Images are still loading please cancel your preview and try again shortly.

Steuerrecht

Seit mehr als fünf Jahrzehnten eine der führenden Steuerrechtspraxen Deutschlands.

Eine Vielzahl wirtschaftlicher Sachverhalte wird durch das Steuerrecht beeinflusst. Unsere Steuerrechtsexperten beraten weltweit führende Unternehmen und Finanzinstitute bei anspruchsvollen und hochsensiblen strategischen Mandaten des nationalen und internationalen Steuerrechts.

Unser Anspruch ist es, kreative und praktikable Antworten auf Ihre steuerrechtlichen Fragestellungen zu liefern. Die Grundlage unserer Arbeit bildet hierbei immer die konsequente Fokussierung auf den Erhalt Ihres betrieblichen Vermögens, indem wir Sie auf höchstem Niveau beraten und strategisch unterstützen.

Der steuerliche Sachverhalt steht zwar im Mittelpunkt unserer Beratung, aber wir haben für Sie stets den gesamten wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext im Blick. Daher arbeiten wir eng mit Experten aus weiteren Fachbereichen wie z.B. Gesellschaftsrecht, Kapital- und Finanzmarktrecht sowie Immobilienrecht zusammen.

Die Integration unserer Steuerspezialisten in das internationale Linklaters-Netzwerk gewährleistet die Entwicklung innovativer, steuereffizienter Lösungen aus einer Hand. Mit mehr als 150 Beratern ist unser globales Steuernetzwerk in allen wichtigen Wirtschaftszentren dieser Erde vertreten.

Rund 40 Experten stehen Ihnen in Deutschland zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, Ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.

Unsere Expertise

Wir beraten nationale und internationale Banken, sonstige Finanzinstitute, Fonds, Sponsoren und Corporates bei der Emission und dem Abschluss unterschiedlichster Finanz- und Kapitalmarktprodukte sowie bei der Ausgestaltung und dem Abschluss von Finanzdienstleistungen. Hierbei stellen sich eine Vielzahl komplexer steuerrechtlicher Fragestellungen. Diese reichen von der steuereffizienten Ausgestaltung eines Finanzinstruments beim Emittenten und beim Investor (Betriebsausgabenabzug, Steuerabzug) bis zur Frage der umsatzsteuerlichen Qualifikation der Übertragung eines Derivateportfolios. Wir beraten Emittenten und Banken bei der steuereffizienten Emission von Fremdkapitalinstrumenten innerhalb der Gruppe oder am Kapitalmarkt. Hierzu gehören etwa Nachranganleihen und AT1-Instrumente. Sponsoren und Banken begleiten wir bei der Akquisitionsfinanzierung von Investments in unterschiedlichen Asset Klassen (PE, Immobilien etc.). Beim Abschluss von Finanzprodukten wie Wertpapierdarlehen und Total Return Swaps stehen wir Marktteilnehmern regelmäßig zur Seite. Darüber hinaus beraten wir häufig Originator oder Arranger bei der aufsichtsrechtlich motivierten Verbriefung von illiquiden Assets über deutsche oder luxemburgische Verbriefungszweckgesellschaften. Hierbei ist insbesondere die Nichtanwendung des InvStG und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vergütungszahlungen in Deutschland bzw. in Luxemburg zu beachten.  

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Deutsche Bank: Beratung beim Verkauf ihres weltweiten Derivategeschäfts.
  • Deutsche Beteiligungs AG: Beratung bei zahlreichen Akquisitionsstrukturierungen sowie den Strukturierungen und Implementierungen von Co-Investment- und/oder Re-Investmentprogrammen, u.a. jüngst bei der Übernahme der Anteilsmehrheit an der Congatec-Gruppe sowie an der Multimon-Gruppe, jeweils über Management-Buy-outs.
  • Eine internationale Bank: Beratung bei der Verlagerung des sog. „Broker/Dealer-Business“ von UK nach Deutschland.
  • WealthCap: Beratung bei der Strukturierung und Errichtung von deutschen und luxemburgischen Investmentfonds (Assetklasse Immobilien-, und Private Equity).
 

Wir beraten seit über 20 Jahren deutsche und ausländische Fondssponsoren bei der Strukturierung und Errichtung von steuer- und aufsichtsrechtlich effizienten luxemburgischen und deutschen Fondsvehikeln in unterschiedlichsten Rechtsformen für in- und ausländische Investoren. Ferner betreuen wir DAX-Unternehmen (sog. CTA-Investoren), Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Versicherungsunternehmen, Versorgungswerke und Pensionskassen bei der steuereffizienten Strukturierung ihrer Investments in liquide und illiquide Assets durch die Errichtung von konzerninternen Bündelungsvehikeln und Investmentvehikeln. Schließlich haben wir eine jahrelange Expertise im Bereich (Tax) Fund Due Diligence bei Investments in Fonds (einschließlich Side Letter Verhandlungen). Abhängig vom Steuerstatus der Investoren bzw. Mandanten und den Zielinvestments entwickeln wir maßgeschneiderte, steuereffiziente Strukturen mit dem Ziel der Erlangung einer möglichst hohen Vorsteuer-Rendite. Hierbei ist eine fundierte Kenntnis des Investmentsteuerrechts, des internationalen Steuerrechts (insbesondere DBA-Recht und Außensteuerrecht), des Körperschaft- und Gewerbesteuerrechts sowie des Umsatzsteuerrechts und ggf. des Grunderwerbsteuerrechts erforderlich, die wir durch unser erfahrenes Steuerteam mühelos abdecken. Bei ausländischen, insbesondere luxemburgischen und US-steuerrechtlichen Fragestellungen binden wir unsere Kollegen aus den ausländischen Linklaters-Büros ein, so dass der Mandant von einer einheitlichen Beratung aus einer Hand auch bei grenzüberschreitenden Strukturierungen profitieren kann.     

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Allianz: Beratung bei der Errichtung eines Debt Fonds sowie bei einer Vielzahl von Investments in Debt Fonds. 
  • Bayerische Versorgungskammer: Beratung bei zahlreichen Projekten, u.a. bei der Errichtung von Investmentfondsstrukturen für die von ihr betreuten Versorgungswerke; bei den bestehenden Masterfondstrukturen im Hinblick auf Auswirkungen der Investmentsteuerreform; bei der Strukturierung von Investmentvehikeln und Prüfung von Investments in internationale Alternative Investmentfonds. 
  • Deutsche Bank: Beratung zu verschiedenen Fondsstrukturierungen für alternative Investments. 
  • HSBC Deutschland: Beratung bei der Errichtung eines luxemburgischen Dachfonds in der Rechtsform eines SA SICAV-SIF mit inzwischen über 20 Teilfonds sowie bei einer Vielzahl von Fund Due Diligence Prüfungen; Errichtung von Dedicated Funds für Kunden der HSBC Deutschland. 
  • Siemens: Beratung bei der steuereffizienten Strukturierung des Pensionsvermögens, insbesondere bei der Umstrukturierung der Investments in PE-Fonds; Errichtung von luxemburgischen Fondsvehikeln für das Pensionsvermögen und Drittinvestoren. 
 

Wir unterstützen unsere regelmäßig international agierenden Mandanten bei der Strukturierung und Planung ihrer grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen im sich stetig weiterentwickelnden Kontext des internationalen Steuerrechts. Dabei sind neben den Anforderungen des deutschen Steuerrechts, wie beispielsweise denjenigen des Außensteuerrechts, häufig auch die Vorgaben des ausländischen Steuerrechts zu beachten. Gemeinsam mit den Steuerexperten aus unserem internationalen Linklaters-Netzwerk liefern wir unseren Mandanten Beratung aus einer Hand über Ländergrenzen hinweg. Wir beraten nicht nur beim Aufsetzen oder der Umstrukturierung von internationalen Konzernstrukturen, sondern auch bei sich ergebenden Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung im In- und Ausland sowie bei sich anschließenden internationalen Steuerstreitigkeiten wie Verständigungs- und Schiedsverfahren. Um Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden, betreuen wir regelmäßig Vorabverständigungsverfahren zwischen den beteiligten Steuerverwaltungen.

Ausgewählte Referenzmandate:
  • E.ON: Beratung bei dem Erwerb der 76,8%igen Beteiligung von RWE an der innogy SE durch einen weitreichenden Tausch von Vermögenswerten und Beteiligungen.
  • McKesson: Grenzüberschreitende und praxisübergreifende Beratung bei der Struktur und Vereinbarung eines Joint Ventures zwischen McKesson und dem US-amerikanischen Pharmadienstleister Walgreens Boots Alliance zur Zusammenlegung des deutschen Pharmagroßhandelsgeschäfts.
 

Wir beraten führende nationale und internationale Unternehmen bei allen sich ergebenden Fragestellungen zum deutschen Konzern- und Unternehmenssteuerrecht. Die Lösung steuerlicher Spezialfragen unter anderem im Bereich der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie Lohnsteuer steht dabei regelmäßig im Fokus, aber auch bei versicherungssteuer-, grunderwerbsteuer- und grundsteuerrechtlichen Themen sind wir an der Seite unserer Mandanten. Unsere Beratung umfasst dabei klassische konzernsteuerrechtliche Sachverhalte rund um die Begründung, Durchführung und Beendigung von steuerlichen Organschaften, umwandlungsrechtliche und umwandlungssteuerrechtliche Maßnahmen zur Umgestaltung nationaler und internationaler Konzernstrukturen oder die Anpassung der Innen- und Außenfinanzierung im Konzern, einschließlich der Unterstützung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen und Funktionsverlagerungen und bei der steuerlichen Optimierung von Unternehmensprozessen. Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehört schließlich die Begleitung von Betriebsprüfungen sowie die Durchführung nationaler und internationaler Steuerstreitigkeiten. 

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Funke Mediengruppe: Beratung bei der Umstrukturierung von ca. 80 Konzerngesellschaften im Rahmen eines Company Reduction-Programms.
  • Nintendo: Beratung bei Fragen zum Konzernsteuerrecht, insbesondere zu europaweiten Vorabvereinbarungen über Verrechnungspreise (APA) sowie Koordination der gesamten steuerlichen Beratung für Nintendo europaweit.
  • Philip Morris International: Beratung zu Betriebsprüfungs- und Verrechnungspreisfragen. 
 

Große familiengeführte Unternehmen und Unternehmensgruppen vertrauen regelmäßig auf unsere steuerrechtliche Expertise. Wir beraten nicht nur bei konzern- und unternehmenssteuerrechtlichen Fragestellungen oder im Transaktionssteuerrecht, sondern decken auch die Themen Vermögens- und Unternehmensnachfolge umfassend ab. Die Berücksichtigung erbschafts- und schenkungs¬steuerlicher Konsequenzen auf der Ebene der Gesellschafter bei operativen Maßnahmen oder konzerninternen Restrukturierungen stellen Unternehmen häufig vor Herausforderungen. Wir unterstützen bei der Ermittlung des relevanten Verwaltungsvermögens ebenso wie beim Aufsetzen und der laufenden Betreuung von Stiftungsstrukturen und schaffen mit maßgeschneiderten Lösungen Mehrwert für unsere Mandanten. 

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Unternehmensgruppe Theo Müller: Beratung zu diversen Themen, u.a. bei Umstrukturierungen und Fragen zur Grunderwerbsteuer und Betriebsprüfungen. 
  • ein deutsches Familienunternehmen: Beratung bei der steuerlich effizienten Umsetzung einer Societas Europaea (SE).
 

Erhöhte Compliance-Anforderungen und immer häufiger auftretende Streitigkeiten im Rahmen von Betriebsprüfungen erhöhen das Risiko für Unternehmen, sich dem Vorwurf von Compliance-Verstößen oder einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung ausgesetzt zu sehen. Dies hat oftmals nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für die handelnden Personen nachteilige Konsequenzen und führt zu erheblichen Belastungen. Die Fälle, in denen im Rahmen von Betriebsprüfungen die Bußgeld- und Strafsachenstelle und/oder die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden, haben in den letzten Jahren signifikant zugenommen. Wir betreuen in diesem sensiblen Bereich umfassend sowohl präventiv beispielsweise im Rahmen von Berichtigungserklärungen nach § 153 AO oder Selbstanzeigen, aber auch wenn die Steuerfahndung bereits vor Ort ist. Dabei arbeiten wir vertrauensvoll und in einer Vielzahl von Verfahren bewährt mit renommierten Strafverteidigern zusammen, um ein Ineinandergreifen der steuerrechtlichen Aufbereitung der relevanten Fragestellungen mit einer umfassenden steuerstrafrechtlichen Betreuung zu ermöglichen. 

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Mehrere in Deutschland und außerhalb Deutschlands ansässige Banken und Finanzinstitute: Umfassende Beratung im Zusammenhang mit Cum/Ex-Transaktionen in den Jahren 2005 bis 2011 sowie Cum/Ex-Folgetransaktionen in den Jahren 2012 bis 2016 und Abwicklung der entsprechenden Verfahren mit den zuständigen Finanzbehörden sowie mit den Staatsanwaltschaften. 
  • Internationale Unternehmensgruppen und Unternehmen des deutschen Mittelstandes: Beratung bei zahlreichen steuerrechtlichen Fragestellungen, u.a. der Strukturierung, Dokumentation und Verteidigung von Verrechnungspreissystemen sowie der Betriebsstätten-Gewinnabgrenzung im Rahmen von Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren.
  • Deutscher Konzern: Beratung im Zusammenhang mit einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren betreffend die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Konzerngesellschaften im Inland, die Verrechnung konzerninterner Lieferungs- und Leistungsbeziehungen und die Hinzurechnungsbesteuerung ausländischer Einkünfte.
 

Die zunehmende Komplexität des Steuerrechts und die damit verbundene Zunahme von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung über die Beurteilung von teils sehr komplexen, oftmals grenzüberschreitenden Sachverhalten führt vermehrt zu finanzgerichtlichen Verfahren. Unsere Mandanten begleiten wir bereits im Rahmen der Betriebsprüfung, um nach Möglichkeit eine finanzgerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Dabei entwickeln wir regelmäßig neue Argumentationslinien und innovative Verteidigungsstrategien. Kann eine einvernehmliche Lösung im Rahmen der Betriebsprüfung nicht erreicht werden, vertreten wir unsere Mandanten umfassend im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren, aber auch vor Finanzgerichten einschließlich dem Bundesfinanzhof und dem Gerichtshof der Europäischen Union. 

Das Risiko einer Doppelbesteuerung aus grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen nimmt für global agierende Unternehmen stetig zu. Grund dafür ist das nachhaltige Bestreben der zuständigen Steuerverwaltungen, das Steueraufkommen zu erhöhen bzw. zu sichern. Wir beraten umfassend bei der Einleitung und Durchführung von Verständigungs- und Schiedsverfahren, aber auch bei Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreements), um eine Doppelbesteuerung bereits im Vorfeld zu vermeiden. 

Ausgewählte Referenzmandate:
  • Adam Opel: Beratung im BFH-Revisionsverfahren zum Verhältnis von § 42 AO und spezialgesetzlichen Missbrauchsregelungen.
  • Ausländischer Konzern: Beratung im Zusammenhang mit einem Verständigungsverfahren im Zusammenhang mit Verrechnungspreisfragen bei Lizenzierung und der Vergütung von R&D Services.
  • Internationale Unternehmensgruppen und Unternehmen des deutschen Mittelstandes: Beratung bei zahlreichen steuerrechtlichen Streitigkeiten, u.a. bei Verständigungs- und Schiedsverfahren.
 

Wir beraten nationale und internationale Konzerne, inländische und ausländische Unternehmen und Finanzinvestoren bei komplexen, oftmals grenzüberschreitenden Transaktionen. Dabei verstehen wir als Transaktion nicht nur den Erwerb oder die Veräußerung von börsennotierten und nicht-börsennotierten Unternehmen im Small-, Mid-, oder Large-Cap Bereich, sondern jede Art hiermit verbundener Umstrukturierungen, sei es im Vorfeld eines Unternehmensverkaufs oder nachfolgend als Bestandteil der post-akquisitorischen Integration der erworbenen Unternehmensteile. Unsere Steuerspezialisten arbeiten eng und nahtlos mit Experten aus den Bereichen M&A, Gesellschaftsrecht, Akquisitionsfinanzierung, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Restrukturierung und Investmentfonds zusammen – sowohl im Inland als auch über Landesgrenzen hinaus. Wir richten unsere Arbeit konsequent auf den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten aus und bieten Lösungen, die nicht nur steuerlich effizient, sondern auch praktikabel sind. 

Unser Beratungsspektrum geht weit über die Erstellung, Bewertung und Verhandlung der Transaktionsdokumente hinaus. Wir beraten umfassend bei allen für die Transaktion relevanten Elementen, angefangen bei der Due Diligence, über die steuerliche Strukturierung des Verkaufs- bzw. Ankaufsprozesses, die Entwicklung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, die Beantragung von verbindlichen Auskünften bis zu sich ergebenden Streitigkeiten im Anschluss an die Transaktion beispielsweise im Rahmen von Betriebsprüfungen, aber auch zwischen den Vertragsparteien. 

Ausgewählte Referenzmandate:
  • BASF: Beratung bei dem Verkauf des Bauchemiegeschäfts an das Private Equity Unternehmen Lone Star.
  • Covestro: Beratung bei der Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials von Royal DSM.
  • Huazhu Group: Beratung bei der Übernahme der Deutschen Hospitality als Dachmarke von Steigenberger, InterCity Hotels, Jaz in the City, MAXX und Zleep.
  • thyssenkrupp: Beratung bei zahlreichen Projekten, u.a.: dem Verkauf seines Aufzuggeschäftes Elevator Technology an ein Konsortium um Advent, Cinven und die RAG-Stiftung zu einem Kaufpreis von € 17,2 Mrd., Planung und Beratung bei der Ausgliederung des Stahlgeschäfts und den Verhandlungen mit Tata Steel, der Teilung des Konzerns in die zwei selbstständigen Unternehmen thyssenkrupp Materials AG und thyssenkrupp Industrials AG, der Veräußerung sämtlicher Anteile an der thyssenkrupp Slab International B.V. an den argentinischen Stahlproduzenten Ternium. 
  • Volkswagen: Beratung beim Verkauf der (indirekten) 76%igen Beteiligung der Volkswagen AG an der börsennotierten Renk Aktiengesellschaft an eine Tochtergesellschaft des Investmentfonds Triton für insgesamt rund € 520 Mio.
 

Die Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten für Unternehmen. Umfangreiche umsatzsteuerliche Dokumentations- und Nachweisanforderungen stellen Unternehmen regelmäßig vor große Herausforderungen. Bereits kleinere Verstöße können aufgrund der Vielzahl der sich häufig wiederholenden Transaktionen zu erheblichen Konsequenzen führen. Hinzu kommt, dass die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer zu sich stets ändernden Rahmenbedingungen führt, die eine laufende Überprüfung und Anpassung der Unternehmensprozesse erfordern.

Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei der umsatzsteuerlichen Analyse ihrer Geschäftsbeziehungen. Unternehmensprozesse optimieren wir für unsere Mandanten und gestalten diese möglichst effizient. Dabei stellen wir auch sicher, dass die Prozesse die umsatzsteuerlichen Compliance-Anforderungen erfüllen. Im Rahmen von Transaktionen, insbesondere im Immobilienbereich, wirken sich umsatzsteuerliche Fragestellungen häufig erheblich auf die Wertermittlung und Wirtschaftlichkeit aus. Wir analysieren die umsatzsteuerlichen Auswirkungen und helfen so, die wirtschaftlichen Parameter zutreffend zu ermitteln. Kommt es zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung, unterstützen wir sowohl im Rahmen von Betriebsprüfungen wie auch in finanzgerichtlichen Verfahren. 

Ausgewählte Referenzmandate: 
  • Deutsche Bank: Umsatzsteuerliche Beratung beim Verkauf ihres weltweiten Derivategeschäfts.
  • Eine internationale Bank: Umsatzsteuerliche Beratung bei der Verlagerung des sog. „Broker/Dealer-Business“ von UK nach Deutschland.
 
Nach wie vor gehört die Magic-Circle-Kanzlei (…) zu den Marktführern. Das liegt vor allem daran, dass eine ganze Reihe namhafter Unternehmen unverändert sowohl bei komplexen Umstrukturierungen, Joint Ventures und Carve-outs auf die Dienste der im Markt hoch angesehenen Partner vertrauen.
JUVE Handbuch 2020, Steuern
Linklaters boasts a tax department able to handle cross-border mandates thanks to the firm's impressive international network. The law firm is particularly well known for its tax expertise in M&A and finance transactions, with further strength in corporate reorganisations.
Chambers Europe 2023, Tax: Germany

Wissen

In verschiedenen Wissensformaten bieten wir Ihnen fachkundige Informationen zu aktuellen steuerrechtlichen Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung.