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Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Organhaftung

Ob aktienrechtliche Auseinandersetzungen, Joint Venture-Streitigkeiten, der Umgang mit aktivistischen Aktionären, Organ- und Managerhaftung einschließlich der Auseinandersetzung und Koordinierung mit D&O-Versicherern, Beschlussmängelklagen oder Spruchverfahren: Kommt es zum Streitfall, profitieren Sie von einem eng verzahnten, schlagkräftigen Team aus Gesellschafts- und Prozessrechtsexperten, das maßgeschneiderte und kreative Lösungen sowie Prozessstrategien entwickelt.

Mit Erfahrung und kommerziellem Gespür stehen wir Ihnen im Rahmen von Verhandlungen zur Seite. Gelingt die außergerichtliche Streitbeilegung nicht, vertreten wir Sie vor Gericht, in Schieds- und Schiedsgutachterverfahren. Dabei arbeiten wir – je nach Fallgestaltung – eng mit Rechtsgutachtern und ökonomischen Sachverständigen zusammen. Selbstverständlich ist überdies der Einsatz von Legal Tech und Alternative Resources im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und des Projektmanagements.

 

Unsere Expertise

Eine unternehmerische Tätigkeit ist zwangsläufig mit Risiken verbunden. Verwirklichen sich diese und führen sie zu Vermögensschäden, so stellt sich die Frage nach der Haftung der Organmitglieder. Die Organhaftung hat in den vergangenen Jahrzehnten sukzessive an Bedeutung gewonnen. Bei der Abwehr und Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen profitieren Mandanten von unserem pragmatischen Ansatz und unserer umfassenden Erfahrung. 

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Bilfinger: Vertretung bei der Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen gegen mehrere ehemalige Vorstandsmitglieder insbesondere aufgrund von Pflichtverletzungen bei der Implementierung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems sowie gegenüber den D&O-Versicherern.
  • ein deutsches Handelsunternehmen: Durchführung einer internen Untersuchung und Durchsetzung von Organhaftungs- sowie Deckungsansprüchen gegen D&O-Versicherer
  • ein deutscher Industriekonzern: Vertretung bei der Durchsetzung von Deckungsansprüchen gegen einen D&O-Versicherer aufgrund der Beteiligung an kartellrechtswidrigen Absprachen.
  • eine deutsche Bank: Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Organhaftung gegen mehrere ehemalige persönlich haftende Gesellschafter und deren D&O-Versicherer.
  • einen Insolvenzverwalter: Beratung bei der außergerichtlichen Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen gegen die ehemalige Geschäftsleitung einer Bank wegen cum/ex-Geschäften.

Mit unserer umfangreichen gesellschaftsrechtlichen und forensischen Erfahrung entwickeln wir die richtigen Strategien bei der Durchsetzung und Abwehr von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • eine börsennotierte Bank: Beratung zu Anfechtungsklagen, Auskunfts- und Sonderprüfungsverfahren.
  • ein deutscher Automobilhersteller: Vertretung bei allen streitigen Verfahren im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung (Anfechtungs- und Beschlussmängelklagen, Auskunftsverfahren, Sonderprüfungsverfahren, KapMuG-Verfahren).
  • ein deutscher Klinikbetreiber: Vertretung in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Minderheitenverlangen (ergänzende Tagesordnungspunkte, Ersatzbestellung des Versammlungsleiters).
 

Ob im Zusammenhang mit einer Übernahme oder einer Verschmelzung, nach einem „Squeeze out“ haben Minderheitsaktionäre einen Rechtsanspruch auf eine Barabfindung, deren Angemessenheit in aller Regel in Spruchverfahren überprüft wird. Solche Überprüfungen sind komplex und langwierig. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Begleitung dieser komplexen, langwierigen und von Gutachterschlachten geprägten Verfahren.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Traton: Beratung der Traton SE im Zusammenhang mit dem Spruchverfahren bezüglich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der MAN SE.
  • Vodafone / Kabel Deutschland Holding: Beratung und Vertretung in einem Spruchverfahren bezüglich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Kabel Deutschland Holding AG.
  • Erwin Hymer Group: Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Spruchverfahren bezüglich des Squeeze-out der Hymer AG.
 

Freundliche und feindliche Übernahmen führen auch im Übrigen zu einer Fülle von Konflikten mit diversen Stakeholdern. Mit unserer umfangreichen gesellschaftsrechtlichen und forensischen Erfahrung entwickeln wir die richtigen Strategien für Sie, um Sie erfolgreich durch die zu navigieren.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • ein US-amerikanisches Gesundheitsunternehmen: Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Schadensersatzklagen mehrerer Hedge-Fonds, deren Auslöser ein freiwilliges Übernahmeangebot der Mandantin war.
  • ein DAX30-Unternehmen: Vertretung in einem Eilverfahren wegen der Zustimmungsbedürftigkeit einer Anteilsveräußerung und einem Vorkaufsrecht.
  • ein US-amerikanisches Unternehmen: Beratung zu Ansprüchen wegen gezielten Indiskretionen auf Management-Ebene während einer Transaktion, die zu Schäden von EUR 100 Mio. geführt haben.
 

Joint Ventures sind äußerst streitanfällig. Wenn die wirtschaftlichen Interessen nicht parallel laufen, können schnell Meinungsverschiedenheiten und Pattsituationen entstehen. Wir sind bestens mit den vielgestaltigen Konfliktsituationen in den verschiedenen Phasen von Joint Ventures vertraut und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, um Ihre wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.

Ausgewählte Referenzmandate: 
  • ein deutscher Energieversorger: Vertretung in mehreren Gerichts- und Schiedsverfahren gegen Joint-Venture-Partner im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Kohlekraftwerk, insbesondere hinsichtlich entstandener Baumängel und Verzögerungen bei der Fertigstellung von zwei Kraftwerksblöcken.
  • ein deutscher Industriekonzern: Vertretung in einem Schiedsverfahren gegen einen Joint-Venture-Partner wegen zusätzlich entstandener Kosten bei dem Bau eines gemeinsamen Stahlwerks in Brasilien.
  • ein deutscher Energieversorger: Vertretung in einer Joint-Venture Streitigkeit gegen einen tschechischen Joint-Venture Partner (VIAC-Schiedsverfahren nach tschechischem Recht).