Eine unternehmerische Tätigkeit ist zwangsläufig mit Risiken verbunden. Verwirklichen sich diese und führen sie zu Vermögensschäden, so stellt sich die Frage nach der Haftung der Organmitglieder. Die Organhaftung hat in den vergangenen Jahrzehnten sukzessive an Bedeutung gewonnen. Bei der Abwehr und Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen profitieren Mandanten von unserem pragmatischen Ansatz und unserer umfassenden Erfahrung.
Ausgewählte Referenzmandate:
- Bilfinger: Vertretung bei der Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen gegen mehrere ehemalige Vorstandsmitglieder insbesondere aufgrund von Pflichtverletzungen bei der Implementierung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems sowie gegenüber den D&O-Versicherern.
- ein deutsches Handelsunternehmen: Durchführung einer internen Untersuchung und Durchsetzung von Organhaftungs- sowie Deckungsansprüchen gegen D&O-Versicherer
- ein deutscher Industriekonzern: Vertretung bei der Durchsetzung von Deckungsansprüchen gegen einen D&O-Versicherer aufgrund der Beteiligung an kartellrechtswidrigen Absprachen.
- eine deutsche Bank: Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Organhaftung gegen mehrere ehemalige persönlich haftende Gesellschafter und deren D&O-Versicherer.
- einen Insolvenzverwalter: Beratung bei der außergerichtlichen Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen gegen die ehemalige Geschäftsleitung einer Bank wegen cum/ex-Geschäften.