberecht stellen wir eine umfassende Betreuung sicher, die alle in Betracht kommenden Schnittstellen in die Strategie einbezieht. Die Stärken unserer Praxis liegen zudem in der Koordination und dem Führen von grenzüberschreitenden Verfahren. Wir sind dafür bekannt, auch abseits (schieds-)gerichtlicher Auseinandersetzungen auf Grundlage unserer fundierten Produktkenntnisse und der nahtlosen fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit innovative, wirtschaftlich sinnvolle Konfliktlösungen zu erarbeiten. Selbstverständlich ist überdies der Einsatz von Legal Tech und Alternative Resources im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und des Projektmanagements.

Unsere Expertise

Umso komplexer und risikoreicher das Produkt, desto häufiger kommt es im Verlustfall zum Streit. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung gegen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Derivate-Geschäften oder anderen Finanzmarktprodukten. 

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Das Insolvenzverwalterteam der Lehman Brothers International (Europe) (in administration): Vertretung in einer Streitigkeit über das Bestehen einer Kompensationszahlung aufgrund des ‚Close-out Nettings‘ von Call-Optionen.
  • eine deutsche Großbank: Vertretung bei der Abwehr einer Klage wegen behaupteter Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der angeblichen Involvierung in die Manipulation des Silberpreises.
  • eine internationale Großbank: Vertretung bei der Abwehr behaupteter Ansprüche einer österreichischen Gebietskörperschaft im Zusammenhang mit dem Abschluss verschiedener Swap- und FX Forward-Geschäfte auf Grundlage von ultra vires, fehlender Bevollmächtigung der handelnden Personen sowie Falschberatung.
  • eine deutsche Großbank: Vertretung bei der Abwehr einer Klage wegen angeblicher Falschberatung und behaupteter deliktischer Ansprüche eines schweizerischen Großinvestors im Zusammenhang mit Warrant-Transaktionen.

Im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitskriterien und -risiken (Environmental Social Governance) sehen sich Emittenten immer wieder Prospekthaftungsansprüchen ausgesetzt. Wir verfügen über eine ausgewiesene Expertise sowohl in der Abwehr von Prospekt- als auch Anlageberatungshaftungsansprüchen.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • eine englische Großbank: Verteidigung gegen mehrere hunderte Klagen wegen angeblicher Prospektfehler.
  • eine US-amerikanische Großbank: Vertretung in einer Vielzahl von Prospekthaftungsklagen sowie Koordinierung der Verteidigungsstrategie aller, auch nicht zum Bankenkonzern gehörenden Beklagten.
  • eine US-amerikanische Investmentbank: Vertretung bei der Abwehr von Prospekthaftungsansprüchen aus einer synthetischen Anleihe.

Gerade im Falle vermeintlicher Prospektfehler sehen sich Finanzinstitute einer großen Anzahl potentieller Kläger gegenüber. Durch den Einsatz sowohl unserer technischen Infrastruktur als auch unseres Legal Project Management Teams sind wir in der Lage, ohne weiteres große Verfahrensserien kosteneffizient zu bearbeiten.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • eine Schweizer Privatbank: Verteidigung gegenüber hunderten Beschwerden und Klagen von teils ehemaligen Kunden im Zusammenhang mit angeblicher Falschberatung. Die Bank hatte an ihre Kunden Wertpapiere mit Nominalvolumen von über EUR 50 Mio. vertrieben. Nachdem der Emittent Insolvenz angemeldet hatte, sind die Wertpapiere nahezu wertlos. Gegen das frühere Management des Emittenten laufen strafrechtliche Ermittlungen, u. a. wegen Bilanzfälschung. Wir beraten auch wegen Organhaftung des früheren Managements der Bank.
  • eine internationale Großbank: Verteidigung in über 400 Einzelverfahren sowie in einem Kapitalanleger-Musterverfahren bis zum BGH im Zusammenhang mit Ansprüchen aus behaupteten Prospektfehlern sowie sittenwidriger Schädigungshandlungen.
  • ein europäischer Zentralverwahrer: Begleitung bei der Sachverhaltsermittlung, der rechtlichen Einwertung und der Abwehr von Schadensersatzansprüchen von Anlegern, Depotbanken, der Emittentin und der Emissionsbegleiterin im Zusammenhang mit der Anleiheemission eines inzwischen insolventen Unternehmens.

Emittenten unterliegen strengen Publizitätspflichten, insbesondere im Hinblick auf die Veröffentlichung von Insiderinformationen. Werden diese Ad-hoc-Publizitätspflichten verletzt, sehen sich Unternehmen regelmäßig einer großen Zahl von Schadenersatzklagen ausgesetzt. Wir verfügen über besondere Expertise, um unseren Mandanten in solchen Klageverfahren beratend zur Seite zu stehen. 

Ausgewählte Referenzmandate:
  • ein internationaler Konsumgüterhersteller: Verteidigung in zahlreichen Aktionärsklagen im Zusammenhang mit Vorwürfen angeblicher Bilanzunregelmäßigkeiten einschließlich Vertretung in einem Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.
  • ein Finanzinstitut: Verteidigung gegen Anlegerklagen wegen Verletzung von Publizitätspflichten.
 

Wird eine Transaktionsstruktur von den Steuerbehörden für steuerschädlich erklärt, stellen sich unter den Beteiligten häufig Fragen des zivilrechtlichen Haftungsausgleiches. Wir beraten Sie im Zusammenhang mit der Geltendmachung oder Verteidigung entsprechender Ansprüche. 

Ausgewählte Referenzmandate:
  • eine französische Großbank: Beratung in Bezug auf potentielle zivilrechtliche Schadensersatzansprüche ihrer Kunden nach deutschem Recht im Zusammenhang mit der Ersetzung und Zurückforderung zuvor erteilter Kapitalertragssteuerbescheinigungen.
  • eine französische Investmentbank: Vertretung bei der Abwehr behaupteter Freistellungsansprüche eines Vertragspartners eines im Jahr 2015 abgeschlossenen Wertpapierleihgeschäfts, bezüglich derer der Vertragspartner den Vorwurf erhebt, es hätte sich um eine steuerschädliche Gestaltung unter bewusster Involvierung eines Steuerausländers gehandelt, weswegen ihm nunmehr Steuernachzahlungen seitens der Finanzverwaltung drohen würden.
  • mehrere Zweigniederlassungen ausländischer Investmentbanken: Vertretung im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen angebliche Ansprüche aus Cum/Cum-Geschäften.

 

Seit Jahren versuchen Mistrade-Jäger aus Fehlern von Finanzinstituten bei der Preisstellung bezüglich der von ihnen vertriebenen Finanzprodukte Profit zu schlagen. Wir verstehen die wirtschaftlichen und technischen Zusammenhänge und beraten Sie nicht nur bei der Implementierung praxisorientierter Mistrade-Regeln, sondern verteidigen Sie gegen behauptete Ansprüche aus Geschäftsabschlüssen zu nicht marktgerechten Preisen.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • ein französisches Handelsunternehmen für Wertpapiere: Begleitung bei der Sachverhaltsermittlung, der rechtlichen Einwertung sowie er gerichtlichen Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einem versehentlichen Wertpapierverkauf weit unter Wert.
  • eine US-amerikanische Investmentbank: Beratung im Zusammenhang mit der Überarbeitung ihrer Mistrade-Regeln.
  • eine internationale Investmentbank: Vertretung bei der Abwehr behaupteter Ansprüche aus mehreren Geschäften, die auf Grundlage einer Mistrade-Vereinbarung aufgehoben wurde.
 
 

Regulatorische Streitigkeiten gewinnen immer mehr an Bedeutung, insbesondere weil sie auch Wegbereiter für Zivilklagen betroffener Anleger oder Kunden sein können. Auch Finanzsanktionen haben das Potential, den jeweiligen Geschäftsbetrieb erheblich einzuschränken. Wir unterstützen Sie nicht nur bei etwaigen Auseinandersetzungen mit Behörden, sondern setzen Ihre Rechte auch in gerichtlichen Verfahren für Sie durch.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • eine Abwicklungs- und Verwahrgesellschaft: Beratung und gerichtliche Vertretung in Bezug auf die Auswirkungen der EU-Blocking Regulation bei der Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren in Bezug auf die wieder in Kraft gesetzten Iran Sanktionen.
  • ein internationales Informationsdienstleistungs-, Nachrichten- und Medienunternehmen: Vertretung im Zusammenhang mit einer Untersuchung der französischen Finanzmarktaufsicht wegen angeblicher Marktmanipulation.
  • ein Handelsteilnehmer: Vertretung im Rahmen eines Sanktionsverfahrens der Frankfurter Wertpapierbörse.
 

Unsere Schiedsverfahrenspraxis gehört zu den größten und renommiertesten Praxen weltweit. In 30 Standorten berät unser Team von über 30 Partnern und Counseln in hochkomplexen Schiedsverfahren mit erheblichen Streitwerten. Wir decken jede Jurisdiktion ab, beraten in allen Wirtschaftssektoren, agieren weltweit an allen zentralen Schiedsorten und sind aufgrund unserer globalen Präsenz und internationalen Vernetzung mit allen gängigen Schiedsordnungen bestens vertraut.

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